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Tag der Befreiung am 8. und 9. MaiGericht erlaubt russische Flaggen

Die Polizei hatte das Zeigen von russischen und ukrainischen Flaggen verboten. Doch das Verwaltungsgericht kippte beide Verbote.

Auch hier sollen russische Flaggen am 9. Mai erlaubt sein: sowjetisches Ehrenmal in Treptow Foto: dpa

Berlin epd | Vor den Gedenkfeiern zum Ende des Zweiten Weltkriegs 1945 hat das Verwaltungsgericht Berlin auch ein Verbot russischer Fahnen und Symbole aufgehoben. Das Gericht habe unter anderem das Zeigen russischer Flaggen am sowjetischen Ehrenmal in Berlin-Tiergarten am 9. Mai erlaubt, teilte die Berliner Polizei am Sonntag auf Twitter mit. Die Polizei habe dagegen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) als nächst höhere Instanz eingelegt.

Bereits am Freitag hatte das Verwaltungsgericht ein Verbot ukrainischer Flaggen und Symbole an den sowjetischen Ehrenmalen in Berlin während des Gedenkens am 8. und 9. Mai gekippt. Hier hatte die Berliner Polizei auf eine Beschwerde verzichtet.

Vor dem Hintergrund des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine hatte die Polizei am Freitag für den 8. und 9. Mai an den Berliner sowjetischen Ehrenmalen russische und ukrainische Fahnen sowie Uniformen, abgewandelte Uniformen, Symbole und Marschmusik verboten. Ausgenommen wurden Weltkriegsveteranen und Diplomaten.

Das Verbot galte auch für die schwarz-orange gestreiften sogenannten Georgsbänder und die Buchstaben V und Z als russische Propagandasymbole im aktuellen Ukraine-Krieg. Auch Ausrufe, die den Krieg in der Ukraine billigen oder verherrlichen, waren verboten.

Zu den Gedenktagen am 8. und 9. Mai werden an den sowjetischen Ehrenmalen in Berlin im Treptower Park, an der Straße des 17. Juni in Tiergarten und in der Schönholzer Heide traditionell Tausende Besucher und Kriegsveteranen aus den sowjetischen Nachfolgestaaten erwartet. Das Ehrenmal im Treptower Park ist das größte Denkmal seiner Art in Deutschland und die wichtigste Gedenkstätte für sowjetische Soldaten in Berlin. Es wurde bis 1949 errichtet. Dort bestattet sind 7.000 Sowjetsoldaten.

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24 Kommentare

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  • Am besten, man verböte ausnahmslos alle Flaggen in einer Zeit, in der selbst die blaue Flagge mit der Friedenstaube diskreditiert ist.

  • Nachdem ich gestern bei der Befreiungsfeier für das KZ Mauthausen zugegen war, es geht dass im Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus in Sichtweite einer israelischen Flagge auch eine russische, sowjetische und eine ukrainische weht; dazwischen unzählige Banner italienischer Städte. Es wird auch die Zeit kommen da auch die russische Flagge (welche auch immer das dann sein wird) wieder bei allen Teilnehmern willkommen ist und der Sieg über Nazideutschland nicht vom russischen Präsidenten misbraucht wird um den Angriffskrieg gegen die Ukraine zu verherrlichen.



    Ansonsten, man liest dass die meisten russischen Städten aus Angst die Feierlichkeiten am 9. Mai abgesagt oder reduziert haben.

  • Ich bin Russe, wohne (leider) noch in Russland und ich bin mir siher, dass soll man eine neue Fahne grunden:



    die Fahne fur russische Leute, die sich mit Russland nicht vergleichen wollen.



    Damit einen Unterschied zeigen zwischen Russland's Faschisten und normale Russen, die wollen nie Zweite Weltkrieg wiederholen.

    P.S. Ich entschuldige fur Fehler - leider meine deutsche Grammatik ist ziemlich schlecht.

  • Nach meiner Erinnerung hatten die am 8.5./9.5 1945 Siegreichen, die aus der Ukraine und aus der russischen Föderation (Georgier etc. pp.) kamen, weder Georgsbänder noch russiche und schon gar nicht ukrainische Fahnen - die waren rot mit Hammer und Sichel.



    Die Diskussion über heutige "Staatsfahnen" ist geschichtsvergessen und ermöglicht die gewollte Umdeutung bzw. Instrumentaliesierung.

    • @oldleft:

      Zumal speziell in Deutschland immer noch zu viele Menschen glauben, "die Russen" hätten Hitler besiegt. Ukrainer, Kasachen, Belarussen, Turkmenen - alle diese Nationen kommen da gar nicht vor, die haben sich gefälligst unter dem Rubrum "Russland" subsumieren zu lassen.

      • @Suryo:

        ...interessanter Ansatzt, nur woher nehmen Sie Ihre Erkenntniss, was die Mehrheit " der Deutschen " glauben ?

        Zum Thema Europäischer Antisemitismus 1880 - 1945 kann ich das aktuelle Buch von dem renommierten Historiker Götz Aly



        " Europa gegen die Juden " empfehlen...

        • @Alex_der_Wunderer:

          Weil es so ist und im Zuge der Invasion Russlands absolut klar wurde.

          Wer allen Ernstes solchen Schwachsinn erzählt wie "Aufgrund der historischen Verantwortung Deutschlands gegenüber Russland dürfen deutsche Waffen nicht gegen Russen eingesetzt werden", der beweist, dass er von der Geschichte der Ukraine und des Zweiten Weltkrieges nicht die geringste Ahnung hat. Ist so.

          Lassen Sie uns raten: in Alys Buch wird ganz besonders auf die Ukraine eingegangen und Sie wollen damit sagen, dass dieses Land unsere Solidarität nicht verdient hat. Nicht wahr?

          Kommentar gekürzt. Bitte beachten Sie unsere Netiquette.

          Die Moderation

      • @Suryo:

        Und Stalin war Georgier...

        Heute, am Tag der Befreiung Europas vom Nationalsozialismus sollte, wer es ernst mit dem Kampf gegen den Faschismus meint, aller gedenken, die diese Freiheit erkämpft haben¹

        Auch der Russ*innen unter den 14.250.000 Zivilisten und 9.750.000 Soldaten, die im 2. Weltkrieg auf Seiten der Sowjetunion ums Leben gekommen sind.

        de.statista.com/st...zweiten-weltkrieg/

        ¹wozu die Organisation Ukrainischer Nationalisten und ihr Anführer Bandera, die in der heutigen Ukraine als Unabhängigkeitskämpfer, Helden verehrt werden, sicher nicht gehören.

        Aber ihre Landsleute, die in der Roten Armee gedient haben und die Zivilist*innen, die den Nazis und diesen ihren Kollaborateuren zum Opfer gefallen sind www.juedische-allg...ochstilisiert/?amp

        • @ke1ner:

          ....Bandera und seine Nachfolger werden scheinbar verdrängt...



          Verständlich...

          • @Alex_der_Wunderer:

            Sie verdrängen in einer Tour, dass hier Russland der faschistische Aggressor ist und eben nicht die Ukraine.

        • @ke1ner:

          Das Problem ist, dass die Ukraine bis heute von vielen Deutschen nicht mitgedacht wird.

          Die meisten wissen gar nicht, dass die Ukraine im Verhältnis zur Bevölkerungszahl mehr Opfer zu beklagen hatte als Russland. Aber NUR gegenüber Russland wird von historischer Schuld bzw. Verantwortung gesprochen.

          Perverserweise von einigen auch dann, wenn es um die Unterstützung der Ukraine geht ("deutsche Panzer dürfen nicht gegen Russland etc.").

  • Ich dachte es gibt selbstverständlich Einreiseverbote für Motorrad-Banden, die als Teil der Außenpolitik des Kreml agieren. Der Kreml wird sanktioniert oder nicht?



    Es gab auf eine Twitter einen schönen Gesang ukrainischer Soldaten im Gedenken an die Ermordeten in Babyn Jar. Ich sehe sofort, was ehrlich gemeint ist und was eine Mackerparade ist.

    • @Land of plenty:

      Es ist schon das ganze Land von den Sanktionen betroffen.Der "Kreml"-also die Führungselite-dürfte ,wie eigentlich immer, zu dem Personenkreis gehören,der noch am wenigsten unter Einschränkungen leidet.



      Bezüglich der Nachtwölfe ist es eigentlich seit Tagen bekannt,das es auch deutsche Ableger gibt.

  • Tja -“Der in Baden-Württemberg lebende Antragsteller hat für den 9. Mai 2022 von 21:30 bis 22 Uhr eine Versammlung mit wenigen Teilnehmenden vor dem Deutsch-Russischen Museum in Berlin Karlshorst angezeigt. Nach einer Allgemeinverfügung der Polizei Berlin vom 4. Mai 2022 ist u.a. das Zeigen von Fahnen und Flaggen mit ukrainischem Bezug und das Abspielen und Singen ukrainischer Marsch- bzw. Militärlieder in verschiedenen Bereichen verboten. Hierzu zählt auch das Umfeld des Museums in Karlshorst. Vermieden werden soll so das massenhafte Verwenden militärischer Flaggen und das Singen bzw. Abspielen militärischer Lieder und ein damit verbundenes suggestiv-militante Erscheinungsbild. Hiergegen legte der Antragsteller Widerspruch ein und beantragte beim Verwaltungsgericht Berlin dessen aufschiebende Wirkung wiederherzustellen.

    Die 1. Kammer hat dem Eilantrag stattgegeben. Der Eilantrag sei nicht rechtsmissbräuchlich. Das Interesse des Antragstellers überwiege, beschränkt auf die von ihm geplante Versammlung und das Zeigen von Fahnen und Flaggen mit ukrainischem Bezug sowie das Abspielen und Singen ukrainischer Marsch- bzw. Militärlieder, das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung der Allgemeinverfügung. Die Beschränkung der Durchführung der Versammlung könne weder auf § 14 Abs. 1 noch auf § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Versammlungsfreiheitsgesetz Berlin gestützt werden. So fehlten jegliche Anhaltspunkte, um von einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, insbesondere der Individualrechtsgüter Dritter, durch die Versammlung des Antragstellers auszugehen. Die Allgemeinverfügung beziehe sich in ihrer Begründung insoweit auf Erkenntnisse von Versammlungen mit pro-russischem Bezug. Ein solcher sei bei der geplanten Versammlung jedoch erkennbar nicht gegeben. Die Beschränkung sei auch nicht zum Schutz der öffentlichen Ordnung gerechtfertigt. Hierfür fehle es der Versammlung des Antragstellers offenbar an einer Art und Weise der Durchführung, die geeignet sei, …ff

    • @Lowandorder:

      ff



      “…,, einschüchternd zu wirken. Hierbei fielen die geringe Teilnehmerzahl und die kurze Dauer zu einer Tagesrandzeit ins Gewicht. Zudem sei kein zentral gelegener Ort für die Veranstaltung gewählt worden. Die Gefahren, denen der Antragsgegner habe begegnen wollen insbesondere die Gewaltbereitschaft seien durch die Versammlung des Antragstellers nicht zu befürchten. Zudem sei bei einer Versammlung dieser Größe davon auszugehen, dass die vor Ort befindlichen Polizeibeamten unschwer entsprechende Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung treffen und durchsetzen könnten.



      Beschluss der 1. Kammer vom 9. Mai 2022 (VG 1 L 172/22)“



      www.berlin.de/geri...eilung.1204385.php



      &Däh



      www.berlin.de/poli...eilung.1320879.php



      “…Gemäß des deutsch-russischen Gesetzes über die Kriegsgräberfürsorge vom 16. Dezember 1992 steht die Polizei Berlin in der Verpflichtung, sowjetische Ehrenmale und Kriegsgräber vor dem Hintergrund der geschichtlichen Verantwortung Deutschlands zu schützen. Das würdevolle Gedenken an die gefallenen Soldatinnen und Soldaten der damaligen Sowjetarmee, die gemeinsam mit anderen Streitkräften dazu beigetragen haben, Deutschland und die Welt von der Nazidiktatur zu befreien, steht an diesen Tagen im Vordergrund.

      Um dies zu gewährleisten, wurden für die Sowjetische Ehrenmale Treptow, Tiergarten und Schönholzer Heide sowie das jeweilige unmittelbare Umfeld Regelungen erlassen. Nach diesen ist es untersagt, auf den Geländen und im unmittelbaren Nahbereich Symboliken wie z. B.

      russische und ukrainische Fahnen,



      Georgsbänder



      und Uniformen oder Uniformteile auch in abgewandelten Formen



      zu zeigen.



      Verboten ist auch



      Marsch- bzw. Militärlieder abzuspielen und



      Ausrufe zu tätigen, die aufgrund der aktuellen Situation geeignet sind, den Krieg in der Ukraine zu billigen, zu glorifizieren oder zu verherrlichen.“

      VG Berlin Pressemitteilung minus

      • @Lowandorder:

        § 140 StGB



        Belohnung und Billigung von Straftaten

        Wer öffentlich die Fahne Russlands schwenkt und Putin bejubelt, billigt ja wohl in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu gefährden, Russlands Straftaten.

        • @Suryo:

          § 140 StGB



          Belohnung und Billigung von Straftaten

          Wer eine der in § 138 Absatz 1 Nummer 2 bis 4 und 5 letzte Alternative oder in § 126 Absatz 1 genannten rechtswidrigen Taten oder eine rechtswidrige Tat nach § 176 Absatz 1 oder nach den §§ 176c und 176d



          1.belohnt, nachdem sie begangen oder in strafbarer Weise versucht worden ist, oder



          2.in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) billigt,



          wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

          Belohnung und Billigung von Straftaten (§ 140 StGB) ist ein Tatbestand des deutschen Strafgesetzbuches, der das Rechtsgut des öffentlichen Friedens schützen und ein psychisches Klima verhindern soll, in dem Verbrechen gedeihen können. Auch die Anleitung zu Straftaten (§ 130a StGB) ist strafbar.

          Die Tathandlung besteht darin, dass der Täter eine der im Katalog der Norm aufgeführten Taten entweder belohnt oder in einer Weise billigt, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Der Vorteil der Belohnung braucht dabei nicht materieller Art zu sein, sondern kann in einer (ideellen) Auszeichnung bestehen, die der Täter als Zeichen der Anerkennung einem anderen zuwendet.

          Die Strafbarkeit der Belohnung von Straftaten gilt uneingeschränkt. Für die Strafbarkeit der Billigung muss eine hinreichende Öffentlichkeit und eine tatsächliche oder voraussichtliche Störung des öffentlichen Friedens gegeben sein. Beide Tatbestände sind mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bedroht.

          Seit 3. April 2021 ist auch die Billigung noch nicht begangener Straftaten strafbar, wodurch Äußerungen erfasst werden sollen, die nicht den Grad einer öffentlichen Aufforderung zu Straftaten erreichen. Die Belohnung ist nach § 140 nach wie vor nur strafbar, wenn die belohnte Tat schon begangen oder versucht wurde; …“Wiki



          Das jur. Examen besser noch verschieben - wa.

  • Gericht erlaubt Fahnen des faschistoiden Aggressors.

    • @Suryo:

      Meinungs und versammlungsfreiheit, Leute dürfen ja auch mit Fahnen der AKP, der KP, der Volksrepublik China, oder des Iran herum rennen.

      Das Russland unter Vladmir P immer Faschistischer wird und auch einen Völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gestartet hat ist außerfrage, aber reicht eben als Grundlage zur Einschränkung von Grundrechten nur bedingt. Das Gericht hat hier ja auch nichts erlaubt, sondern ein Verbot der Verwaltung aufgehoben, so das das ursprünglich bestehende Grundrecht (Meinungs und Versammlungsfreiheit) wieder auflebt. Der richtige weg dagegen ist nicht umbedingt ein Verbot zu fordern, sondern eine Gegendemo zu starten.

      • @Berglandraupe:

        anschließe mich

      • @Berglandraupe:

        Es ist nach deutschem Recht verboten, einen Angriffskrieg öffentlich gutzuheißen. Wer die russische Fahne schwenkt, tut dies.

        • @Suryo:

          Sorry - ich hab da ganz andere im Visier! Ham’s da ne Fundstelle?

          unterm——das kenn ich



          Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Art 26. (1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.“



          (anlässlich Kosovo-Bombardierung den Kopf zergrübelt! Das ja & anders als le petit cheflereporter PU! Woll)



          Von Fahnenschwenken aber - les ich auch im folgenden nix!



          dejure.org/gesetze/GG/26.html



          Dank im Voraus.