Studiengebühren: Auf das Darlehen kommt es an
Karlsruher Richter finden Studiengebühren in Baden-Württemberg in Ordnung.
FREIBURG taz Auch das Verwaltungsgericht Karlsruhe will die Studiengebühren in Baden-Württemberg nicht abschaffen: Die Richter bestätigten gestern ein Piloturteil des VG Freiburg von Ende Juni. Die gesetzlich eingeführten Studiengebühren verstoßen nach Ansicht der Richter weder gegen das Grundrecht auf freie Berufswahl noch gegen den UN-Pakt für soziale, wirtschaftliche und kulturelle Rechte von 1966. Dieser Pakt benennt als Ziel die Unentgeltlichkeit des Hochschulstudiums.
In seiner sehr kurzen Begründung verweist das Karlsruher Gericht darauf, dass die Studenten Anspruch auf ein Darlehen haben, mit dem sie die Gebühren finanzieren können. Landtag und schwarz-gelbe Landesregierung gingen davon aus, dass die Gebühren deshalb auch finanzschwache Studierende nicht von der Aufnahme oder Fortsetzung eines Studiums abhalten. Dies sei "nicht zu beanstanden", so die Richter.
Seit dem Sommersemester 2007 müssen Studenten in Baden-Württemberg 500 Euro pro Semester bezahlen. Nachdem ein Boykott mangels Beteiligung scheiterte, liegen jetzt insgesamt 2.800 Klagen bei den vier Verwaltungsgerichten im Südweststaat vor. Die Kläger wollen den Streit bis vor das Verfassungsgericht tragen. (Az.: 7 K 2966/06 u. a.)
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