Studie zu Mindestlohn: 12 Euro für Wachstum

Für prekär Beschäftigte und im Wahlkampf ein Thema: Laut einer Studie würde ein Mindestlohn von 12 Euro die Wirtschaft in Deutschland kräftig ankurbeln.

Berlin: Mit einem großflächigen Wahlplakat mit einem Foto von Olaf Scholz, SPD-Kanzlerkandidat und Bundesminister der Finanzen, wirbt die SPD vor ihrer Parteizentrale, dem Willy-Brandt-Haus, für «12 · Mindestlohn».

Ein Megathema im Wahlkampf Foto: dpa

MÜNCHEN afp | Eine Studie der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung unterstützt die Forderung von SPD und Grünen nach einer Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro. Eine schnelle Erhöhung des Mindestlohns auf diesen Satz helfe der deutschen Wirtschaft, so eine Studie der gewerkschaftsnahen Böckler-Stiftung. Diese werbe dafür, den Mindestlohn von derzeit 9,60 Euro in drei Stufen bis Ende 2022 auf zwölf Euro zu erhöhen. SPD und Grüne fordern einen Stundensatz von zwölf Euro in ihren Wahlprogrammen, die Linke spricht sich für 13 Euro aus.

Bei zwölf Euro Mindestlohn gäbe es in Deutschland erheblich weniger Minijobs, dafür in gleicher Größenordnung mehr Jobs in Teil- und Vollzeit, heißt es in der Studie. Dies würde Deutschlands Wirtschaftsleistung um 50 Milliarden Euro jährlich steigern, das entspreche etwa 1,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts.

Einige Ökonomen sind allerdings dagegen, den Mindestlohn in Krisenzeiten stark und schnell zu erhöhen. Der jetzige Mindestlohn sei kein Problem, sagte Wirtschaftswissenschaftler Jens Südekum. Bei zwölf Euro sehe dies jedoch anders aus: „Es wird heikler, da gehen wir in den kritischen Bereich“, sagte Südekum der Süddeutschen Zeitung.

Jetzt 9,60 Euro Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn war 2015 eingeführt worden. Am Donnerstag stieg er um zehn Cent auf 9,60 Euro brutto; beschlossen sind bereits schrittweise weitere Erhöhungen auf 9,82 Euro zum 1. Januar 2022 und auf 10,45 Euro zum 1. Juli 2022.

Die von der Bundesregierung eingesetzte Mindestlohnkommission hatte diese Sätze empfohlen. In der Kommission sitzen neun Mitglieder: drei von den Arbeitgebern entsandte Vertreter, drei Gewerkschafter, ein Vorsitzender und zwei Wissenschaftler.

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