Streitfall Pflege in Deutschland: Am Ende bleibt Klientelpolitik
Der Pflegebeirat kann sich nicht auf Empfehlungen zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff einigen. Psychisch Kranke bleiben benachteiligt.
BERLIN taz | Der Pflegebeirat der Bundesregierung bleibt hart: Es wird in seinem „Bericht zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff“ keine klaren Empfehlungen an die Politik zu künftigen Leistungshöhen in der Pflegeversicherung geben.
Demenzkranke bleiben damit im Leistungsrecht nicht nur benachteiligt gegenüber Pflegebedürftigen mit körperlichen Gebrechen. Sie bekommen auch keine Planungssicherheit, ob und mit wie viel Geld aus der Pflegeversicherung sie ab welchem Zeitpunkt rechnen dürfen. Das erfuhr die taz aus Teilnehmerkreisen.
Zuvor hatte der Pflegebeirat am Dienstag erneut getagt, um eine Endfassung des bereits zum sechsten Mal überarbeiteten Berichts auf den Weg zu bringen. Dieser soll nun nach erneuter Verschiebung voraussichtlich am 27. Juni Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) überreicht werden.
Ziel war, nach mehr als siebenjähriger Debatte Wege aufzuzeigen, wie die Ungleichbehandlung psychisch-kognitiver Einschränkungen gegenüber körperlichen Defiziten abgeschafft werden kann.
Vergeblich: „Es ist gut möglich, dass der Bericht am Ende unterschiedliche Positionen darstellen wird, weil im Beirat kein Konsens besteht“, sagte ein Teilnehmer der taz. „Wir legen nur Modellierungen vor, die im Prinzip beliebig modellierbar sind“, gestand ein anderer.
Bahr verweigert Finanzzusagen
Besonders verärgert seien viele Experten über die Weigerung Daniel Bahrs, konkrete Finanzeckpunkte zu definieren. Ohne diese seien seriöse Aussagen über Leistungsansprüche in den künftig geplanten fünf Pflegegraden nicht möglich. Bislang gibt es drei Pflegestufen.
Zuletzt, so hieß es aus Teilnehmerkreisen, versuchten die unterschiedlichen Lobbyisten im Beirat nur noch, für ihre jeweilige Klientel das Beste herauszuschlagen. So hätten die Arbeitgebervertreter darauf gepocht, dass der Arbeitgeberanteil in der Pflegeversicherung nicht erhöht wird.
Die Interessenvertreter der stationären Einrichtungen wiederum kabbelten sich mit den Anbietern ambulanter Pflegeleistungen um den Bestandsschutz für ihre Pflegebedürftigen. Den Kommunen war wichtig, dass ein Mehrkostenaufwand für bessere Pflege nicht zulasten der Sozialhilfe gehe.
Bereits in einem Schreiben vom 13. November 2012 warnte der Geschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbands die beiden Beiratsvorsitzenden, Wolfgang Zöller und Klaus-Dieter Voß, vor dem Scheitern: „Ich habe den Eindruck, dass es durchaus Kreise gibt, die an einem neuen Begriff der Pflegebedürftigkeit kein Interesse mehr haben, weil sie befürchten, dass der betroffene Personenkreis am Ende schlechter dastehen könnte als heute“, heißt es in dem Schreiben, das der taz vorliegt. „Mich beschleicht zunehmend die Sorge, ob wir uns im Expertenbeirat nicht verheben.“
Der Vorsitzende des Expertenbeirats, Wolfgang Zöller (CSU), zugleich Patientenbeauftragter der Regierung, wies Vorwürfe, der Beirat sei gescheitert, zurück. Der taz sagte er: „Der Gesetzgeber bekommt jetzt eine hervorragende Grundlage, um brauchbare Gesetze zeitnah zu machen.“
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