Streit um die Rigaer Straße 94: Tür könnte sich wieder schließen
Die Anwälte des autonomen Hausprojekts wehren sich gegen eine Begehung durch die Eigentümervertreter. Am Dienstag wird vor dem Landgericht verhandelt.
Verhandelt wird über den Widerspruch der Bewohner*innen-Anwälte gegen einen entsprechenden Beschluss des Kammergerichts von Mitte Februar. In diesem waren die Vertreter der britischen Briefkastenfirma Lafone Investments Limited nach jahrelangen erfolglosen Versuchen erstmals als ausreichend legitimiert angesehen worden. Eine weitere Entscheidung des Verwaltungsgerichts hatte ihnen darüber hinaus das Recht auf Polizeischutz zugebilligt.
Laut Rigaer 94-Anwalt Benjamin Hersch gehe es darum, den Beschluss des Kammergerichts aufheben zu lassen und damit die Vollstreckbarkeit des Urteils einzustellen. Eine Begehung durch die Eigentümer wäre damit vom Tisch. Auch der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg versuchte zuletzt eine womöglich eskalative Begehung zu verhindern. Ebenfalls bis Dienstag sollte mit dem Senat, der auf das Recht der Eigentümer auf eine Begehung pochte, ein Kompromiss gefunden werden.
Hersch kritisierte das Verfahren vor dem Kammergericht als „Geheimverfahren“. Weder er noch seine Mandant*innen waren daran direkt beteiligt; danach habe er lange darum kämpfen müssen, überhaupt an das Urteil zu kommen. Das Kammergericht war ins Spiel gekommen, nachdem das Landgericht zuvor einen Eilantrag der Lafone-Verteter abgelehnt hatte. In seinem Beschluss führte das Kammergericht laut Hersch aber aus, an sich nicht zuständig zu sein – und verweis erneut ans Landgericht.
„Die Argumentation des Kammergerichts ist nicht so richtig haltbar“, sagt Hersch. Noch immer gebe es keine ausreichende Vollmacht für den Anwalt der Gegenseite, auch stehe die Rechtsfähigkeit der britischen Limited infrage. Hersch betonte, dass sich die Bewohner*innen der Rigaer 94 einer Begutachtung durch einen Brandschutzsachverständigen „nicht entziehen“ wollten. „Sie vermuten aber, dass der Eigentümer bei einer Begehung eine Räumung vorbereiten oder sofort Fakten schaffen will“. Über das Ansinnen des Hausverwalters, Seitenflügel und Hinterhaus räumen zu lassen, hatte die taz berichtet.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Stockender Absatz von E-Autos
Woran liegt es?
Erfolg gegen Eigenbedarfskündigungen
Gericht ebnet neue Wege für Mieter, sich zu wehren
Tod des Fahrradaktivisten Natenom
Öffentliche Verhandlung vor Gericht entfällt
Wahlprogramm der FDP
Alles lässt sich ändern – außer der Schuldenbremse
Grüne über das Gezerre um Paragraf 218
„Absolut unüblich und respektlos“
Energiewende in Deutschland
Erneuerbare erreichen Rekord-Anteil