Streit um die Rigaer Straße 94: Tür könnte sich wieder schließen

Die Anwälte des autonomen Hausprojekts wehren sich gegen eine Begehung durch die Eigentümervertreter. Am Dienstag wird vor dem Landgericht verhandelt.

Ein Vermummter steht auf einem Balkon, an dem ein "Defend"-Banner hängt

Weiter im Verteidigungsmodus: Rigaer Straße 94 Foto: dpa

BERLIN taz | Die für kommenden Donnerstag geplante Begehung des autonomen Hausprojekts Rigaer Straße 94 durch Vertreter der Eigentümerfirma und einem Brandschutzsachverständigen steht auf der Kippe. Bereits am Dienstag wird das Berliner Landgericht erneut darüber entscheiden, ob die Eigentümervertreter überhaupt befugt sind, das Haus zu betreten.

Verhandelt wird über den Widerspruch der Bewohner*innen-Anwälte gegen einen entsprechenden Beschluss des Kammergerichts von Mitte Februar. In diesem waren die Vertreter der britischen Briefkastenfirma Lafone Investments Limited nach jahrelangen erfolglosen Versuchen erstmals als ausreichend legitimiert angesehen worden. Eine weitere Entscheidung des Verwaltungsgerichts hatte ihnen darüber hinaus das Recht auf Polizeischutz zugebilligt.

Laut Rigaer 94-Anwalt Benjamin Hersch gehe es darum, den Beschluss des Kammergerichts aufheben zu lassen und damit die Vollstreckbarkeit des Urteils einzustellen. Eine Begehung durch die Eigentümer wäre damit vom Tisch. Auch der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg versuchte zuletzt eine womöglich eskalative Begehung zu verhindern. Ebenfalls bis Dienstag sollte mit dem Senat, der auf das Recht der Eigentümer auf eine Begehung pochte, ein Kompromiss gefunden werden.

Hersch kritisierte das Verfahren vor dem Kammergericht als „Geheimverfahren“. Weder er noch seine Man­dan­t*in­nen waren daran direkt beteiligt; danach habe er lange darum kämpfen müssen, überhaupt an das Urteil zu kommen. Das Kammergericht war ins Spiel gekommen, nachdem das Landgericht zuvor einen Eilantrag der Lafone-Verteter abgelehnt hatte. In seinem Beschluss führte das Kammergericht laut Hersch aber aus, an sich nicht zuständig zu sein – und verweis erneut ans Landgericht.

„Die Argumentation des Kammergerichts ist nicht so richtig haltbar“, sagt Hersch. Noch immer gebe es keine ausreichende Vollmacht für den Anwalt der Gegenseite, auch stehe die Rechtsfähigkeit der britischen Limited infrage. Hersch betonte, dass sich die Be­woh­ne­r*in­nen der Rigaer 94 einer Begutachtung durch einen Brandschutzsachverständigen „nicht entziehen“ wollten. „Sie vermuten aber, dass der Eigentümer bei einer Begehung eine Räumung vorbereiten oder sofort Fakten schaffen will“. Über das Ansinnen des Hausverwalters, Seitenflügel und Hinterhaus räumen zu lassen, hatte die taz berichtet.

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