Streit um abgeschobenen Gefährder: Sami A. bleibt vorerst in Tunesien
Tunesien will Sami A. erstmal nicht nach Deutschland zurückschicken. Er bleibt zunächst in einem Gefängnis, die Ermittlungen laufen.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte die Abschiebung am vergangenen Freitag für „grob rechtswidrig“ erklärt und die Behörden aufgefordert, den Mann zurück nach Deutschland zu holen. In Tunesien sieht man das anders: Tunesiens Justiz sei nun zuständig und habe noch keine Anfrage aus Deutschland zu dem Fall erhalten, bestätigten sowohl Sliti als auch der Sprecher des tunesischen Regierungschefs Youssef Chahed.
Nach Ankunft auf dem Flughafen Enfida wurde Sami A. in das Untersuchungsgefängnis Gurjani gebracht. Dort werden aus Syrien zurückgekehrte Kämpfer, Terrorverdächtige aus Europa und in Tunis verhaftete Mitglieder von radikalen Netzwerken verhört. 15 Tage dürfen die Behörden die Verdächtigen nach geltendem tunesischen Recht festhalten, bei akutem Verdacht kann ein Staatsanwalt den Zeitraum verlängern.
Nach dem Anschlag auf ein Hotel nahe der tunesischen Stadt Sousse im Jahr 2015, bei dem mehrheitlich britische Touristen ums Leben kamen, wurde Tunesiens Sicherheitsapparat mit europäischer und amerikanischer Hilfe massiv aufgerüstet. Deutsche GSG-9- sowie Polizeibeamte trainierten die tunesischen Sicherheitskräfte, US-Geheimdienste überwachten das Internet und konnten dadurch mehrere Anschläge verhindern.
Extremistische Netzwerke
Die anhaltende Wirtschaftskrise nach der Revolution von 2011 hat junge Männer vor allem aus dem Süden Tunesiens in die Arme extremistischer Netzwerke getrieben. Diese Gruppen suchen Kämpfer für Einsätze in Syrien und Libyen.
Nach den Erfolgen der Armee Bashar Assads in Syrien und dem Verlust der Hochburgen des so genannten Islamischen Staates kehren nun viele Tunesier zurück. Junge Männer, die über Istanbul einreisen, gelten als pauschal verdächtig und werden in Gurjani oder der Polizeikaserne Boushusha in Bardo auf Zugehörigkeit zu einem Terrornetzwerk überprüft. Ein vor drei Wochen aus Deutschland abgeschobener Gefährder ist nach zwei Wochen in Polizeigewahrsam nun auf freiem Fuß. Er sei nicht gefoltert worden, sei aber bei den Verhören an den Händen gefesselt worden, berichtet der 35-Jährige der taz und beklagt, weiterhin von der Polizei verfolgt und bedroht zu werden. Er wollte anonym bleiben. Von Fällen von Folter habe er gehört. Amnesty international dokumentierte im Februar diesen Jahres 80 Fälle von Misshandungen und Folter in tunesischen Gefängnissen und forderte die Behörden auf, eine von der EU geforderte Reform des Justiz- und Polizeiapparates einzuleiten.
Der Aktivist Houssem Rabhi von der NGO „Organisation Mondiale contre la torture“ (OMCT) betreut in Sidi Bousid Opfer von Polizeigewalt. „Den meisten meiner Mandanten wird vorgeworfen, dass sie mit Terroristen zusammenarbeiten würden“, sagt er. Schläge auf Polizeistationen während des Verhörs seien in den Provinzen noch alltäglich. Doch mittlerweile gebe es in Tunesien Nichtregierungsorganisationen und Rechtsanwälte, die gegen die Polizei-Willkür im Namen des „Kriegs gegen den Terror“ vorgehen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Exklusiv: RAF-Verdächtiger Garweg
Meldung aus dem Untergrund
Anschlag in Magdeburg
„Eine Schockstarre, die bis jetzt anhält“
Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt
Vieles deutet auf radikal-islamfeindlichen Hintergrund hin
Keine Konsequenzen für Rechtsbruch
Vor dem Gesetz sind Vermieter gleicher
Wirbel um KI von Apple
BBC kritisiert „Apple Intelligence“
Russische Männer auf TikTok
Bloß nicht zum Vorbild nehmen