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Streit um UntersuchungsausschussVerfassungsklage wegen Snowden

Die Opposition aus Grünen und Linken geht gemeinsam nach Karlsruhe. Die große Koalition will den Whistleblower nicht in Deutschland befragen.

Darf nicht mal zur Anhörung nach Deutschland: Edward Snowden. Protest im Juli 2014 vor einem US-Abhörzentrum in Hessen. Bild: Michael Probst/AP

BERLIN taz | Grüne und Linke geben nicht auf. Um Edward Snowden als Zeugen nach Deutschland zu holen, haben die beiden Oppositionsfraktionen jetzt gemeinsam das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet. „Snowden ist der wichtigste Zeuge für den NSA-Untersuchungsausschuss“, sagte der Grünen-Abgeordnete Konstantin von Notz bei der Vorstellung der Klage in Berlin.

Die Lage ist verzwickt. Grundsätzlich ist der NSA-Ausschuss einig, dass Snowden als Zeuge angehört werden soll. Die Ausschuss-Mehrheit will Snowden aber in Russland hören. Snowden ist zwar nicht bereit, dort auszusagen, würde aber nach Deutschland kommen. Deshalb haben Linke und Grüne beantragt, Snowden explizit nach Berlin zu laden. Das hat die Ausschussmehrheit abgelehnt.

Hintergrund ist ein Gutachten der Bundesregierung vom Mai, in dem angekündigt wird, dass man Snowden auch auf Wunsch des Bundestags kein Aufenthaltsrecht in Deutschland geben werde. Ein Aufenthalt in Deutschland würde die deutsch-amerikanischen Beziehungen und damit das deutsche Staatswohl gefährden.

Linke und Grüne haben nun Organklage beim Bundesverfassungsgericht erhoben. Ausgearbeitet hat sie die renommierte Frankfurter Staatsrechtlerin Astrid Wallrabenstein.

Die Professorin wirft der Ausschussmehrheit von Union und SPD die Missachtung von Minderheitsrechten vor. Die Mehrheit habe die Anträge, Snowden „nach Berlin“ zu laden, „verschleppt“. Und die Bundesregierung habe Rechte des Untersuchungsausschusses verletzt, indem sie „ohne überzeugende Begründung“ eine Amtshilfe beim Aufenthaltsrecht verweigert. „Warum soll das deutsch-amerikanische Verhältnis weniger gestört sein, wenn Snowden in Moskau über die NSA aussagt?“, fragte Wallrabenstein.

Es ist sehr unwahrscheinlich, dass das Bundesverfassungsgericht am Ende fordert, Snowden müsse zwingend in Deutschland aussagen. Traditionell mischt sich Karlsruhe nicht in die außenpolitischen Einschätzungen der Regierung ein. Die Kontrolldichte des Gerichts in der Außenpolitik ist sehr gering. Außerdem könnte die Klage gegen die Regierung schon unzulässig sein, weil bisher ja nur ein unverbindliches Gutachten vorliegt.

Erfolgsversprechender ist die Klage gegen die Ausschuss-Mehrheit, die erst gar nicht versucht hat, Edward Snowden nach Deutschland zu holen – obwohl dies nach derzeitigem Stand der einzige Weg ist, ihn anhören zu können. Allerdings kann auch hier nicht viel Konkretes herauskommen. Denn letztlich würde der Ausschuss doch am außenpolitischen Einschätzungsspielraum der Regierung scheitern. Der Bundestagsabgeordnete der Linken, André Hahn, sagte deshalb: „Es geht uns auch darum, ein Zeichen zu setzen“.

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4 Kommentare

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  • Linke und Grüne im Bundestag sind vor das Bundesverfassungsgericht gezogen, um die gewünschte Vernehmung des früheren Geheimdienstmitarbeiters Edward Snowden in Deutschland doch noch durchzusetzen.

    Die seit längerem angekündigte Organstreitklage zu der strittigen Vernehmung vor dem NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags ist am Donnerstagabend eingereicht worden, wie die Prozessbevollmächtigte der Opposition, Prof. Astrid Wallrabenstein, am Freitag vor Journalisten in Berlin sagte. Die Bundesregierung und die schwarz-rote Mehrheit des Ausschusses stellen sich bislang gegen eine solche Vernehmung.

    Wallrabenstein: Snowden zur Aussage in Deutschland bereit

    Wallrabenstein verwies vor Journalisten darauf, dass Snowden zur Aussage in Deutschland bereit wäre, wenn ihm sicheres Geleit gewährt würde. Wenn die Bundesregierung dies wie geschehen ablehne, müsse sie das begründen - was bisher nicht in überzeugender Weise geschehen sei.

    "Wir dürfen uns nicht mit einer Situation abfinden, in der die Bundesregierung über Rechte des Parlaments entscheidet", sagte die Linken-Obfrau im Ausschuss, Monika Renner. "Wir kontrollieren Bundesregierung und Geheimdienste, und nicht umgekehrt."

    Der NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags hatte im März seine Arbeit aufgenommen. Er soll nicht nur die Rolle des US-Geheimdienstes NSA bei der massenhaften Ausspähung der Kommunikation unbescholtener Bürger klären, sondern auch die des Bundesnachrichtendiensts (BND). Ausgangspunkt waren die Enthüllungen Snowdens. Union und SPD wollen Snowden an seinem Aufenthaltsort in Russland befragen, oder per Videoübertragung. Dies lehnt der frühere Geheimdienstmitarbeiter aber ab.mit Material von AFP http://www.phoenix.de/opposition_reicht_klage_zur_vernehmung_snowdens_in_deutschland_ein/876486.htm

  • In der Regel würde ja wohl sogar das Asylrecht für einen in seinem Heimatland politisch Verfolgten gelten.

     

    Wieso trauen sich diese erbärmlichen Dumpfbacken von CDUSPD nicht, einmal in ihrem jämmerlichen PolitikerInnenleben zu zeigen, dass sie nicht nur würdelose Abnicker fremder Interessen sind (rhet.).

     

    Die US-Administration gäbe eine feuchten Kehricht in ähnlichen Fällen bei berechtigten Interessen der BRD, egal ob Obama Friedensnobelpreisträger (Wofür eigentlich?) ist oder nicht.

     

    Ein solches feiges Verhalten ist eine Provokation und eine Ohrfeige für jeden demokratisch denkenden Menschen.

     

    Jetzt wurde Snowden zurecht auch noch Alternativ er Nobelpreisträger und ausgerechnet Putin gewährt ihm Asyl.

  • Warum ist es unwahrscheinlich, dass sich das Bundesverfassungsgericht da einmischen wird? Es geht ja nur sekundär um die Frage, wo Snowden genau aussagt, und um die außenpolitischen Implikationen derselben Frage. Primär geht es darum, wie viel er sagen kann von dem, was er weiß. Es geht dabei um die Frage, wieviel von der Affäre der Untersuchungsausschuss aufklären kann.

     

    Es geht um den Wert unserer Grundrechte, um deren systematische Verletzung durch Geheimdienste, deren Aufsicht über lange Zeit offensichtlich gescheitert ist -- und um die Frage, ob ein Gegenmittel gegen die Vernichtung unserer Grundrechte gefunden wird oder ob eben alles so weiterläuft wie gehabt.

     

    Warum sollte sich das Verfassungsgericht in solche Fragen nicht einmischen wollen? Wenn das so wäre, hätten die Richter dort ein seltsames Verständnis von unserer Verfassung.