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Streit um Umgang mit der AfDSchwarz-Rot sucht nach gemeinsamer Linie

Soll man AfDler als Ausschussvorsitzende zulassen? Union und SPD wollen sich über den Umgang mit der radikal Rechten Partei im Bundestag verständigen.

Wie umgehen mit der AfD im Bundestag. CDU/CSU und SPD wollen sich auf eine gemeinsame Linie verständigen Foto: Kay Nietfeld/dpa

Berlin taz | Die Union will mit der SPD eine gemeinsame Linie zum Umgang mit der AfD bei parlamentarischen Abläufen und Funktionen im Bundestag finden. Dies solle zwischen Union und SPD besprochen werden, kündigte der Parlamentarische Geschäftsführer der Union Thorsten Frei (CDU) an. Er betonte, dass es dabei nicht um eine politische Einordnung der AfD als Partei gehe.

Unionsfraktionsvize Jens Spahn (CDU) hatte gefordert, mit der AfD als Oppositionspartei im Bundestag so umzugehen „wie mit jeder anderen Oppositionspartei auch“ – und eine hitzige Debatte auch zwischen den künftigen Koalitionspartnern ausgelöst. Spahn hatte den Posten des Bundestagsvizepräsidenten dabei ausgenommen, den Vorsitz in parlamentarischen Ausschüssen aber nicht.

Zahlreiche Unionspolitiker waren Spahn umgehend beigesprungen, aus der SPD dagegen kam massiver Widerspruch, auch von Partei- und Fraktionschef Lars Klingbeil und der ersten parlamentarischen Geschäftsführerin Katja Mast. Der taz sagte Mast: „Die AfD agiert nicht wie eine normale Partei, sie ist mit ihrer rechten Hetze eine Gefahr für unser Land.“ Die AfD sei zunehmend in rechtsextreme Gefilde abgedriftet, „das wird auch von den Landesämtern für Verfassungsschutz bestätigt.“

Inzwischen zeichnet sich beim Parlamentarischen Kontrollgremium eine Übereinstimmung ab: Es sei klar, dass in diesem Gremium Abgeordnete einer Partei nicht vertreten sein könnten, die in manchen Bundesländern vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuft werden, sagte Frei. „Allein schon, weil man ansonsten davon ausgehen muss, dass die Nachrichtendienste eben nicht direkt und ungefiltert berichten werden.“

Einigkeit beim Bundestagspräsidium

Bei dem Posten im Bundestagspräsidium war man sich ohnehin weitgehend einig. Da habe jede Fraktion zwar ein Vorschlagsrecht, aber man müsse dann eben auch eine Mehrheit im Bundestag bekommen. „Die gibt es nicht, und zwar glasklar nicht“, sagte Frei mit Blick auf die konstituierende Sitzung, in der ein AfD-Kandidat durchgefallen war. Er gehe davon aus, „dass das auch in Zukunft bei weiteren nachgeholten Wahlen ganz ähnlich sein wird.“

Anders sieht es bei den Vorsitzenden in den Ausschüssen aus. Frei betonte, dass die AfD diese Posten in der vorletzten Legislaturperiode besetzt habe, in der vergangenen nicht. „Die AfD ist seitdem nicht schwächer geworden“, sagte Frei. Anders als beim Bundestagspräsidium, wo es um die Repräsentation des Parlaments gehe, sei bei den Ausschüssen nicht der Wille der einzelnen Abgeordneten, sondern der Fraktion entscheidend.

Mast hingegen sagte: „Für mich ist es unvorstellbar, Personen dieser Partei in Ämter zu wählen.“ Aus sozialdemokratischer Sicht könne es keine Normalisierung der AfD geben. Auch sie bestätigte: „Mit unserem Koalitionspartner stimmen wir uns in dieser Frage ab.“

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3 Kommentare

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  • Bereits jetzt ist absehbar, dass das BVerfG in dieser Legislaturperiode recht häufig wegen der AFD konsultiert werden wird. Das beginnt mit der Frage des Fraktionssitzungssaales und geht bis hin zu Einzelfällen in den Ausschüssen.

    Manchen Abgeordneten wird es dabei lieber sein, dass die Dinge in Karlsruhe geklärt werden, als selbst zu entscheiden. Das erinnert dann an Kindergarten und es bleibt höchst fragwürdig, ob damit in der Sache etwas gewonnen wird.

    Wie auch immer man zur AFD stehen mag, sie ist die größte Oppositionspartei.

    • @DiMa:

      Vor allem führt alles ausschließlich dazu, dass sie prozentual größer wird. Immer schön so weiter machen, dann heißt die nächste Bundeskanzlerin..... man kann angesichts der Planlosigkeit nur noch zynisch werden.

  • "Unionsfraktionsvize Jens Spahn (CDU) hatte gefordert, mit der AfD als Oppositionspartei im Bundestag so umzugehen „wie mit jeder anderen Oppositionspartei auch“ – und eine hitzige Debatte auch zwischen den künftigen Koalitionspartnern ausgelöst."



    Die abstimmenden Abgeordneten sind gemäß Verfassung nur ihrem Gewissen verantwortlich.



    Wer diesen Tatbestand in dieser Debatte unerwähnt lässt, hat keins.



    Und nein, Spahn, das ist nicht verzeihlich!