Streit um Schutzgebietsverordnung: Erholung auch für Vögel
Für das Steinhuder Meer soll es eine neue Schutzgebietsverordnung geben. Eine Bürgerinitiative befürchtet, dass damit Touristen vertrieben werden.
Das Steinhuder Meer, nordwestlich von Hannover gelegen und mit einer Fläche von knapp 30 Quadratkilometern der größte See in Nordwestdeutschland (siehe Kasten), ist ökologisch einigermaßen intakt und nicht nur für Schildkröten ein Refugium. Das Gewässer selbst ist seit 1981 ein Landschaftsschutzgebiet und hat als Feuchtgebiet internationale Bedeutung, insbesondere für verschiedene Wasservögel. Die Uferbereiche sind wichtiger Lebensraum für Brutvögel. Vier Bereiche in der direkten Umgebung sind als Naturschutzgebiete ausgewiesen, sie haben somit einen strengeren Schutzstatus.
Das Steinhuder Meer ist aber auch ein Naherholungsgebiet und hat für viele Menschen einen hohen Freizeitwert. Der Fremdenverkehr, insbesondere der Tages- und Wochenendtourismus, ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Jährlich kommen rund zwei Millionen Gäste, um Rad zu fahren, spazieren zu gehen, zu segeln oder anderen Wassersport zu betreiben. Am Sandstrand der Insel Steinhude sowie am Nordufer ist Baden im See möglich. Es gibt in Wassernähe viele gastronomische Betriebe, mehrere Campingplätze und einen Wohnmobilstellplatz.
In der Vergangenheit kamen Naturschutz und Tourismus einigermaßen miteinander aus, teilweise ergänzten sie sich sogar. Die Ökologische Schutzstation Steinhuder Meer bietet Führungen und Naturbeobachtungen an. Im Stationsgebäude in Winzlar am Westufer des Sees können Besucher über Webcams das Brutgeschehen in Vogelnestern verfolgen. Und in der Schmetterlingsfarm in Steinhude, die rund 400 tropische Schmetterlinge beherbergt, lässt sich die spektakuläre Metamorphose – Ei, Raupe, Puppe Falter – live miterleben.
Das Steinhuder Meer mit einer Fläche von 29,1 Quadratkilometern liegt auf dem Gebiet der Stadt Wunstorf, grenzt aber auch an Neustadt am Rübenberge.
Es ist der größte See Niedersachsens. Er ist acht Kilometer lang und 4,5 Kilometer breit.
An der tiefsten Stelle ist das Steinhuder Meer 2,9 Meter und durchschnittlich nur 1,35 Meter tief.
Eigentümer ist das Land Niedersachsen. Lediglich die Insel Wilhelmstein gehört dem Fürstentum Schaumburg-Lippe.
Die Region Hannover ist ein Kommunalverband, sie wurde 2001 aus den Kommunen des früheren Landkreises Hannover und der bis dahin kreisfreien Stadt Hannover gebildet. Größere Städte nach Hannover sind Garbsen, Langenhagen und Neustadt. In der Region leben knapp 1,2 Millionen Menschen.
Die Notgemeinschaft Steinhuder Meer hat nach eigenen Angaben rund 4.000 Mitglieder und ist die größte Bürgerinitiative der Region. Zur Notgemeinschaft gehören demnach Wassersportler, Gastwirte, Geschäftsleute, Handwerke und Fischer.
Über 20 Prozent des Naturparks Steinhuder Meer erstrecken sich insgesamt drei FFH-Gebiete. Außerdem ist der See EU-Vogelschutzgebiet.
Doch mit dem gedeihlichen Nebeneinander ist es vorbei, seit die Region Hannover vor wenigen Wochen verkündete, die Regeln im Landschaftsschutzgebiet „Seefläche Steinhuder Meer“ anzupassen. Die bestehende, fast 40 Jahre alte Verordnung genüge den EU-Anforderungen nicht mehr, sagte die Umweltdezernentin der Region, Christine Karasch.
Tatsächlich, so die Region, ändere sich durch die neue Schutzgebietsverordnung aber kaum etwas. Wie bislang würden alle Handlungen untersagt werden, die Flora und Fauna sowie die ruhige Erholung stören könnten: etwa Lärm, freilaufende Hunde oder offenes Feuer. Die Nutzung des Sees für Wassersport bleibe ebenso weiter möglich wie die Nutzung der Strände, der Badeinsel, der Holzstege und der Aussichtspunkte. Wildes Zelten in der Natur sei nach wie vor nicht erlaubt.
Wirklich neu in der Verordnung ist demnach nur die Einrichtung einer Sperrzone westlich der künstlichen Insel Wilhelmstein von Mitte September bis März. So soll ein Rückzugsraum für Vögel geschützt werden, eine Umsegelung der Insel werde aber weiter möglich sein. Die neue Verordnung enthalte sogar Erleichterungen: Musste für die Veranstaltung „Steinhuder Meer in Flammen“ bisher eine „Befreiung“ durch die Naturschutzbehörde erteilt werden, ist dafür künftig nur noch eine Erlaubnis nötig.
Kaum Änderungen? Das sieht die „Notgemeinschaft (NG) Steinhuder Meer“, ein Zusammenschluss von Seglern, Fischern, Gastronomen und Touristikern ganz anders. Politik und Öffentlichkeit würden mit Nachrichten dieser Art bewusst getäuscht, sagte der NG-Vorsitzende Johannes Franke der taz: „Die Schrauben werden richtig angezogen.“
Das Steinhuder Meer solle unter dem Deckmantel „Landschaftsschutzgebiet“ wie ein Naturschutzgebiet behandelt werden, „die seit Langem praktizierte schrittweise Vertreibung des Menschen aus der Natur geht weiter“, heißt es von der Notgemeinschaft. Die vorgesehenen Verbote und Erlaubnisvorbehalte seien „unverhältnismäßig und inflationär“. Der mühsam erreichte Burgfriede zwischen den Bürgern rund um das Steinhuder Meer und der Region Hannover sei „mehr als gefährdet“.
Um ihre Vorwürfe zu untermauern, hat die Notgemeinschaft die alte und neue Verordnung einem peniblen Vergleich unterzogen – und in der neuen zusätzliche Verbote entdeckt. So dürfen etwa Hunde explizit nicht mehr unangeleint oder an mehr als zwei Meter langen Leinen durch die Gegend laufen oder „bauliche Anlagen aller Art“ errichtet oder verändert werden. Bei letzterem Verbot sieht die Notgemeinschaft die Gefahr, dass Fahnenmasten der Segelvereine oder Krananlagen nicht erneuert werden können. Auch das Verbot, Drachen steigen zu lassen, will der Notgemeinschaft nicht einleuchten: „Warum Drachenverbot, wenn Kitesurfen erlaubt bleiben soll?“
„Die einseitige Klientelpolitik der Verwaltung zugunsten von ‚Öko-NGOs‘ ist offensichtlich“, lautet das Fazit der Notgemeinschaft. Während die Vereinigung nun eine Klage gegen die Verordnung ins Auge fasst, hat die Region die Entwürfe zwecks Öffentlichkeitsbeteiligung inzwischen in mehreren Verwaltungsstellen ausgelegt. Grundsätzliche Zustimmung, wenn auch mit einigen Änderungswünschen, hat inzwischen die Stadt Wunstorf bekundet. Bis Mitte Oktober soll das Verfahren abgeschlossen und die Ausweisung von der Regionsversammlung beschlossen sein.
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