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Streit um Prämie für Viren-BeweisSieg für den Impfgegner

Es geht um 100.000 Euro. Die hat ein Impfgegner für den Nachweis des Masernvirus ausgelobt. Der Beweis wurde erbracht, bezahlt wird aber nicht.

Masernvirus im Elektronenmikoskop Foto: dpa

Stuttgart dpa | Überraschende Wende im skurrilen Wettstreit um die Existenz von Masernviren: Ein Biologe und Impfgegner vom Bodensee wird nun doch nicht dazu verpflichtet, einem Mediziner aus dem Saarland 100.000 Euro Belohnung für den wissenschaftlichen Nachweis des Masernvirus zu zahlen. Das Oberlandesgericht Stuttgart gab der Berufung des 52 Jahre alten Impfgegners am Dienstag statt. Das Landgericht Ravensburg hatte ihn vor einem Jahr noch zur Zahlung der Wettschuld an den Arzt verpflichtet.

Es habe sich aber eben nicht um eine Wette oder ein Preisausschreiben des Impfgegners gehandelt, worauf der 31-Jährige Mediziner reagiert hatte, begründete das Oberlandesgericht, sondern um eine Auslobung. Und bei einer Auslobung bestimme alleine der Auslobende die Regeln – und eben auch allein darüber, für welchen Beleg oder Nachweis er gegebenenfalls die Prämie bezahlt. Der 52-Jährige hatte im Internet 100.000 Euro demjenigen versprochen, der ihm eine wissenschaftliche Arbeit liefere, mit der nicht nur die Existenz, sondern auch die Größe des Virus belegt werde.

Der Mediziner hatte den Eintrag im Internet gesehen, sich schriftlich vergewissert, dass er ernst gemeint war, und dann sechs wissenschaftliche Arbeiten eingereicht, darunter den Bericht über die Erstisolation des Masernvirus von 1954. Siegesgewiss schickte er gleich auch seine Kontonummer mit.

Es war aber eben nicht die eine Publikation, die sowohl Existenz als auch Größe und Gefahr des Virus belege. „Sie hätten aber auch 600 einreichen können, er hätte keine akzeptiert“, sagte der Vorsitzende Richter des Oberlandesgerichts, Karl-Heinz Oleschkewitz. Der 52-Jährige sei als Impfgegner bekannt und sein Gegenüber hätte ahnen können, wie der Nachweis bewertet würde.

Knackpunkt Auslobung

Die Entscheidung sage gar nichts über die Existenz oder Nichtexistenz des Masernvirus aus, betonte Richter Oleschkewitz. Das könne die Kammer ja gar nicht beurteilen. „Es ist eine rein juristische Entscheidung“, sagte er. Knackpunkt sei einzig und allein die Formulierung der Auslobung.

Der Impfgegner feierte das Urteil dennoch als Wendepunkt. „Es gibt keine krankmachenden Viren“, sagte der 52-Jährige. Die sechs eingereichten Publikationen fassten viele andere Fachartikel zusammen – und keine könne Existenz, Größe und die krankmachende Wirkung der Viren nachweisen. Das Impfen gegen Masern und Viren generell habe daher keine wissenschaftliche Rechtfertigung. Zwar sei er mit dieser Meinung in der Minderheit, räumte er ein – „aber das war Einstein auch mit seiner Gravitationstheorie“.

Eine Revision ist nicht zugelassen. Allerdings könne Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof gestellt werden, betonte ein Gerichtssprecher.

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4 Kommentare

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  • Wie schade! Der Richter hat natürlich recht: Eine Auslobung ist eine einseitige Willenserklärung, die öffentlich bekannt gemacht wird. Anspruch auf die ausgelobte Belohnung hat deswegen derjenige, der die geforderte Handlung als Erster vornimmt. Im vorliegenden Fall ist vor Sankt Nimmelein nicht damit zu rechnen, dass jemand Erster wird. Wer also glaubt, er könnte mal eben 100.000 Euro verdienen, indem er jemandem, der die Wahrheit nicht wahr haben will, etwas beweist, zeigt damit eigentlich nur, dass er genau so wenig wissenschaftlich zu arbeiten bereit ist wie sein Kontrahent.

     

    Und nun? Nun können wir einmal mehr Einsteins Meinung, die menschliche Dummheit sei (mindestens) so grenzenlos wie das Universum, als bestätigt ansehen. Ich persönlich erkennen darin sogar eine Mehrheitsmeinung, weil ich die entsprechende Vermutung im Ergebnis eigener Ausschreibungen zweifelsfrei bewiesen bekommen habe. Im Übrigen kann man natürlich auch eine besonders ausgeprägte Ignoranz als Kunst auffassen, wenn auch nicht unbedingt als wissenschaftlich anerkannte.

     

    Wie Einstein schon gesagt haben soll: Alles ist relativ.

    • @mowgli:

      ;()

      Im Übrigen kann man natürlich auch eine besonders ausgeprägte Ignoranz als Kunst auffassen, wenn auch nicht unbedingt als wissenschaftlich anerkannte. ;!¡))

      Würd ich mal ausloben.

      Logisch.

  • Bin ich denn blöde? Man kann doch die Größe eines Objekts nur bestimmen, wenn es existiert, das heisst doch dass mit einer Bestimmung der Größe implizit auch die Existenz bewiesen ist, denn ohne einen Nachweiss, dass das Objekt auch das ist, was man behauptet, ist doch eine Größenbestimmung vollkommen sinnlos. Ich glaube kaum, dass Juristen nicht in der Lage sind, so viel Logik nachzuvollziehen. Hat jemand einen Link zur Urteilsbegründung?

    • @noctuaNigra:

      Darum geht es gar, der Inhalt ist Wurscht. Mowgli hat es ja schon beschrieben. Hat der "Arzt " aber auch nicht verstanden ;) und feiert nun endlich den Beweis für seine Hypothese zu haben.