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Streit um NSA-SelektorenlisteOpposition kündigt Klage an

Eine „Vertrauensperson“ soll die Liste mit Suchbegriffen der NSA einsehen und eingeschränkt Auskunft geben. Grüne und Linke reagieren empört.

Ist das die streng geheime Selektorenliste? Foto: dpa

BERLIN taz | Union und SPD im Bundestag sprechen von einem sinnvollen ersten Schritt zur Aufklärung des Skandals um die brisante NSA-Selektorenliste – die Opposition wittert einen Vertuschungsversuch des Bundeskanzleramts: Der NSA-Untersuchungsausschuss hat am Donnerstag mit den Stimmen der Koalitionsvertreter ein umstrittenes Procedere beschlossen, wie es die NSA-Suchbegriffe überprüfen will.

Demnach will der NSA-Untersuchungsausschuss noch vor Beginn der Sommerpause des Parlaments im Juli eine sachverständige „Vertrauensperson“ vorschlagen, die von der Bundesregierung ernannt wird und dann über den Sommer statt der Abgeordneten die streng geheime Liste mit NSA-Suchbegriffen einsehen soll.

Den Arbeitsauftrag dürfen die Parlamentarier selbst bestimmen. Allerdings darf die „Vertrauensperson“ dem Untersuchungsausschuss nur eingeschränkt Auskunft über ihre Erkenntnisse geben. Sie braucht vielmehr eine Aussagegenehmigung der Regierung für das, was sie dem Ausschuss vorträgt. Und dazu werden wohl keine Details gehören.

So erwarten die Ausschussmitglieder nicht, von dem Untersuchungsbeauftragten Namen von einzelnen Unternehmen beziehungsweise europäischen Politikern oder Institutionen zu erfahren, die im Visier der NSA-Spionage standen. „Er wird uns keine Selektoren vorlesen“, sagt der SPD-Obmann im Ausschuss, Christian Flisek.

Aber das sei für eine politische Bewertung auch nicht nötig. Schließlich sollten die Abgeordneten „typisierte“ Informationen über den Inhalt der Selektoren-Liste bekommen, etwa: Wie viele Dax-Konzerne sind gelistet? Wie viele mittelständische Unternehmen? In welcher Branche haben diese Firmen gearbeitet?

„Dunkle Stunde des Parlaments“

Ziel sei es, nach der Sommerpause endlich „belastbare Ergebnisse“ über den Inhalt der US-Spionage-Liste zu bekommen, argumentiert Flisek. Deshalb solle die „Vertrauensperson“ spätestens in der nächsten Sitzungswoche des Bundestags benannt werden. Das Verfahren sei nur „ein erster Schritt“, versicherte Flisek. Vom Ergebnis hänge ab, ob man weitere brauche oder nicht.

Die Opposition reagierte empört auf den Beschluss. Die Grünen-Vertreter im Ausschuss stimmten dagegen, die Linke enthielt sich. Beide Fraktionen kündigten an, gemeinsam vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Der Grünen-Obmann Konstantin von Notz wertete das Vorgehen als Versuch der Bundesregierung, „die Kontrolle durch das Parlament selbst zu kontrollieren“ und „den Skandal abzumoderieren“. Sein Parteifreund Christian Ströbele sprach von einer „dunklen Stunde des Parlaments“.

Die Koalition „unterwerfe“ sich den Wünschen des Kanzleramts und verschenke „eilfertig die Parlamentsrechte“. Die Obfrau der Linksfraktion, Martina Renner, bezeichnete das Verfahren als „Selbstaufklärung“ des Skandals durch die Bundesregierung: „Wie groß muss dieser Spionage-Skandal sein, dass man zu diesem Verfahren greift?“

Wer genau als „Vertrauensperson“ die Selektoren für den Ausschuss einsehen soll, stand zunächst noch nicht fest. Unter Ausschussmitgliedern kursierte der Name des ehemaligen Bundesverwaltungsrichters Kurt Graulich.

Einer lügt

Am Nachmittag befragte der Ausschuss Klaus-Dieter Fritsche, der von 2005 bis 2009 als Geheimdienst-Beauftragter im Kanzleramt arbeitete und heute Merkels Mann für die Geheimdienste ist. Fritsche widersprach einer Zeugenaussage des Ex-BND-Chefs Ernst Uhrlau vor dem Ausschuss in der vergangenen Woche. Uhrlau hatte gesagt, er habe sicherlich „bei den regelmäßigen Besprechungen, die ich mit Herrn Fritsche hatte“ den Fund problematischer NSA-Selektoren zum Unternehmen EADS „nicht unerwähnt gelassen“. Diese Behauptung zweifelte Fritsche an.

“Ich kann mich nicht erinnern“, versicherte der Geheimdienst-Staatsekretär aus dem Kanzleramt. Wäre es so gewesen, hätte er sicherlich einen schriftlichen Bericht dazu verlangt. Doch den gebe es nicht. „Deshalb halte ich es für unwahrscheinlich, dass er mir so etwas gesagt hat.“ Am Donnerstagnachmittag sollte auch Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) als Zeuge vor dem Ausschuss aussagen.

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