Streit um Chatkontrolle: Scannen ohne Anlass
Internetprovider scannen unverschlüsselte Nachrichten anlasslos auf kinderpornografische Inhalte. Eine fast vergessene Klage steht jetzt vor der Entscheidung.
Vor drei Jahren hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) beim Amtsgericht Passau gegen die sogenannte Chatkontrolle durch den Konzern Meta, ehemals Facebook, geklagt. Seither hat man nichts mehr von der Klage gehört. Inzwischen ist das Verfahren jedoch am Oberlandesgericht München anhängig und war zeitweise ziemlich brisant. Im November soll nun verhandelt werden.
Bei der Chatkontrolle wird die Internetkommunikation, also Webmail und Messenger, von den Providern anlasslos nach kinderpornografischen Inhalten gescannt. Dabei wird mithilfe von Hashwerten – ziemlich zuverlässig – nach bekannten Missbrauchsdarstellungen gesucht. Außerdem wird die Kommunikation mit künstlicher Intelligenz – eher fehleranfällig – auf unbekannte kinderpornografische Darstellungen oder verdächtige Annäherungen an Kinder durchsucht.
Die EU-Kommission schlug 2022 vor, diese Chatkontrolle obligatorisch einzuführen, auch bei verschlüsselter Kommunikation. Das haben die EU-Staaten bisher aber mehrheitlich abgelehnt. Auch Deutschland stimmte dagegen, weil es für Verschlüsselung keine Umgehung geben dürfe, die dann auch von Kriminellen und feindlichen Geheimdiensten genutzt werden kann.
Bruch der Vertraulichkeit
Allerdings scannen die Provider die unverschlüsselte Kommunikation ihrer Kunden schon lange, ohne dass sie dazu rechtlich verpflichtet sind. Auch dies ist ein Bruch der Vertraulichkeit, doch die EU erlaubte diese freiwillige Chatkontrolle in einer Ausnahmeverordnung von 2021. Zwar lief die Ausnahmeverordnung im April 2026 aus, doch haben sich EU-Parlament und EU-Ministerrat inzwischen auf eine neue Ausnahmeverordnung für die Kontrolle unverschlüsselter Kommunikation geeinigt. Sie ist seit dem 31. Juli in Kraft. Die Chatkontrolle ist also formal wieder legal.
Gegen diese „freiwillige“ Chatkontrolle der Provider klagte die GFF bereits im Juli 2023 gemeinsam mit einem Mann aus Passau, der den Facebook-Messenger nutzt. Die anlasslose Auswertung aller E-Mails und Nachrichten durch Meta/Facebook verletze seine Grundrechte. Das Gericht solle Meta zur Unterlassung der Chatkontrolle verurteilen und das Verfahren dem Europäischen Gerichtshof vorlegen, damit dieser die Ausnahmeverordnung für unwirksam erklären kann.
Das Passauer Amtsgericht gab den Fall wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung aber bald an das Landgericht Passau ab. Dort wurde die Klage gegen Meta dann 2024 abgelehnt, ohne dass die GFF öffentlich darüber informierte. Der Nutzer habe teilweise schon kein Rechtsschutzbedürfnis, so das Gericht, denn seit Dezember 2023 könne er beim Facebook-Messenger die Chatkontrolle vermeiden, indem er einfach die angebotene Ende-zu-Ende-Verschlüsselung wählt. Das Scannen der weiterhin unverschlüsselten Community-, Unternehmens- und Marketplace-Chats müsse der Nutzer dagegen hinnehmen. Hier stelle die EU-Ausnahmeverordnung eine Rechtsgrundlage dar. Falsch-positive Treffer seien dabei „in Kauf zu nehmen“, hieß es lapidar beim Landgericht.
Vier Monate ohne jede Rechtsgrundlage
Doch die GFF und der Kläger gaben nicht auf und legten Berufung ein. Sie wiesen darauf hin, dass auch Chats mit mehreren Personen beim Facebook-Messenger nicht verschlüsselt werden können. Außerdem habe das Landgericht die Gefahr von KI-Fehlern zu wenig berücksichtigt.
Das Oberlandesgericht München ließ sich Zeit mit dem Verfahren, stand ab April aber vor einer brisanten neuen Lage; denn nun gab es keine EU-Ausnahmeverordnung mehr, da diese ja ausgelaufen war. Die Provider, unter anderem Meta, Google und Microsoft, erklärten jedoch Anfang April, dass sie mit der Chatkontrolle einfach weitermachen, „aus Verantwortung vor den Kindern“.
Die GFF drängte deshalb auf eine schnelle Entscheidung. Die Chatkontrolle durch Meta erfolge nun „ohne jede, auch nur vermeintlich in Betracht kommende, Rechtsgrundlage“. Alles deute darauf hin, dass Meta sich „bewusst rechtswidrig“ verhalte, so die GFF. Doch das Oberlandesgericht zögerte das Verfahren weiter hinaus. Die mündliche Verhandlung soll erst im November stattfinden. Es wird wieder um die ursprüngliche Frage gehen: Kann eine Ausnahme-Verordnung die anlasslose Kontrolle von Milliarden E-Mails und Messages rechtfertigen oder verletzt sie die Grundrechte?
Anmerkung der Redaktion: In der ursprünglichen Version des Artikels fehlte die Information, dass die neue Ausnahmeverordnung seit dem 31. Juli in Kraft ist. Der Artikel wurde entsprechend aktualisiert und angepasst.
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