Streit um Bremer Beiratswahlen: Piraten fechten Wahl an
Die Piratenpartei wurde nicht zur Bremer Beiratswahl zugelassen und sieht eine Benachteiligung kleiner Parteien. Sie will die Wahl wiederholen lassen.
Der Hintergrund: Der Wahlbereichsausschuss hält das Aufstellungsverfahren der Piraten für die Beiratswahlen – also die Wahlen der Stadtteilparlamente – für fehlerhaft. Nach Auffassung des Wahlamtes schreibt das Wahlgesetz vor, dass nur die Mitglieder einer Partei die Beiratskandidat*innen wählen dürfen, die im entsprechenden Beiratsgebiet wohnen.
Die Piraten haben allerdings bei einer Versammlung alle Mitglieder Bremens über die Beiratskandidat*innen abstimmen lassen. Auch bei den Grünen hatten Parteimitglieder über Beiratslisten abgestimmt, obwohl sie nicht in diesen Stadtteilen lebten.
Daraufhin hatte die Wahlbereichsleiterin die Listen von Grünen und Piraten abgelehnt. Weil die Grünen ihre Wahlvorschläge frühzeitig eingereicht hatten, kam die Ablehnung Wochen vor Fristende und sie konnten sie fristgerecht wiederholen.
Den Piraten gelang das nicht: Sie hatten erst Mitte März, drei Tage vor Fristende, ihre Kandidat*innenliste eingereicht und schafften es nicht, die Wahl zu wiederholen. Eine Beschwerde gegen den Ausschluss von den Beiratswahlen wurde abgelehnt, ebenso ein Eilantrag auf Zulassung beim Verwaltungsgericht.
Evelyn Temme, Wahlamt
Den jetzt angekündigten Einspruch begründet die Piratenpartei damit, dass sie die Beiratskandidat*innen 2011 und 2015 nach demselben Verfahren aufgestellt hatten – ohne Einspruch des Wahlausschusses.
Evelyn Temme, die Leiterin der Geschäftsstelle des Wahlleiters erklärt, dass die fehlerhafte Praxis dem Wahlamt erst bei dieser Wahl bewusst geworden sei. „Das ist zuvor nicht aufgefallen“, sagt sie, „doch hier war es so offenkundig, dass mehrere nicht wahlberechtigte Mitglieder abgestimmt haben, das geht nicht.“
Gunnar Christiansen kritisiert, dass eine solche Auslegung des Gesetzes kleinere Parteien wie seine benachteilige. Denn das Wahlamt fordert, dass es mindestens drei wahlberechtigte Parteimitglieder geben muss, die in dem Beiratsgebiet gemeldet sind, für das sie abstimmen.
Dies sei notwendig, sagt Temme, um eine geheime Wahl zu ermöglichen. Sie orientiere sich bei dieser Auslegung einer geheimen Wahl an einer Kommentierung des Bundeswahlgesetzes. „Wenn sie zu zweit wählen, wissen sie immer, was der andere gewählt hat“, sagt Temme. Christiansen hingegen hält das für „demokratiefeindlich“.
Die Piraten müssen mit ihrem Einspruch aber noch warten. Er kann erst eingereicht werden, wenn die neue Bürgerschaft zusammengetreten ist – dies kann sie erst, wenn das Endergebnis offiziell verkündet wurde, nach Schätzung von Temme wird dies in den kommenden zwei Wochen der Fall sein. Erst dann kann das zuständige Wahlprüfungsgericht gebildet werden.
Sollte der Einspruch Erfolg haben, muss das Wahlprüfungsgericht entscheiden, ob die gesamte Beiratswahl wiederholt werden muss – oder nur in den sechs Bezirken, in denen die Piraten kandidieren wollen. Im letzteren Fall müssten in der Neustadt, Walle, Burglesum, Vahr, Mitte und Östliche Vorstadt die Wähler*innen erneut zur Urne.
Der Bremer Wahlrechtsexperte Wilko Zicht von den Grünen saß im Wahlbereichsausschuss und teilt die Meinung des Wahlamtes, dass ein Landesverband keine Beiratskandidat*innen wählen dürfe. Daher hatte er dem Antrag auf Nichtzulassung der Piratenpartei auch zugestimmt.
Dem Einspruch der Piraten gibt er wenig Chancen: „Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Wahl für ungültig erklärt wird, aber ganz ausschließen würde ich es auch nicht.“
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