Streit über Akten für NSA-Ausschuss: „Es gibt Grenzen der Offenheit“
Regierung und Verfassungsschutz wollen nur begrenzt mit dem NSA-Ausschuss kooperieren. Die Opposition kündigt an, Informationen notfalls einzuklagen.
DÜSSELDORF/BERLIN afp | Die Obfrau der Linksfraktion im NSA-Ausschuss des Bundestags, Martina Renner, droht mit rechtlichen Schritten im Falle einer verweigerten Herausgabe von Dokumenten der Bundesregierung an das Kontrollgremium.
„Wenn sie die Unterstützung der Aufklärungsarbeit verweigert, werden wir notfalls auch klagen müssen“, sagte Renner am Samstag der Onlineausgabe des Handelsblatts. Die Regierung sei gesetzlich zur Kooperation verpflichtet und müsse „ihren Pflichten bis ins Letzte“ nachkommen, „sonst riskiert sie einen Großkonflikt mit dem Parlament“.
Renner reagierte auf einen Spiegel-Bericht vom Wochenende, wonach die Bundesregierung den Parlamentariern Akten zu den Verhandlungen über ein No-Spy-Abkommen mit den USA vorenthalten will. Es gehe um ein „laufendes Verfahren“ und den verfassungsrechtlich geschützten „Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung“, wurde ein ranghoher Regierungsbeamter zitiert.
Fraglich ist dem Bericht zufolge auch, ob der Ausschuss Unterlagen über Kooperationen zwischen den Geheimdiensten Deutschlands, der USA und Großbritanniens vorgelegt bekommt. Dafür müsse das Einverständnis der ausländischen Partner eingeholt werden, heiße es in Geheimdienstkreisen.
Maaßen spricht von „Grenzen der Offenheit“
Darüber hinaus kündigte auch der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, Einschränkungen in der Zusammenarbeit mit dem NSA-Untersuchungsausschuss an. „Es gibt Grenzen der Offenheit“, sagte er dem Tagesspiegel.
Der Verfassungsschutz sei immerhin ein Nachrichtendienst: „Unsere Aufgabe ist es, die Sicherheit in diesem Land zu garantieren, und wir müssen darauf achten, dass durch die Preisgabe von Informationen nicht die Sicherheit in Deutschland gefährdet wird“, sagte Maaßen weiter.
Der Untersuchungsausschuss werde zwar in seiner Arbeit unterstützt, sofern er Informationen anfordere. „Aber wir können auch nur eingeschränkt Erkenntnisse zur Verfügung stellen, weil wir über das Innenleben der NSA nicht viel wissen“, erklärte Maaßen.
Die Bundesregierung hat bereits eine Vernehmung des ehemaligen US-Geheimdienstmitarbeiters Edward Snowden in Deutschland durch den Ausschuss abgelehnt. In einem am Freitag an das Gremium übergebenen Gutachten mahnte sie, es wäre „sehr wahrscheinlich mit schweren und dauerhaften Belastungen des Verhältnisses“ zu den USA zu rechnen, sollte Snowden der Aufenthalt in Deutschland zugesagt werden. Und dies wiederum „liefe wichtigen politischen Sicherheitsinteressen der Bundesregierung zuwider“.
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