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Streik im öffentlichen DienstLärmen statt lernen

Am Mittwoch wird in Schulen, an den Unis und in landeseigenen Kitas gestreikt. Auch in Bürgerämtern legen Beschäftigte die Arbeit nieder. Kundgebung am Alex.

Angestellte LehrerInnen fordern eine bessere Bezahlung Bild: dpa

Eltern von Schul- und Kitakindern müssen sich für Mittwoch auf ein bisschen Chaos einstellen: Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes rufen alle angestellten LehrerInnen und die ErzieherInnen in den Horten sowie in landeseigenen Kitas zu einem ganztägigen Warnstreik auf. Auch Angestellte in den Bezirks- und Senatsverwaltungen sowie in der Justiz sollen ihre Arbeit niederlegen. Bürgersprechstunden könnten also ausfallen, Falschparker kommen eher ohne Knöllchen davon. Das ein oder andere Seminar an den drei großen Universitäten dürfte ebenfalls nicht wie geplant stattfinden – auch dort sind Beschäftigte streikberechtigt.

Die Gewerkschaften wollen mit dem Warnstreik ein Zeichen setzen im festgefahrenen bundesweiten Tarifstreit des öffentlichen Dienstes. Sie fordern 5,5 Prozent mehr Geld, mindestens aber 175 Euro monatlich mehr. Hauptgrund für den bislang ergebnislosen Verlauf der Verhandlungen sind Differenzen über die betriebliche Altersvorsorge und die tarifliche Eingruppierung der angestellten LehrerInnen.

Bereits vergangenen Dienstag gab es in Berlin einen Warnstreik. Da waren aber nur LehrerInnen und ErzieherInnen an Grundschulen zum Streik aufgerufen. Am Mittwoch sollen nun auch die Lehrkräfte der Gymnasien und Sekundarschulen in den Ausstand treten.

Nur die rund 11.100 Lehrkräfte, die angestellt sind, dürfen streiken. Hinzu kommen rund 5.100 ErzieherInnen, die an den Schulen arbeiten. Ihnen stehen 17.650 verbeamtete LehrerInnen gegenüber. Mit deren Hilfe werden die Schulleitungen den Unterrichtsausfall möglichst gering zu halten versuchen. Klappt das nicht, müssen die Schulleitungen sicherstellen, dass die Eltern informiert werden und die Betreuung der Schülerinnen und Schüler auf andere Weise gewährt ist, hieß es am Montag aus der Bildungsverwaltung.

Bei den Kitas ist rund jede zehnte von dem Warnstreik betroffen: Von 2.363 Kitas in Berlin sind 277 in kommunaler Hand. „Die Einrichtungen versuchen, eine Notbetreuung hinzubekommen, entweder im eigenen Haus oder in benachbarten Einrichtungen“, sagt Rainer Schubert von den Kindergärten NordOst. Es könne jedoch auch sein, dass eine Kita am Mittwoch ganz geschlossen bleibe. „Je kleiner die Einrichtung, umso größer ist diese Gefahr“, erklärt Schubert. Die Eltern der Kindergärten NordOst seien darüber bereits informiert worden.

Am Warnstreik an den Grundschulen am vergangenen Dienstag beteiligten sich rund 2.200 LehrerInnen und ErzieherInnen. Da der Kreis der aufgerufenen Beschäftigten nun deutlich größer ist, rechnet der Sprecher der Gewerkschaft Verdi, Andreas Splanemann, für Mittwoch mit mindestens doppelt so vielen Streikenden. „Das Wetter soll schön werden, das ist schon mal gut“, sagt er. Wer die Arbeit niederlegt, kann aber deshalb noch lange nicht ausschlafen: Die Streikenden versammeln sich ab 8.30 Uhr am S-Bahnhof Friedrichstraße. Die Demonstration soll zum Alexanderplatz ziehen, dort soll es um 10 Uhr eine Kundgebung geben.

Ob es nach dem Mittwoch zu weiteren Streiks kommt, ist derzeit unklar. Die nächste Verhandlungsrunde im Tarifstreit des öffentlichen Dienstes ist für den 16. und 17. März anberaumt. Splanemann warnt: „Wenn die Gespräche wieder ergebnislos verlaufen, müssen wir noch eine Schippe draufpacken.“

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3 Kommentare

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  • "Ihnen stehen 17.650 verbeamtete LehrerInnen gegenüber. Mit deren Hilfe werden die Schulleitungen den Unterrichtsausfall möglichst gering zu halten versuchen."

     

    Es ist per Schulgesetzt verboten, dass verbeamtete Lehrer Ausfallstunden wegen Streik vertreten. Meine (verbeamteten) Lehrerfreunde haben am Mittwoch keine Stunden ihrer streikenden Lehrer vertreten.

    Es ist also schlichtweg eine Fehlinformation, was die TAZ hier bringt.

    • Antje Lang-Lendorff , Autorin des Artikels, wochentaz
      @Berto Rand:

      Es stimmt, verbeamtete Lehrer dürfen keine Stunden vertreten. Nach Angaben der Bildungsverwaltung dürfen sie aber bei der Notbetreuung eingesetzt werden. Die Kinder müssen also nicht nach Hause geschickt werden.