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Strafrechtler über den Fall Mollath„Fehler müssen zugegeben werden“

Strafrechtsprofessor Henning Ernst Müller wünscht sich, dass die Justiz aus ihren Versäumnissen lernt. Und sie sollte ihre Gutachter öfter wechseln.

„Mollath beschwerte sich höflich bei den zuständigen Instanzen.“ Bild: dpa
Christian Rath
Interview von Christian Rath

taz: Herr Müller, am Dienstag ist Gustl Mollath nach sieben Jahren aus der Psychiatrie entlassen worden und das Oberlandesgericht Nürnberg ordnete eine Wiederaufnahme seines Strafverfahrens an. Wird das ein Riesenprozess?

Henning Ernst Müller: Der erste Prozess im Jahr 2006 dauerte nur einen Tag. Diesmal wird sicher gründlicher untersucht.

Was wird genau verhandelt?

Es müssen vier Fragen beantwortet werden. Hat Herr Mollath seine Frau geschlagen und die Reifen von vermeintlichen Widersachern zerstochen? Wenn ja, litt er dabei unter dem Wahn, dass seine Frau und viele andere sich gegen ihn verschworen haben, um Schwarzgeldgeschäfte zu vertuschen? Wenn ja, war dieser Wahn ursächlich für die Taten? Wenn ja, besteht eine Gefahr für die Allgemeinheit, falls Mollath in Freiheit bleibt.

Könnte es sein, dass Mollath am Ende erneut weggesperrt wird?

Ich glaube, er muss sich wenig Sorgen machen. Eine Gefängnisstrafe ist prinzipiell ausgeschlossen. Weil Herr Mollath im ersten Verfahren wegen möglicher Schuldunfähigkeit freigesprochen wurde, darf er in der Wiederaufnahme nicht schlechter wegkommen.

Bild: privat
Im Interview: Henning Ernst Müller

52, ist Professor für Strafrecht und Kriminologie an der Uni Regensburg. Er ist einer der besten wissenschaftlichen Kenner des Falles Mollath.

Und eine erneute Unterbringung in der Psychiatrie ist nur möglich, wenn alle vier Fragen mit ja beantwortet werden. Das halte ich angesichts der dünnen Beweislage, der lange vergangenen Zeit und des derzeit sehr besonnenen Auftretens von Herrn Mollath für äußerst unwahrscheinlich – zumal es inzwischen auch unverhältnismäßig wäre.

Ist der Fall Mollath nur die Spitze des Eisbergs?

Sicher gibt es weitere Fälle unrechtmäßiger Unterbringung. Aber eine solche Massierung an richterlicher Vorfestlegung, Verfahrensfehlern, oberflächlichen Gutachten und schlechter Verteidigung ist vermutlich eine Ausnahme. Dennoch ist es wichtig, aus dem Fall Lehren zu ziehen.

Was kann die Justiz lernen?

taz am Wochenende

Ab wann ist man reich? Die Grünen probieren etwas Neues. Sie wollen ihre wohlhabenden Wähler mit höheren Steuern belasten. Aber was sagen die dazu? Wo beginnt überhaupt die Oberschicht? Die Titelgeschichte "Ich will dein Geld!" lesen Sie in der taz.am wochenende vom 10./11. August 2013. Darin außerdem: "Wollen wir das wirklich?" Yvonne Hofstetter entwirft Algorithmen. Für private Konzerne oder Rüstungsfirmen. Ein Gespräch über die wachsende Macht der Maschinen. Und: Die Grünen fordern weniger Kantinenschnitzel. Der sonntaz-Streit zur Frage: Ist ein Veggie Day geboten? Am Kiosk, eKiosk oder gleich im praktischen Wochenendabo.

Die Justiz muss lernen, offener mit Fehlern umzugehen. Wo Menschen arbeiten, werden Fehler gemacht. Damit müssen wir leben. Wenn Fehler aber nicht zugegeben werden, kann man auch nicht aus ihnen lernen. Im Fall Mollath hat sich die Justiz viel zu lange hinter der Rechtskraft alter Urteile verschanzt und eine Wiederaufnahme blockiert. Wie man gesehen hat, kann ein derart schlechtes Fehlermanagement am Ende eine massive Vertrauenskrise der Justiz verursachen.

Wenn ein Straftäter in die Psychiatrie eingewiesen wird, muss jedes Jahr neu geprüft werden, ob er noch gefährlich ist. Reicht das nicht?

Theoretisch ja, im Fall Mollath hat der Mechanismus aber versagt. Zu lange beriefen sich Richter auf alte Gutachten. Zu lange zitierten Gutachter die falschen Feststellungen des ursprünglichen Strafurteils von 2006.

Können Gutachter ein rechtskräftiges Urteil ignorieren?

Nein. Aber die Rechtskraft bezieht sich nur auf den Tenor eines Urteils, nicht auf dessen Begründung. Das heißt: die Gutachter mussten davon ausgehen, dass eine Sachbeschädigung stattgefunden hat, aber nicht dass dabei Reifen auf besonders perfide und gefährliche Weise aufgeschlitzt wurden. Letzteres war bloße Spekulation in den Urteilsgründen. Wenn es begründete Zweifel an solchen Aussagen gibt, muss ein Sachverständiger entsprechend vorsichtiger agieren. Alles andere halte ich für unprofessionell.

Gustl Mollath hat es den Gutachtern nicht leicht gemacht, indem er sich meist den Untersuchungen verweigerte …

Das stimmt. Das darf aber für die Gutachter keine Ausrede dafür sein, völlig zu ignorieren, wie ihre eigene Hypothese immer weniger mit der Wirklichkeit zu tun hatte. Sie gingen ja davon aus, dass Herr Mollath wahnhaft jeden, der ihm entgegentritt, zu den Schwarzgeld-Verschwörern zählt.

Mollath hatte zwar viel Kritik an den Verhältnissen in der Klinik, aber er stellte dabei gerade keinen Bezug zum Schwarzgeld her. Zudem wurde er nicht aggressiv, sondern beschwerte sich höflich bei den zuständigen Instanzen. Wer das als Gutachter oder Richter ignoriert, macht keine solide Arbeit.

Haben also nur Richter und Gutachter versagt, oder müssen auch die gesetzlichen Regeln geändert werden?

Es könnte helfen, dass ein Gericht nicht immer mit den gleichen Gutachtern zusammenarbeit. Wenn Gutachter ökonomisch von bestimmten Richtern abhängig werden, dann besteht die Gefahr, dass sie zu den Ergebnissen kommen, die die Richter gerne hören wollen. Besser wäre eine gesetzliche Vorgabe, dass die Gutachter für jeden Fall aus einer Liste auszulosen sind.

Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger will, dass die untergebrachten Straftäter schon nach zwei statt fünf Jahren von neuen Gutachtern untersucht werden.

Mehr Gutachten sind aber nur dann eine Verbesserung, wenn es auch mehr gute Gerichtspsychiater gibt. Sonst wird es lediglich mehr oberflächliche Gutachten voller Textbausteine geben.

Die Ministerin schlägt auch eine gewisse zeitliche Begrenzung der Psychiatrie-Unterbringung vor …

Jede Begrenzung ist begrüßenswert. Denn die Zahl der in der Psychiatrie untergebrachten Straftäter hat sich in den letzten zwanzig Jahren fast verdreifacht, auf heute rund 6750 Personen allein in Westdeutschland. Für mich ist das ein Hinweis, dass viele Menschen unnötig oder zumindest unnötig lange in die Psychiatrie eingewiesen werden. Diese Entwicklung sollte rückgängig gemacht werden. 1985 war Deutschland auch nicht unsicherer als heute.

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15 Kommentare

 / 
  • G
    gast

    14. Juni 2013 15:56

    Ministerin Merk zum Fall Mollath

    "Ich sehe keinen Fehler" und was passiert mit ihr ???

  • I
    Irmgard

    Schön Hr. Molath lächeln zu sehen. Ich wünsch ihm von Herzen nur das Beste.

  • B
    bbbecker

    zur taz-Frage "Können Gutachter ein rechtskräftiges Urteil ignorieren?"

    Die Antwort von Prof. Müller möchte ich ergänzen:

    Wenn ein Verurteilter die Tat bestreitet, sollte ein psych. Gutachten zur Gemeingefährlichkeit grundsätzlich zusätzlich auch die Alternative zugrunde legen, die der zu Begutachtende anbietet.

    Ist diese Alternative allerdings psych. zu widersprüchlich, genügt es, dies nachvollziehbar darzulegen.

  • GS
    Günter scholmanns

    Sehr geehrter Herr Professor,

     

    falls es nicht nur "vermeintliche" Widersacher waren,und das sich Leute gegen ihn verschworen haben, kein Wahn sein sollte,finde ich Mollaths Taten nicht psychiatrisch sondern geistig gesund!(Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt).Bleibt als einziges psychiatrisches Indiz: Das Interesse für Ferraris!

  • L
    lowandorder

    ff - wg 2000-Latte

     

     

     

    Rechtsbeugung - Lebenslänglich;

     

     

     

    mal langsam mit die jungen Pferde, alles hat zwei Seiten und das Kind nicht mit dem Bade ausschütten.

     

     

     

    Rechtsbeugung ist erkennbar - wie sonst - ein Willensdelikt;

     

    es sei daran erinnert, daß es ein reines Vorsatzdelikt war;die Strafbarkeitsschwelle wurde genau dann gesenkt, als Reese - Beisitzer am Volksgerichtshof mit Freissler - freigesprochen war.

     

     

     

    Rechtsbeugung kann ohne richterliche Unabhängigkeit nicht gedacht werden.

     

    Ehe man daran rummontiert (wie Ansätze unlängst bei Nobby Blümchen in der ZEIT) sollte bedacht sein, daß die Ausgestaltung der Justiz, der Driten Gewalt in unserer Verfassung BRD von den Müttern und Vätern des Grundgesetzes genau dewegen erfolgte, weil diese Generation mit der Erfahrung von zwei Weltkriegen und der Pervertierung von Recht im Wege willfähriger Vollstrecker auch in der Justiz eine unabhängige Dritte Gewalt als Gegengewicht zu Parlament und Exekutive wollte.

     

     

     

    Daß unter diesem Schutzschild Mist gebaut wird, auch bewußt und aufgrund mieser Vorurteile ist unbestritten;

     

     

     

    aber - was wäre die Alternative?

     

    Die Fälle von Rechtsbeugung (die samt und sonders schon auf den ersten Blick keine waren!) in meiner Zeit als Richter postReese, denen ich näher begegnet bin, waren klar erkennbare Disziplinierungsversuche an "aufmüpfigen" Richterkollegen im Zusammenspiel von Staatsanwaltschaft und Gerichtsverwaltung.

     

     

     

    Dicke Akten - nur heiße Luft.

     

    Unbeschadet überstanden hat das - trotz kollegialem Beistand keiner.

     

     

     

    Und für Amtsentfernung! war ja bekanntlich der Straftäter

     

    - Häuptling Silberkrücke - Lammsdorf, nicht wahr Herr Graf! bei den Mutlangenrichtern;

     

    wir hingegen bekundeten - überall textgemarkert zu den akten genommen - " Respekt" - damals noch in der FR.

     

    (wurde später einem Bewerber zum Bundesrichter als "Literatur" vorgehalten; kein Scheiß!)

  • L
    lowandorder

    Als vor wie hinterm Tresen Erfahrener: diese Diskussion ist berechtigt und offensichtlich mehr als überfällig (auch auf der Psychiatrieseite, wie die Einlassungen des Präsi,Herrn Falkai,München, zum Richtervorbehalt bei Zwangsbehandlungen gezeigt haben!).

     

     

     

    Eine handhabbare Lösung auf Justizseite könnte sein: weg vom Einzelrichter hin zum Kollegialgericht/und/oder mit ehrenamtlichen Richtern!;

     

    schließlich geht es immer tatbestandlich um Freiheitsberaubung, auch wenn diese im Einzelfall gerechtfertigt sein mag.

     

     

     

    Auch sollte es verhindert werden, daß qua Geschäftsverteilung der/dieselben Richter im Wiederholungsfall erneut mit dem Fall des Betroffenen befaßt sind(in Asylverfahren wg "Synergie" eine beliebte Variante; is man dagegen:"ah, Sie mißtrauen wohl den Kollegen").

     

     

     

    Den Vorschlag - eigenen Gutachter bestimmen - find ich auf den ersten Blick gut: der Betroffene ist in der Vorhand; wenn da schon was steht, kommt man so schnell nicht drüber, ja!

  • E
    ewo

    Es gibt kleine NGOs die derartige Opfer betreuen und es gibt sehr sehr viele davon. Dieser Fall ist in den Medien, weil er mit Agression zu tun hat, alltaegliche Faelle werden ausgeblendet und dann wird vermutet. Es ist bei uns voellig normal, dass die Eltern die Identitaet ihrer Kinder zb zur Geldanlage missbrauchen, das interessiert keinen politiker, Richter und keinen Korruptionsspezialisten und die Gewalt auch nicht. Und die korrupten Notare auch nicht. Schade, dass die Presse nach Jahrzehnten noch immer in Schoenschrift ueber Tode schreibt.

  • G
    Gast

    Es reicht nicht, wenn Fehler zugegeben werden. Es muss drakonische Strafen für die Richter geben. Die 5 Jahre Haft für Rechtsbeugung sind viel zu wenig und werden zudem auch so gut wie nie verhängt. Für Rechtsbeugung sollte es immer lebenslänglich, und zwar im wörtlichen Sinne, geben. Da muss es egal sein, ob der Richter mit Vorsatz gehandelt hat oder nur gepennt hat.

  • IN
    Ihr neuer Pappsi

    Nun muß endlich untersucht werden, wie Viele hat der Richter in die Psy geperrt?

     

     

     

    Dieser Richter - der ist nicht gemeingefährlich ?

     

     

     

    Es gibt genügend Richter, die gerne auch mal einen abstrafen, den sie unsympatisch finden.

     

     

     

    Wer an den Rechtsstaat glaubt, fährt zum Klatschen zu den billigen Fernsehsendungen.

  • R
    ReinerLausB.

    Die Affäre Mollath zeigt wie Menschen die sich gegen offensichtliches und vermutlich vorsätzliches Unrecht wehren wollen und auf schlimmste Art und Weise als Störenfried nicht erwünschter Erkenntnisse kriminalisiert bzw.psychatriert werden. Jeder der gegen damit zu tun hatte, auf Demo´s oder in Polizeieinsätze gekommen ist, sammelte doch die gleichen Erfahrungen. Als Zeuge Mensch zweiter Klasse, gerichtlich anerkannt und bewiesen. In diesem spez. Fall kann man sich bei dem Hintergrund Geld, Gier. Lobbyismus und dadurch dubiose Profite die selbst unsere Politiker nicht mehr verstehen (wollen?) nur noch die Fakten der Machneschaften betrachten. Wenn Steuerfahnder von ihrem Dienstherr mittels gefälschter Gutachten aus dem Dienst entfernt werden, weil sie pflichtgemäß handeln und dies politisch unerwünscht ist, wäre spätestens der Zeitpunkt zum politischen Handeln gewesen. Und was passierte? Ich hoffe nicht nur Fr. Merk macht endlich Bekanntschaft mit ihrer eignen Behörde, denn dieses sythematische System der Unterwanderung stellt sich für mich knallhart als organisiere Korruption und Kriminalität da.

  • RS
    Rechtsanwalt Steinbächer

    Es sollte den Betroffenen das Recht eingeräumt werden, einen Gutachter selbst zu benennen. (Genau wie im Betreuungsrecht dem Vorschlag der Betroffenen bei der Auswahl der Betreuer_innen Folge zu leisten ist, wenn die vorgeschlagene Person nicht nachweislich ungeeignet ist.

     

    Und wie auch die Auswahl einer Strafverteidiger_in im Rahmen der Prozesskostenhilfe selbstverständlich freigestellt ist)

     

    Dem Gericht steht danach ja immer noch frei, eine zweite Meinung einzuholen, indem ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben wird, wenn der/die vom Betroffenen benannte

     

    Gutachter/in nicht die erforderliche Qualität liefert oder zu Zweifeln an der Unabhängigkeit Anlass bietet.

     

    Zoltan Steinbächer,

     

    Dipl.-Diakoniewiss.,

     

    Rechtsanwalt

     

    Bremen

  • S
    Schockiert!

    Gustl Mollath ist einer der schillerndsten in einem Meer von Einzelfällen. Wer den Banken und den Steuerdieben, die bei ihnen das Geld vor dem Fiskus verstecken, zu nahe kommt, wird entweder bestochen oder aus dem Weg geräumt. Rudolf Schmenger, der ehemalige Steuerfahnder des Landes Hessen, wurde aus dem Weg geräumt, weil er eine Beförderung ausschlug. Eine Beförderung, die ihm zuteil gekommen wäre, wenn er seine Arbeit als Steuerfahnder nicht gemacht, sondern über seine Erkenntnisse geschwiegen hätte. Klingt verrückt? Ist es auch. Aber ganz normal in diesem Land.

     

     

     

    Mittlerweile versucht die HVB, sogar ihre Kunden zu psychiatrisieren. Schmenger schildert diesen Fall erstmals öffentlich in diesem Sommerinterview von stoersender.tv.

     

     

     

    http://blog.schockwellenreiter.de/tv/2013/201308video01.html

  • AU
    Andreas Urstadt

    Ich finde sehr problematisch Aeusserungen wie, die Schreibmaschine sei kaputt gewesen, daher habe man Bericht etc nicht tippen koennen, oder dann, man habe keine Lust gehabt, nicht die Kraft gehabt usw. Das sind immanente Wertungen gegen Mollath gewesen. Sowas spielt den Saal leer, in dem war Mollath und der Rest und Folgen kein Wunder. Richter etc haben einen Habitus, der nichts im Gericht zu suchen hat und nicht professionell ist. Es ist dazu auch ein immanenter Kontrollversuch ueber das Verfahren und das auch noch durch Unprofessionalitaet. Diese Immanenz wird vom Richter auf den/die Gutachter uebertragen, der Vorgang wird dadurch geradezu getunet. Diese Schwingung hoert ueberhaupt nicht auf. Professionalitaet ist dagegen fuer alle Seiten erfrischend. Erst Recht fuer eine Person, die wirklich krank ist. Jemand so zu behandeln, den man fuer vermeintlich krank haelt muss eine rote Karte sein.

     

     

     

    Heute steht im Focus, Mollath lief im Haus mit Strick um den Hals rum etc. War dem Gericht wohl auch bekannt.

     

     

     

    Wundersam, dass man das alles in einen Tag gepackt hat.

     

     

     

    Das Verfahren war ein Schutthaufen und dem Schutt gehoeren auch Richter an. Der Schutt muss weg, um ueberhaupt ein professionelles Verfahren zu haben. Professiomslitaet ist eine Basis und die braucht Mollath.

  • PT
    Psychiatrie tötet

    Die Unterbringung muss vorallem auf die Notwendigkeit von wirklich unabhängiger Seite überprüft werden und zwar nicht von korrupten psychopathischen Richtern und ebenso korrupten und gestörten Psychiatern, die auf menschenverachtende Weise dafür sorgen, dass auf Kosten und Leid der "Patienten" die Kliniken und Pharmaindustrie horrende Gewinne machen, indem willkürlich Diagnosen wie eine Psychose mit und mal ohne Schizophrenie erstellt werden, aus denen es kein entrinnen gibt, weil alles was man macht gegen einen verwendet wird.

     

     

     

    Es ist in Deutschland möglich ohne Rechtspfleger, ohne Anwalt und ohne Zeugen auf übelste Weise in einer "Anhörung" verleumdet zu werden. Mit dem Ergebnis, dass man gegen seinen Willen, aufgrund einer nicht überprüften und überprüfbaren Behauptung der Selbst oder Fremdgefährdung, eingesperrt und zwangsweise mit gehirnschädigenden Pillen fast in den Tod getrieben wird. Verletzungen, die in jedem anderen Fall einen mehrwöchigen Krankenhaus Aufenthalt bedürfen, werden dort im Bericht einfach nicht festgestellt. Ohne Zeugen sind da im Nachhinein schwere Körperverletzungen und unterlasse Hilfeleistung einfach nicht nachweisbar.

     

     

     

    Psychiatrie produziert vorallem traumatisierte Opfer, sollte man dort lebendig rauskommen und Tote oder in den Tod getriebene.

     

     

     

    Es ist dringend Notwendig Richter, (Chef-)Ärzte und das Klinik-Personal selbst einer ständigen psychischen Kontrolle zu unterwerfen oder man muss diese menschenverachtenden Gefängnisse, in denen man anderen Gestörten (dazu zählen neben Patienten eben auch Richter, Ärzte und Personal) schutzlos und ohne Rechte ausgeliefert ist. Alternativ muss man diese Form der Menschenvernichtung abschaffen, schließlich ist die Würde des Menschen unantastbar und in diesen Anstalten wird die Würde mehr als nur mit Füßen getreten.

  • L
    lowandorder

    Fein. So stell ich mir eine saubere, unaufgeregte Analyse vor.

     

     

     

    "…Es könnte helfen, dass ein Gericht nicht immer mit den gleichen Gutachtern zusammenarbeit. Wenn Gutachter ökonomisch von bestimmten Richtern abhängig werden, dann besteht die Gefahr, dass sie zu den Ergebnissen kommen, die die Richter gerne hören wollen…"

     

    Das ist als Ansatz voll korrekt;

     

    zu dem für eine - rechtlich haltlose - Zwangsbegutachung

     

    ausgewählten Gutachter bemerkte mein Therapeut:

     

    "… schauen Sie nur die Unterschrift, ein Schlaganfallpatient; er ist seit Jahren ausgeschieden

     

    braucht das Geld wohl; gern nehmen die einschlägigen Richter solche

     

    ' Kandidaten', weil - die machen ihnen keinen Ärger;

     

    als ich unlängst nicht das anvisierte Gutachten lieferte:

     

    nie wieder wurde ich herangezogen!"

     

     

     

    But -

     

    "…Besser wäre eine gesetzliche Vorgabe, dass die Gutachter für jeden Fall aus einer Liste auszulosen sind.…"

     

    Sorry - aber da krieg ich bei allem Verständnis als ehemaliger Verwaltungsrichter

     

    mit vielfältiger Beschäftigung mit technischen bis hin zu medizinischen Fragestellungen

     

    leicht gelbe Zähne;

     

    wie oft habe ich erfolgreich " gerichtsgebräuchliche" Gutachter/Institute

     

    etc gerade nicht genommen, weil mir deren " wissenschaftlichen" Ausrichtung

     

    nicht einleuchtete, nicht geheuer war.

     

    " Liste" - wer setzt wen nach welchen Kriterien da drauf?

     

    Besteht eine strikte Bindung an die Liste?

     

    Wer überprüft die wan wie oft anhand welcher Kriterien?

     

    Der Teufel dürfte im Detail stecken;

     

    bis hin zu

     

    - wie vereinbar ist das mit der richterlichen Unabhängigkeit?

     

    Da dürfte es sehr eng werden!