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Strafen für sexuelle GewaltNein heißt nein - nur nicht hier

Das Strafrecht bei Vergewaltigung soll verschärft werden – um internationalen Vorgaben zu genügen. So will es das Deutsche Institut für Menschenrechte.

Nur acht Prozent aller Vergewaltigungsprozesse führen zu einer Verurteilung. Die meisten Verfahren werden eingestellt. Bild: dpa

BERLIN taz | Die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes bekommt juristische Unterstützung für ihre Forderung, den Vergewaltigungsparagrafen im Strafgesetzbuch zu verschärfen. Am heutigen Dienstag stellt das Deutsche Institut für Menschenrechte in Berlin ein Positionspapier vor, das der taz vorliegt. Darin wird argumentiert, dass die deutsche Rechtslage der internationalen Entwicklung hinterherhinkt und dringend angepasst werden sollte.

Konkret geht es darum, dass eine Vergewaltigung nach Paragraf 177 Strafgesetzbuch bisher nur vorliegt, wenn der Täter Gewalt ausübt oder androht – oder das Opfer sich in einer „schutzlosen Lage“ befindet, in der ihm ebenfalls Gewalt droht und keinerlei Hilfe erreichbar ist.

„Ein bloßes ’Nein‘ der Betroffenen reicht nicht aus, damit ein Täter wegen Vergewaltigung verurteilt wird“, kritisieren deshalb etwa die Aktivistinnen von Terre des Femmes. Sie haben eine Unterschriftenaktion zur Änderung des Paragrafen durchgeführt und wollen die Listen am Mittwoch dem Justizministerium übergeben.

Dass Betroffene die sexuellen Handlungen aus Angst über sich ergehen lassen, deckt der Paragraf also nur dann ab, wenn konkrete Gewalt droht. Wenn aber jemand nicht laut schreit, weil dann die Kinder nebenan aufwachen, wenn eine Person sich nicht wehrt, weil sie Angst vor einer Abschiebung hat, oder wenn ein Pflegekind Angst davor hat, ins Heim zu kommen – all diese Fälle sind nicht berücksichtigt.

Bisher keine Änderung vorgesehen

Das Deutsche Institut für Menschenrechte betont, dass ein neues Europarats-Abkommen gegen Gewalt gegen Frauen, die „Istanbul-Konvention“, eine entsprechende Strafverschärfung vorsieht: „Artikel 36 des Übereinkommens verpflichtet die Vertragsstaaten dazu, alle nicht-einverständlichen Sexualakte unter Strafe zu stellen.“ Deutschland hat die Konvention unterzeichnet, aber noch nicht in Kraft gesetzt. Spätestens aber mit einer Ratifikation, so das Institut, müsse der Gesetzgeber „klare gesetzliche Vorgaben schaffen“.

Zudem schlussfolgert ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte von 2003 („M.C. gegen Bulgarien“), dass die Europäische Menschenrechtskonvention „die Kriminalisierung und wirksame Strafverfolgung aller nicht einvernehmlichen sexuellen Handlungen“ verlangt. Das Institut führt die geringe Zahl der Verurteilungen wegen Vergewaltigung (nur 8 Prozent der Anzeigen führen zu einer Verurteilung) auf die mangelhafte Rechtslage zurück.

Das Justizministerium teilte mit, dass eine Änderung des Paragraf 177 bisher nicht vorgesehen sei – obwohl im Koalitionsvertrag steht, dass Schutzlücken im Sexualstrafrecht geschlossen werden sollen.

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15 Kommentare

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  • Es ist einerseits traurig, dass Du unfähig zu sein scheinst, zu verstehen, andererseits widerlich, mich in die Gewalttäterecke zu schieben.

     

    Nur zum "unmöglichen Verbrechen", dass nicht nur dein Vorstellungsvermögen sprengt:

     

    Die Überraschung war noch größer, als man feststellte,

    dass 63 Prozent der Männer und 46 Prozent der Frauen angaben, unerwünschten

    Geschlechtsverkehr gehabt zu haben

    [...] Danach befragt, auf welche Weise Frauen bereits mit ihnen sexuellen Kontakt

    aufnahmen, antworteten in einer weiteren Studie

    · 44,9 Prozent der Männer, schon einmal betrunken oder high gemacht worden

    zu sein;

    · 20.3 Prozent, ihre Partnerin habe gedroht, sich selbst etwas anzutun;

    · 29,9 Prozent, sie habe sie mit Argumenten bestürmt;

    · 18,0 Prozent, die Frau habe ihre Macht oder Autorität eingesetzt;

    · 26,6 Prozent, sie habe die Sexualität ihres männlichen Partners in Frage

    gestellt;

    · 19,5 Prozent, sie habe Vorteil aus einer kompromittierenden Situation

    gezogen;

    · 15,6 Prozent, sie habe mit körperlicher Gewalt gedroht;

    · 15,6 Prozent, sie habe körperliche Gewalt eingesetzt;

    · 18,0 Prozent, sie habe gedroht, die Beziehung zu beenden;

    · 83,2 Prozent, sie sei zu erregt gewesen, sich zu bremsen;

    · 17,3 Prozent, sie habe sich dadurch an ihrem Partner für etwas rächen wollen

    und:

    · 4,7 Prozent, sie habe mit einer Waffe gedroht (8, 339).

  • Dass die Gesetzeslage hanebüchen ist, stimmt. Vor allem der Bundesgerichtshof sorgt für eine enge Auslegung der "schutzlosen Lage". Allerdings gibt es in der Justiz auch einen Unwillen, Vergewaltiger zu verurteilen und sexuelle Gewalt tatsächlich als Gewaltverbrechen zu behandeln. Denn wenn es zu Verurteilungen kommt, bestehen die meist in Bewährungsstrafen.

    Gut erklärt das Problem Ulrike Lembke hier: http://www.lsi-berlin.org/projekte/werkstattgespraeche/termine/wsg-lembke (Link zur MP3 ganz unten) oder auch hier: http://missy-magazine.de/2011/09/23/der-derzeitige-zustand-ist-nicht-hinnehmbar-interview-zum-umgang-des-strafrechts-mit-sexualisierter-gewalt/.

    Unsere Initiative setzt sich für Änderungen ein: ifgbsg.org

  • Kerr, immer dieses gequake "und was ist mit den Falschbeschuldigungen, uähhuähhuähhh?".

    Ja, was ist damit? Zeigt mir den normalen Durchschnittsmann, der falsch angezeigt wird und dann auch dafür verknackt wird. Wieviele von denen landen tatsächlich hinter Gittern, wenn schon waschechte Vergewaltiger und Kinderschänder nicht dafür belangt werden, weil sich die Opfer "zu wenig gewehrt haben"? Wenn jemand überfallen wird, kann der Täter dafür verurteilt werden, auch wenn das Opfer weder verletzt wird, noch sich handgreiflich wehrt. Es muss noch nichtmal "nein" sagen. Der Täter muss auch nicht drohen. Wenn er einfach nur sagt "Geld her!" ist das keine Drohung, aber trotzdem ein Raub oder wenigstens ein Diebstahl. Aber bei sexueller Gewalt soll das nicht gelten? Da packt man sich doch an den Kopf!

    Bei einer Verurteilungsquote von nur acht Prozent (was ja lächerlich wenig ist) sollte uns jede Maßnahme recht sein, um Vergewaltigern das Handwerk zu legen. Wie kann es sein, dass wir in einem Land leben, in dem Steuerhinterziehung schwerer bestraft werden kann, als das Zerstören eines ganzen Lebens? Jede Frau, die jemals Opfer eines sexuellen Übergriffs wurde trägt das ihr ganzes Leben mit sich herum. Das kann Familien zerstören und Kinder auf Jahrzehnte hin traumatisieren und was macht ihr? Weint hier rum wegen angeblicher Falschbeschuldigungen. So einen gequirlten Unfug kann doch keiner ernsthaft glauben.

  • Dass Frauen nicht "Nein" sagen aber "Ja" meinen, wird zwar immer wieder von FeministInnen behauptet, stimmt aber nicht. Frauen wollen seine Männlichkeit testen (Ist er durchsetzungsstark? --> Erfolgreich im Leben also guter Ernährer), nicht als "billig" oder "Schlampe" gelten, die Verantwortung für den Sex nicht tragen wollen oder sie wollen leidenschaftlich erobert werden. Das ein rein verbales "Nein" in einer gewaltfreien Situation nicht für eine Verurteilung reicht, spiegelt das alltägliche Balzverhalten wieder.

     

    Weiter gibt es eine massive Falschbeschuldigungsquote, in einer Untersuchung der bayerischen Polizei heißt es, dass sich die Sachbearbeiter darin einig seien, dass deutlich mehr als die Hälfte der Anschuldigungen Falschbeschuldigungen seien.

     

    Weiter ist festzuhalten, dass die Zunahme standartisierter DNA-Test zu einer Abnahme der Verurteilungen führt.

     

    vergleiche:

    http://www.strafakte.de/sexualstrafrecht/studie-zu-vergewaltigung-wer-taeter-opfer/

     

    Und warum ist hier eigentlich immer von weiblichen Opfern die Rede. In unserer Gesellschaft geht die Wahrscheinlichkeit, dass Vergewaltigerinnen verurteilt werden, gegen Null, vergleiche Hanna Rosin (bei Feministinnen beliebt wegen "Das Ende der Männer), vergleiche: "A new study reveals that men are often the victims of sexual assault, and women are often the perpetrators."

     

    http://www.slate.com/articles/double_x/doublex/2014/04/male_rape_in_america_a_new_study_reveals_that_men_are_sexually_assaulted.html

    • @Widerspenstiger:

      Wunderbar, wenn also das nächste Mal eine Kundin behauptet: "Nein, ich will das Buch nicht kaufen!" bedeutet das, sie will das Buch kaufen?

      Also wollen Frauen vergewaltigt werden, wenn sie sagen: "nein, mit dir will ich keinen Sex?". Na, das sollte ich mir unbedingt merken. Auch bei Kindern scheinen Sie ja davon auszugehen, dass ein "Nein" einfach nur "Ja" bedeutet. Also, wie viele Frauen haben Sie schon besprungen, obwohl sie nein gesagt haben? Wie viele Kinder haben Sie verprügelt, auch wenn diese sagten: "nein, ich will nicht verprügelt werden?"

      So einen Mist kann man doch nicht ernsthaft glauben, oder war das alles nur Ironie?

      Wie viele Männer werden von Frauen zum Sex wirklich "gezwungen?" Und wie soll das ablaufen? Erstmal ne Viagra rein, dann ein wenig warten und schon geht der ungewollte Sex los? Ich glaube nicht, dass eine Frau ungestraft einen Mann zum Verkehr zwingen kann. Der arme Macho muss nur genug Eier in der Hose haben, das auch wirklich anzuzeigen. Und der Falschbeschuldigte kann sich ja immerhin darauf verlassen, dass auch echte Täter schon nicht bestraft werden. Also wird ihm dann auch nicht wirklich was passieren. Es sei denn, Polizei und Justiz wären komplett inkompetent. Aber davon geht ja nun wirklich niemand aus, oder?

    • @Widerspenstiger:

      nur kurz: SO war das mit dem survival of the fittest nicht gemeint.

      und nun noch viel spaß auf der balz.

  • es ist, gerade für frauen, ja eine welt des allgemeinen gehorsams, fast überall wird nur gehorcht, "untertanenstaat", "arbeitgeberarbeit".....den großen mächten...

    • @Dr. rer. nat. Harald Wenk:

      das führt dazu, dass mit sexualität für frauen, gerade wegen iherer schwächern position auf dem sowieso schonmprekätstenarbeitsmarkt, eine menge mehr verbunden ist, als pure "lust" und "laune". die "versorgungsehe" als paradigma strukturiert doch stark das sexualverhalten und die normen und normalität. da spielt der "gehorsam" nach "oben" als "metagewohnheit" hinein..

       

      die kriminalisierung und bestrafung von vergewaltigung ist hierzulande eigentlich eigentlich abschreckend genug.

       

      dass "in der polizei- und justizpraxis" nicht auch vieles andere, eher aktiv staatskriminalsoziologische, formierung der gesellschaft, kontrolle alle arten von mileus, im "vordergrund" steht, ist eher sicher.

  • Was "Terre des Femmes" fordert, finde ich richtig. ABER: warum stört eigentlich NIEMAND, dass wir bei so etwas Simplem wie dem Wählen keinerlei NEIN äußern dürfen (das würde den Stimmzettel "ungültig" machen) ? Genau dabei wird das NEIN-Sagen eingeübt, das aber dabei völlig fehlt, obwohl es von klein auf (schon mit dem Sprechenlernen bei Einjährigen !) zum Mensch-Sein einfach dazugehört ! Wir werden an der Wahlurne zu notorischen JAsagern zwangsweise erzogen. Vergewaltigung wird mithin an der Wahlurne eingeübt. Das meine ich sehr ernst, zumal es letztlich zum Nationalismus und zur Kriegsbefürwortung führt. Genau DA gilt es anzusetzen, wenn "Nein heißt Nein" im Sex endlich wichtig genommen werden soll. Es geht nicht nur (sondern AUCH) um Frauenrecht, es geht vor allem um MENSCHENRECHT.

    Wieso stimmen Frauen eigentlich zwangsweise JA im Wahllokal, gehen danach etwa auf die Straße und demonstrieren "Nein heißt Nein" ? Das ist pervers.

    Bei der letzten Bundestagswahl stimmten viele SPD-Wähler/innen mit JA für die SPD, um Angela Merkels CDU zu verhindern (nach dem irren ZWANGS-Freund-Feind-Denken-Motto "Der Feind meines Feindes ist mein Freund"). Das Ergebnis war, dass die SPD zusammen mit der CDU die GroKo vereinbaren konnte.

    Albert Einstein sagte u.a., Anzeichen von Wahnsinn sei es, immer wieder dasselbe zu tun, aber davon Anderes zu erwarten. Demnach ist die gesamte Bevölkerung wahnsinnig, insbesondere auch wir Frauen davon.

    Für das Recht auf NEIN in der Demokratie kämpfen insbesondere die Partei "NEIN-Idee" (die aus anderen Gründen ein wenig absurd ist) sowie die NICHT-Partei "Volksvetokraft Freimütiger Schutzdemokraten" (www.volksvetokraft.de), die alles bis ins Einzelne durchdacht hat (satzungsmäßig auch bei sich selbst).

    Die "Schutzlücke" im Wahllokal klafft schon seit Jahrzehnten, ohne dass das irgendwen stört. Warum übernimmt "Terre des Femmes" nicht endlich auch diese Forderung, NEIN sagen zu dürfen ?

    • @Kai Feloibas:

      Das klingt jetzt etwas weit hergeholt Sie werden auch einsehen müssen, dass das Argument "Es wird keiner gezwungen, zur Wahl zu gehen." wesentlich mehr Rechtfertigung besitzt als alle schnippischen Minirock-Anspielungen dieser Welt. Ihre Beschwerde klingt, als reklamierten Sie das Recht auf mindestens einen Fersehsender, der nur Schnee liefert, weill man sie ja sonst zwingt, IMMER etwas zu schauen (nachdem Sie die Kiste angestellt haben).

       

      Un überhupt: Was sollte denn auch ein "Nein!" bedeuten, außer dass derjenige, der es auf den Wahlzettel schreibt, keine Wahl treffen will (was sich durch eine Enthaltung oder ein Fernbleiben genau so umsetzen lässt)? Eine Stimme für die Anarchie?

       

      Das zumindest wäre unlogisch. Denn die verfasste Demokratie ist der Anarchie wesensfremd. Sie gründet letztlich darauf, dass Herrschaft aktiv ausgeübt wird, und auch die Abstimmung für die Anarchie wäre letztlich ein ganz bewusster Herrschaftsakt des Souveräns, also genau das Gegenteil von Anarchie.

      • @Normalo:

        Ich bin Ihnen wirklich sehr dankbar für Ihre ernsthafte Kritik, die allerdings völlig an den wirklichen Problemen vorbeigeht. Zunächst haben Sie recht damit "Es wird keiner gezwungen, zur Wahl zu gehen.". Das betrifft die in Art.38 Abs.1 S.1 Grundgesetz angeblich gewährleistete WahlFREIHEIT. Scheinbar ist die hier (anders als etwa in Belgien) dadurch gewährleistet, dass eben keiner gezwungen ist, zur Wahl zu gehen. In Wahrheit ist aber WahlFREIHEIT gar nicht gewährleistet, solange wir nicht NEIN stimmen dürfen (und solange wir nicht zu JEDER Bewerbung eine einzige Stimme abgeben dürfen, nämlich entweder Ja oder Nein). Vielleicht meinen Sie, ich möchte, dass statt der einzigen Jastimme, die wir abgeben dürfen, eine einzige Neinstimme abgegeben werden darf. Dann wird verständlich, dass Sie davon sprechen, dass nicht zur Wahl gehen muss, wer dagegen ist, und dass Sie vom Schnee-Fernsehsender sprechen. Eine einzige Neinstimme konnte übrigens in der DDR + UdSSR abgegeben werden eben statt des Ja zur jeweiligen Einheitsliste. In Kuba, Nordkorea (wohl auch China) ist das immer noch so. Ich dagegen meine etwas anderes, ähnlich (aber nicht genauso, sondern besser durchdacht) wie beim in den USA seit 1976 geforderten Wahlrecht "approval voting", das auf der gleichnamigen AMERIKANISCHEN Wikipedia-Seite beschrieben ist (siehe dort insb. den 2. und den 4. von vier "ballots" = Stimmzettel). Ich will also auf den Wahlzettel nicht nur "ein Nein !" statt des "einen Ja !" schreiben, sondern differenzieren können. Etwa so, dass ich der CDU ein Nein gebe, der SPD auch, dagegen vielleicht den Grünen (bewahre) ein Ja sowie den Piraten (bewahre) auch ein Ja (oder eben umgekehrt). Ich will also durchaus eine Wahl treffen. Trotz der Befugnis, im einzelnen auch Nein zu sagen. Das ist etwas völlig anderes als Enthaltung oder Fernbleiben. Mit Anarchie habe ich nichts zu tun. Dass Sie äußern, dass Demokratie der Anarchie wesensfremd sei, sehe ich genauso.

  • Es waere schon mal gut, wenn es in allen Faellen von Gewalt eine Verurteilung gaebe. Andererseit gehoert Gewalt nach Ansicht einiger Frauen auch zum "guten Ton". Es ist sehr komplex und nicht alle Maenner und Frauen sind gleich. Sind wir da ueberhaupt noch zurechnungsfaehig? Es sind auch nicht alle Laender gleich. Deutsche Frauen in Frankreich wissen von mehr. Und man kann auch nicht alles verrechtlichen.

  • Es wird in dem Artikel suggeriert, dass die erwähnten Fälle, die nicht unter § 177 StGB (Vergewaltigung) fallen, gänzlich straflos wären. In dem Fall, in dem aus Angst vor Abschiebung oder vor einer Einweisung ins Heim der Sex geduldet wird, liegt aber eine Nötigung in einem besonders schweren Fall vor (§ 240 Abs. 4 Nr. 1 StGB) vor, der Strafrahmen beträgt dann sechs Monate bis fünf Jahre. Die Hürden für den § 177 StGB (Gewalt, Drohung mit einer Gefahr für Leib und Leben, Ausnutzen einer hilflosen Lage) sind auch deswegen so hoch, weil die Mindeststrafe zwei Jahre beträgt. Wenn jedweder nichteinvernehmliche Verkehr strafbar sein soll, müsste auch die Mindeststrafe entsprechend sinken. Hierbei müsste man aber für eine Strafbarkeit verlangen können, dass die Nicheinvernehmlichkeit klar zum Ausdruck kommt und vom Motiv unterschieden wird. Sonst könnte ggf. Sex strafbar sein, wenn bspw. eine Frau einem one-night-stand zustimmt, weil sie sich eine Beziehung erhofft, diese dann aber nicht zustande kommt.

  • Werden denn dann konsequenterweise auch entsprechende Falschbeschuldigungen härter bestraft?