Stickoxid-Belastung ignoriert: Gericht verlangt Fahrverbote
Der Hamburger Senat hat nicht genug gegen die Luftverschmutzung getan, muss nun seinen Reinhalteplan nachbessern und zur Not Verbotszonen einrichten.

Im Zuge der vorangegangenen Fortschreibung des Luftreinhalteplans hatte der Senat Teile der Stresemannstraße und der Max-Brauer-Allee für besonders umweltschädliche Pkw und Lastwagen gesperrt. Dazu kamen weitere Projekte wie die Förderung des Bus- und Bahnverkehrs sowie des Radfahrens.
Ende November urteilte das Gericht, dass das nicht ausreiche und verdonnerte den Senat dazu, seinen Luftreinhalteplan erneut – zum inzwischen dritten Mal – nachzubessern. Wie das Gericht jetzt ausführte, hatte der Senat beim zweiten Anlauf rechtswidrig darauf verzichtet, die Habichtstraße, den Högerdamm, die Spalding- und die Nordkanalstraße für bestimmte Dieselfahrzeuge zu sperren. Das wäre, wie das Gericht formulierte, „das nach den Prognosen geeignetste Mittel zur Senkung der NO2-Belastung“ gewesen.
Das Gericht wies darauf hin, dass der Senat schon vor zehn Jahren den Stickoxid-Ausstoß hätte heruntergefahren haben müssen – nach einer zehnjährigen Übergangsfrist. Ausweichverkehr durch die neuen Fahrverbote sei nötigenfalls durch Fahrverbotszonen zu begegnen. Außerdem müsse der Senat Maßnahmen in petto haben, für den Fall, dass sich die Luftbelastung trotzdem verschlimmere.
BUND verlangt Verzicht auf Revision
„Es ist traurig, dass für den notwendigen Schutz der Anwohner_innen erst Gerichtsurteile erforderlich sind“, sagte Stephan Jersch, Bürgerschaftsabgeordneter der Linken. Der Umweltverband BUND, der das Urteil erstritten hatte, verlangte vom Senat, auf eine Revision zu verzichten: „Wir gehen davon aus, dass der Senat endlich die Sach- und Rechtslage akzeptiert und schnell für bessere Luft sorgt.“
Der Senat wies darauf hin, dass die Luft bereits besser geworden sei. Der Luftreinhalteplan und namentlich die Fahrverbote hätten gewirkt. Das Urteil werde „sorgfältig bewertet“.
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