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Steuerbetrug wird schwierigerAb jetzt keine Tricks mehr

Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, der Steuerbetrug erschweren soll. Wer lückenhafte Angaben macht, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.

Hilft in Zukunft auch nichts mehr: der mutige Schritt zur Selbstanzeige. Bild: dpa

Steuerbetrug wird ein wenig schwieriger. Die Bundesregierung hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf beschlossen, der vorsieht, dass Steuersünder nur noch mit einer Strafbefreiung rechnen können, wenn sie alle ihre schwarzen Gelder vollständig offenlegen. Eine Amnestie soll nicht mehr möglich sein, wenn die Selbstanzeige lückenhaft ist und nur einen Teil der Schwarzkonten umfasst.

Damit will die Bundesregierung verhindern, dass Steuerbetrüger nur jenen Teil ihrer Schwarzgelder melden, der sowieso aufzufliegen droht. Denn in den vergangenen Monaten kam es zu fast 30.000 Selbstanzeigen, weil Steuerflüchtlinge befürchteten, ihre Kontoauszüge könnten sich auf jenen CDs befinden, die geklaute Bankdaten aus der Schweiz und Liechtenstein enthielten.

Die deutsche Steuergewerkschaft schätzt, dass inzwischen 250 bis 300 Milliarden Euro illegal ins Ausland geschafft wurden. Davon stammten rund 100 Milliarden Euro aus dem vergangenen Jahrzehnt, seien also noch nicht verjährt.

In der Praxis dürfte sich durch den Gesetzentwurf nicht viel ändern, denn er geht nicht über das bestehende Richterrecht hinaus. Bereits im Mai hatte der Bundesgerichtshof festgelegt, dass Selbstanzeigen vollständig sein müssen, um eine Strafbefreiung zu erwirken. Steuerhinterziehung wird mit einer Geldstrafe oder auch einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren belegt. In besonders schweren Fällen ist eine Gefängnisstrafe bis zu zehn Jahren möglich.

Der Opposition geht der Regierungsentwurf nicht weit genug. Ein Kritikpunkt: Das neue Gesetz soll nicht für Selbstanzeigen gelten, die bereits eingereicht wurden. Auch wenn die Angaben nicht vollständig sind, sollen sie eine Amnestie bewirken. "Damit werden Tricksereien im Nachhinein begünstigt und belohnt", moniert der grüne Finanzexperte Gerhard Schick.

Ihm missfällt zudem, dass bei Selbstanzeigen keine Strafzinsen verlangt werden, sondern dass nur der übliche Nachzahlungszins von 6 Prozent erhoben wird, der auch bei ehrlichen Steuerzahlern fällig ist. "Es muss immer teurer sein zu hinterziehen", fordert Schick. Ähnlich argumentiert auch die deutsche Steuergewerkschaft. Ihr Vorschlag: Bei Selbstanzeigen sollten die Finanzämter eine saftige Verwaltungsgebühr erheben.

SPD-Finanzexperte Lothar Binding hingegen hält es für "verfassungsrechtlich bedenklich", Strafzinsen zu erheben. "Die Exekutive wird mit der Judikative vermischt." Denn es würde sich um eine pauschale Bestrafung handeln, die eine Verwaltung vornimmt.

Binding ist daher dafür, die Selbstanzeige ganz abzuschaffen. Jede Steuerflucht würde dann mit einer Geld- oder Haftstrafe geahndet. Trotzdem wäre nicht ausgeschlossen, dass sich Steuersünder freiwillig bei den Finanzämtern melden können. Dies würde aber nicht mehr zu einer Strafbefreiung, sondern nur noch zu einer Strafminderung führen.

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4 Kommentare

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  • W
    Wolfgang

    Steuerbetrug wird schwieriger, aber nicht aussichtslos.

    Die Todesstrafe hat ja schließlich auch nicht vor Mord zurückgeschreckt. Klingt sehr unweihnachtlich, ist aber die Wahrheit, oder?

  • V
    vic

    Um die Begeisterung etwas zu dämpfen:

    Schäuble will auf einen Strafzins verzichten; was bedeutet:

    Wer richtig viel Vermögen schwarz anlegt, kann den Zinsertrag auf jeden Fall behalten. Auch nicht zu verachten, meine ich.

  • L
    Leistungswegträger

    Einen Jux will Er/Sie sich machen! Wie üblich, will man „das Volk“ beruhigen, jedoch ohne die „Leistungsträger“ * zu verärgern oder gar zu „strafen“. ( *Die „L“ sind diejenigen, die Leistungen zu Hungerlöhnen erpressen und die Beute – u.a. in die Schweiz, Lichtenstein; Luxemburg oder Fernost – unversteuert davon tragen )

    Was wäre denn, wenn man die Delinquenten exakt so akribisch, bis in den letzten Winkel „durchleuchten“ würde, wie das z.B. Hartz IV-er über sich ergehen lassen müssen, und wenn man als Sanktion diesen „D“ dasselbe „Einkommen“ übrig ließe wie den Vorgenannten - wegen des vollzogenen Betrugs am Staat.

  • F1
    Formblatt 118/XL

    Ob die Steuergewerkschaft auch mal ueberlegt hat, wieviele Leute zu unfreiwilligen Steuersuendern werden, weil unser Steuerrecht so verworren ist?