Steueramnestieabkommen mit Schweiz: EU gegen Schäubles Steuerdeal
Wegen des Abkommen mit der Schweiz droht Deutschland nun ein Vertragsverletzungsverfahren. Die EU-Kommission verlangt Änderungen in dem Vertrag.
BERLIN taz | Neuer Gegenwind für das geplante Steueramnestieabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz: Die Europäische Kommission hält das Abkommen in Teilen für unzulässig und verlangt erhebliche Änderungen. Man habe "Einwände in Bezug auf Umfang und Inhalt" des Abkommens, bestätigte eine Sprecherin von Steuerkommissar Algirdas Semeta der taz.
Für den Fall, dass es keine Einigung gebe, prüfe man derzeit die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland. Das Gleiche gelte für Großbritannien, das ebenfalls ein bilaterales Steuerabkommen mit der Schweiz abgeschlossen hat.
Das deutsch-schweizerische Abkommen, das im September unterzeichnet wurde und Anfang 2013 in Kraft treten soll, sieht zum einen vor, dass Steuerflüchtige, die ihr Geld in der Schweiz versteckt hatten, dies gegen eine einmalige, relativ geringe Nachzahlung legalisieren können. Zum anderen wird für die Zukunft festgelegt, dass Anleger anonym bleiben dürfen und ihre Kapitalerträge mit rund 26 Prozent versteuert werden.
EU-Kompetenz verletzt
Der Einspruch der EU richtet sich gegen den zweiten Aspekt des Abkommens. Denn zur Besteuerung von ausländischem Kapitaleinkommen gibt es mit der EU-Zinsrichtlinie bereits eine Regelung, über deren Ausweitung zudem derzeit verhandelt wird. In diesem Feld gebe es daher eine "exklusive EU-Kompetenz", die die Mitgliedstaaten respektieren müssen, so die Sprecherin des Steuerkommissars.
Semeta habe Schäuble bereits persönlich über die Einwände informiert und werde bis zum Jahresende eine Entscheidung über das weitere Vorgehen fällen. Bereits im Oktober hatte Semeta im EU-Parlament kritisiert, dass der von Deutschland ausgehandelte Steuersatz von 26 Prozent unter der EU-Vereinbarung von 35 Prozent liege.
Das Bundesfinanzministerium bestätigte am Freitag, dass es Gespräche mit der EU-Kommission über das Abkommen gebe. Er sei aber zuversichtlich, dass alle Fragen geklärt werden können, sagte Schäubles Sprecher Martin Kotthaus auf taz-Anfrage. Konsequenzen fürchte er nicht, sagte Kotthaus: "Von einem drohenden Vertragsverletzungsverfahren ist mir nichts bekannt." Dass das deutsch-schweizerische Abkommen die EU-Richtlinie unterlaufe, wies Kotthaus zurück. Darin sei klar geregelt, dass die EU-Richtlinie Vorrang habe.
Neben der EU-Kommission haben auch SPD, Grüne und Linke, die das Abkommen im Bundesrat stoppen können, erhebliche Einwände gegen den geplanten Deal. "Die EU liefert den Bundesländern jetzt neue Argumente, den Deal zu stoppen", sagte der EU-Abgeordnete Sven Giegold (Grüne). "Er ist nicht nur ungerecht, sondern auch illegal."
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