Standort für Atomendlager gesucht: Kommission denkt bis 2170
In Gorleben darf kein Bergwerk entstehen, das die Eignung als Atommüllendlager verhindert. An Alternativstandorten ist das anders. Bis jetzt.
BERLIN taz | In der Debatte um den Standort für ein atomares Endlager drängt die Endlagerkommission des Bundestags auf ein neues Gesetz, das andere mögliche Orte jenseits von Gorleben sichern soll. „Dringend erforderlich“ sei eine Regelung, die „eine zeitweise Zurückstellung von Anträgen auf bergbauliche Vorhaben mit Einwirkungen auf in Betracht kommende Standortregionen ermöglicht“, heißt es in einer Vorlage, die bei der Sitzung der Kommission am Montag beschlossen werden soll.
Auf diese Weise soll verhindert werden, dass mögliche Alternativstandorte zu Gorleben etwa durch neue Bergwerke oder durch Fracking-Vorhaben von der Liste verschwinden. Damit reagiert die Kommission auf den Beschluss der Bundesregierung vom März, die „Veränderungssperre“ für Gorleben um weitere zehn Jahre zu verlängern.
Diese Entscheidung, die den Standort Gorleben juristisch sichert und bei den Umweltverbänden und Niedersachsen deshalb großen Protest ausgelöst hatte, sei „nicht glücklich“, sagte der Vorsitzende der Kommission, Michael Müller (SPD) am Freitag. Klaus Brunsmeier, der den BUND in der Kommission vertritt, kritisierte, die Verlängerung sei beschlossen worden „obwohl das Thema in der Kommission noch nicht ausreichend behandelt ist“. Die Sperre läuft im August ab, der Bundesrat könnte sie bereits im Mai verlängern.
Gleiches Atomrecht für alle
Die Kommission verweist nun auf einen Vorschlag von Wirtschafts- und Umweltministerium, mit einem Gesetz auch die anderen möglichen Regionen für ein Endlager vor einer Veränderung durch Bergrecht zu schützen. Im Mai wird Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) bei der Kommission erwartet, dort könnte eine solche Regelung abgestimmt werden.
Die Arbeit der Kommission, die im Sommer 2014 ihre Arbeit aufnahm, nannte die Co-Vorsitzende Ursula Heinen-Esser (CDU) „nicht immer einfach, aber spannend“. Sie sei zuversichtlich, dass der Zeitplan eingehalten werde, im nächsten Jahr Kriterien für die Suche nach einem Endlager aufzustellen. „Wir werden allerdings weder Standorte noch Gesteinsarten für ein Endlager vorschlagen“, sagte Heinen-Esser.
Vor allem wolle das Gremium die Bevölkerung stärker einbeziehen. Schon jetzt brächten die öffentlichen Sitzungen, Protokolle und Livestreams mehr Offenheit als andere Ausschüsse, aber „der Prozess kann nur funktionieren, wenn die Öffentlichkeit breit beteiligt wird“. Am 20. Juni etwa will sich die Gruppe öffentlich den Fragen von Interessierten stellen.
Entscheidung 2031
Die Kommission hat nun auch einen möglichen Zeitplan für die Endlagerung des Atommülls veröffentlicht. Demnach könnte der Auswahlprozess 2018 – also nach der nächsten Bundestagswahl – beginnen. 2031 soll laut Gesetz eine Entscheidung fallen, „wofür freilich die Realisierungschancen noch unklar sind“, heißt es in einem Papier der Kommission. Die Einweihung des Endlagers sei „frühestens 2045/2050 denkbar“.
Geplant ist, den Müll im Notfall über 100 Jahre wieder zurückholen zu können. „Das Ende der Einlagerung ist zwischen 2075 und 2130 vorstellbar“, schreiben die Experten, der Verschluss zwischen 2085 und 2160. Ein verschlossenes und gesichertes „Endlagerbergwerk wäre denkbar zwischen 2095 bis 2170 oder später“. Wichtig sei in dem ganzen Prozess, dass „abhängig von den Entscheidungen zukünftiger Generationen“ das Verfahren jeweils auch abgebrochen oder „auf andere Pfade umgeschwenkt“ werden könne.
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