piwik no script img

„Staatssender“ statt öffentlich-rechtlichDaily Soap Kulturkampf

„FAZ“ und „FAS“ polemisieren gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Der hat nun in einem offenen Brief den Fehdehandschuh aufgenommen.

ARD und ZDF als Staatssender zu bezeichnen, ist bizarr Foto: imago/Future Image

Bis vor Kurzem war es vor allem bei AfD-Anhängern und anderen Verschwörungstheoretikern en vogue, ARD und ZDF mit Begriffen wie „Staatlicher Rundfunk“ oder „Staatssender“ zu belegen. Dass der Kreis der Verbalradikalen größer geworden ist, zeigte sich am Wochenende mal wieder in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (FAS): „Deutschland leistet sich einen teuren staatlichen Rundfunk“, stand dort über einer Grafik.

In der Grafik selbst behauptet die FAS dann nonchalant, ARD, ZDF und Deutschlandradio wollten eine Anpassung des Rundfunkbeitrags bis zu einem Betrag von 21 Euro je Haushalt und Monat im Jahr 2029. Auf FAZ.NET ist zu lesen, diese automatische Anpassung werde den, in Deutschland für Medienpolitik zuständigen, Bundesländern im September vorgeschlagen.

Nun gibt es gewiss schockierendere Zukunftsperspektiven als die, in zwölf Jahren 21 Euro für das Programm von ARD, ZDF und Co. berappen zu müssen. Allein: Die ARD bezeichnete diese Behauptung als frei erfunden. Derzeit beträgt der Rundfunkbeitrag 17,50 Euro – nach einer Senkung um 48 Cent zum Beginn des Jahres 2015. Ob, wann und um wie viel Cent der Rundfunkbeitrag steigt – solche Spekulationen gehören zu den Lieblingsspielchen von Medienjournalisten.

Dies war für Brigitte Baetz, beim Deutschlandfunk Mit­arbeiterin des Medienmagazins @mediasres, nicht der Anlass, mit einem offenen Brief auf die Berichterstattung aus Frankfurt zu reagieren. Ihr reichte es aus anderen Gründen: „Immer wieder druckt Ihr dieses böse Wort vom Staatsrundfunk. Wo es doch in Deutschland seit dem Fall der Mauer gar keinen mehr gibt. Denn – glaubt es oder nicht – der Rundfunk ist in unserem demokratischen Land staatsfern organisiert. Das will die Verfassung so – und die Richter am Bundesverfassungsgericht erst recht. Und irgendwie verstehen wir nicht, warum Ihr das nicht versteht.“

Ein FAZ-Redakteur greinte daraufhin bei Twitter, der Brief sei „hämisch“ und „unkollegial“, der Branchendienst meedia.de brandmarkte den Brief als „arrogant“.

Propagandistische Schlagworte

Es ist allemal verständlich, dass Baetz genug hat von der Frankfurter Plattheit. Denn tatsächlich findet man die von ihr aufgegriffenen propagandistischen Schlagworte immer wieder in den beiden Zeitungen. „Trotz großer Anstrengungen und jährlich 8 Milliarden (!) Euro wird das Publikum des ersten und des zweiten Staatssenders immer älter“, hieß es Anfang Juli. „Wie ist das alles mit dem Programm- und Bildungsauftrag der Staatssender zu vereinbaren?“, lautete vor einem Jahr eine Frage im Zusammenhang mit Sportübertragungen.

Sogar das Wörtchen „Zwangsgebühren“ mögen sich die Frankfurter nicht verkneifen – obwohl, erstens, Gebühren grundsätzlich nicht freiwillig sind, und, zweitens, der öffentlich-rechtliche Rundfunk seit Anfang 2013 gar nicht mehr über Gebühren finanziert wird, sondern über den Rundfunkbeitrag. Einen Teil der aktuellen Kritik hatte die FAS in ihrem Artikel schon versucht vorwegzunehmen: „Nur weil es die AfD ist, die das öffentliche Fernsehen mit dem Kampfbegriff ‚Staatsfunk‘ schmäht, muss die Kritik an der Staatsnähe ja nicht falsch sein.“

Nun ist es weiterhin geboten, die Zusammensetzung der öffentlich-rechtlichen Kontrollgremien zu kritisieren. Aber in Zeiten, in denen, etwa in Polen oder Ungarn, demokratisch gewählte Regierungen direkt auf die öffentlich-rechtlichen Sender Einfluss nehmen, ist es mindestens bizarr, ARD und ZDF als Staatssender zu bezeichnen. Für die FAZ scheinen ARD und ZDF in erster Linie Punchingbälle im konservativen Kulturkampf zu sein.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

6 Kommentare

 / 
Kommentarpause ab 30. Dezember 2024

Wir machen Silvesterpause und schließen ab Montag die Kommentarfunktion für ein paar Tage.
  • Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland ist staatsfern.

    Er ist so staatsfern das die Landesmedienanstalten keine Bußgelder gegen öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten verhängen dürfen wenn im öffentlich-rechtlichen Rundfunk Schleichwerbung verbreitet oder gegen andere Bestimmungen der Rundfunkstaatsverträge verstoßen wird. Denn die Landesmedienanstalten sind nur für die staatsfernen privaten Sender zuständig, nicht für die staatsfernen öffentlich-rechtlichen deren Gremien per Gesetz besetz werden...

     

    Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist staatsfern wenn es um die Besoldung seiner Angestellten oder um Sponsoring durch die Wirtschaft geht.

    Nur wenn es darum geht die Rundfunkbeiträge einzutreiben ist der staatsferne Rundfunk einer staatlichen Behörde gleichgestellt. Statt erst vor Gericht einen Schuldtitel zu erwirken können die Rundfunkanstalten gleich den Gerichtsvollzieher oder andere Vollstreckungsstellen losschicken, die dann vom Beitragspflichtigen mit Zwangsmaßnahmen wie Haft zur Erzwingung einer eidesstattlichen Versicherung oder Pfändung den Beitrag eintreiben dürfen.

    Was natürlich nichts mit Zwang zu tun hat.

    Aber anders als andere Behörden muss die staatsferne Landesrundfunkanstalt nicht einmal einen Bescheid dafür erlassen...

    Allerdings ist es so staatsfern das der Beitragspflichtige sich auf dem Verwaltungsgerichtsweg wehren kann... wie gegen alle anderen staatlichen Behörden... wenn man mal nach Jahren einen Bescheid bekommt...

     

    Das Gute ist das die Beitragszahler dem Rundfunk ja nicht weglaufen können. Immer mehr Menschen zahlen lieber für die taz als sich bei ARD & ZDF berieseln lassen?

    Ganz klar, der öffentlich-rechtliche Rundfunk braucht mehr Beiträge damit er auch diesen Medienkonsumenten eine Grundversorgung anbieten kann, ob sie wollen oder nicht!

    Im schlimmsten Fall nutzt niemand dieses Angebot, was egal ist, im besten Fall sorgt es dafür das weniger für die taz zahlen weil sie öffentlich-rechtlich Grundversorgt werden.

  • So fern ab ist doch der Begriff "Staatssender" gar nicht von der Realität.

     

    Erst 2014 hat das ZDF vom Bundesverfassungsgericht die Verordnung bekommen, den Politikeranteil in den Aufsichtsräten zu senken. Viel geändert hat sich seitdem nicht. Und damit ist der Rundfunk in unserem demokratischen Land, eben nicht so wirklich staatsfern organisiert.

     

    Ein weiteres Beispiel war eine Äußerung der WDR-Journalistin Claudia Zimmermann, die in einer niederländischen Radiosendung verlautbarte, dass man schon angehalten wäre "pro Regierung" zu berichten.

     

    Natürlich wurde die Aussage einige Tage später revidiert, da es ja nur ein kleiner Versprecher oder Anflug geistiger Umnachtung war. Wie das halt bei so vielen Journalisten passiert. Wer denkt schon nach bevor er was von sich gibt, oder haut lieber Lügen raus bevor man gar nichts sagt? Wer's glaubt ;)

  • Die FAZ schmäht mit dem Kampfbegriff "Staatssender" den öffentlich-rechtlichen Rundfunk - putzig als jahrzehntelanges Verlautbarungsorgan des Kapitals in Deutschland. Wohlwissend, dass Staatsfunk was ganz anderes ist - siehe Polen, Türkei, Ungarn - schmeißt trötet man faktisch ins selbe Horn, wie die AfD. Die wollen ARD, ZDF und Deutschlandradio zerschlagen und damit unsere Kulturlandschaft zerstören: (https://medienfresser.blogspot.de/2017/05/afd-kulturzerstorer.html). Na ja, da passt halt zusammen, was zusammengehört....

  • „Nur weil es die AfD ist, die das öffentliche Fernsehen mit dem Kampfbegriff ‚Staatsfunk‘ schmäht, muss die Kritik an der Staatsnähe ja nicht falsch sein.“ - sagt die FAS.

     

    Das mag so sein - aber es ist jedenfalls immer ein Grund, noch einmal genau darüber nachzudenken, was man sagt, wie plausibel und sachlich richtig es ist, welche Stimmung es verbreitet und ob die Wortwahl angemessen ist. Bei jedem Einzelnen dieser Punkte hätte FAZ und FAS ein Licht aufgehen müssen.

    Aber, zum Trost: wenn man dort weiterhin vom "Staatsfunk" spricht, dürfte es künftig ähnlich zutreffend sein, FAZ und FAS als "AfD-Presse" zu bezeichnen. Dieselben Argumente, mit denen man die schäbige Polemik verteidigt, kann man nämlich genauso gut gegen die Zeitungen verwenden.

  • Einerseits: der "Verdacht" (wenn man ihn so nennen will), die FAZ/FAS meint mit ihrer "Staatssender"-Vokabel tatsächlich mindestens unterschwellig dasjenige, was die Redakteurin hier vorwirft, könnte durchaus berechtigt sein. Es gibt in "konservativen" Kreisen ein tiefes Mißtrauen gegenüber der Organisation des "ÖR". Allerdings gibt es dieses Mißtrauen nicht nur rechtsaußen, rechts, mitte-rechts und mittig, sondern auch und eigentlich genauso überall links von der Mitte. Das hängt wenig mit der Theorie der "Staatsferne" zusammen, die die Redakteurin hier propagiert, sondern mehr mit den seinerzeitigen Absichten, der Praxis der Kontrollgremien und Aufsichtsinstitutionen, der effektiven Zugehörigkeit zum öffentlichen Gebühreneinzugswesen und anderen Dingen.

     

    Andererseits: es gibt soweit ich weiß, keinerlei Probleme mit dem oft genutzten Begriff der "Privatsender" (in Unterscheidung zu "ÖR"). Man kann durchaus finden, dass eine analoge Vokabel "Staatssender" durchaus nutzbar/praktisch ist - vor allem, wenn man durchaus unterstellen kann, dass alle wissen, was die Hintergründe sind.

  • Na Servus! &

    Ewig grüßt das Murmeltier!;))

     

    Selbst noch im Kohlenkeller -

    Schatten werfen - Aber -

    Von Staatssender fazeln!

    Herrlich - doch & doch -

    Dess Ffm - Sommerloch!