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Spitzel-Einsatz war rechtswidrigDie Polizei gesteht

Hamburgs Polizei hat endlich vor Gericht zugegeben, dass der Einsatz der verdeckten Ermittlern Iris P. in der queer-feministischen Szene rechtswidrig war

Schaffte es bis an die Wand der Roten Flora, bevor die Polizei sie übermalte: Iris P. alias „Iris Schneider“ Foto: Christian Charisius/dpa

HAMBURG taz | Der Staatsschutz des Hamburger Landeskriminalamtes (LKA) ist geständig: Der Einsatz der verdeckten Ermittlerin Iris P. unter dem Decknamen „Iris Schneider“ in der queer-feministischen Szene war verfassungswidrig. Die Ermittlerin hatte zwecks Ausspähung sexuelle Beziehungen mit Frauen aus der linken Szene unterhalten. Das räumt die Polizei nun in einem Anerkennungsurteil vor dem Hamburger Verwaltungsgericht auf Klage einer Betroffenen ein.

Die Polizei verhindert damit aber auch, dass das Gericht durch weitere Akteneinsicht oder womöglich durch eine Zeugenvernehmung der Staatsschützerin in die Sachaufklärung der Spionage-Affäre einsteigt. Auf Anfrage war am Sonntag von der Polizei keine offizielle Stellungnahme zu erhalten. Die Betroffene hat nun zwei Jahre Zeit, um zu überlegen, ob sie die Polizei auf Schmerzensgeld verklagt.

Es ist das zweite gerichtliche Schuldeingeständnis im Zusammenhang mit dem Spitzeleinsatz der verdeckten Ermittlerin (VE) Iris P. von Oktober 2001 bis 2006. Gegenstand dieses Verfahrens war die Klage der Aktivistin Ute Müller*, die mit der Undercover-Polizistin unter dem vorgetäuschten Namen „Iris Schneider“ zwischen 2003 bis 2006 eine intime Beziehung geführt hatte und sich deshalb in ihren Persönlichkeitsrechten durch den dauerhaften Eingriff in die Kernbereiche ihrer Privat- und Intimsphäre verletzt fühlt.

Noch im Herbst vergangenen Jahres hatte Innensenator Michael Neumann (SPD) die Vorstellung, eine Polizeibeamtin könnte in fremden Betten Informationsbeschaffung betrieben haben, im Innenausschuss der Hamburger Bürgerschaft als anonyme Verleumdung der linken Szene bezeichnet.

Ute Müller war mit „Iris Schneider“ emotional eng verbunden. Drei Mal machten sie gemeinsamen Urlaub auf Mallorca und Ibiza, mehrmals pro Woche übernachteten sie gemeinsam in ihren jeweiligen Wohnungen. Ende 2005 habe sie krankheitsbedingt drei Monate weitgehend in der Tarnwohnung von Iris Schneider gewohnt, berichtet Ute Müller.

In der Zeit ihrer Beziehung habe Iris P. sie für ihre verdeckten Ermittlungen ausgenutzt, P. habe regelmäßig vorgeschlagen, als Paar – was für sie alleine nicht ohne Weiteres möglich gewesen wäre – Demonstrationen, Aktionen und Zusammenkünfte der queer-feministischen Szene zu besuchen. Sie hätten sich anschließend über persönliche Einschätzungen und Kenntnisse über Personen dieser Szene und deren private Verhältnisse ausgetauscht, bereut Müller heute.

Besonders perfide sei gewesen, dass sie von Iris P. regelmäßig aufgefordert worden sei, queere Demonstrationen und Aktionen zu fotografieren, um sich anschließend die Fotos anzusehen. Teilweise habe sie um Abzüge oder Übergabe der Speicherkarte gebeten. Zudem habe Iris P., die in ihrer Tarnwohnung im Wohnblock an der Bundesstraße keinen eigenen Computer besaß, regelmäßig ihren Computer benutzt, zu dem sie in ihrer Abwesenheit unkontrolliert Zugang gehabt habe, sagt Müller.

„Die verdeckt ermittelnde Polizeibeamtin Iris P. verschaffte sich durch die Beziehung Zugang zu Informationen, die ihr sonst verschlossen geblieben wären“, beklagt die innenpolitische Sprecherin der Hamburger Linksfraktion in der Bürgerschaft, Christiane Schneider. Sie berät Müller, die wegen der traumatischen Ereignisse völlig anonym bleiben möchte.

In einer schriftlichen Stellungnahme der Polizei in dem Verfahren hatte die heute 43-jährige Staatsschützerin Iris P. noch bestritten, dass es eine „Beziehung zum Zweck der Datenerhebung gegeben“ habe.

Schneider hingegen hält die Version der Polizei, dass die Vorgesetzten der Ermittlerin, denen sie fast täglich Bericht erstatten musste, von der Liebesbeziehung nichts gewusst hätten, für „unglaubwürdig“. Sogenannte „Romeo“-Einsätze sind nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts rechtswidrig. Doch das Verwaltungsgericht kann den Fall aufgrund des Geständnisses des Staatsschutzes nun nicht weiter aufklären.

Schneider erwartet dennoch Konsequenzen von Polizei und Senat. „Ich fordere die vollständige Löschung aller von Iris P. erhobenen Informationen, vor allem die noch beim Landesamt für Verfassungsschutz gespeichert sind“, sagt Schneider. Sie halte zudem an der Forderung fest, nicht länger verdeckte Ermittlungen in politischen Szenen durchzuführen.

*Name geändert

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2 Kommentare

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  • "Noch im Herbst vergangenen Jahres hatte Innensenator Michael Neumann (SPD) die Vorstellung, eine Polizeibeamtin könnte in fremden Betten Informationsbeschaffung betrieben haben, im Innenausschuss der Hamburger Bürgerschaft als anonyme Verleumdung der linken Szene bezeichnet."Zitat

    Mein lieber Scholli!!! Ich habe nie SPD gewählt,aber ich hielt sie stets für das kleinere Übel.Die Zeiten sind vorbei!

  • Fein - & voraussehbar! Ja - aber -

     

    Nur mal by the way - Was bitte ist ein "Anerkenntnisurteil" -?

    Da ich das jetzt schon das zweite mal lese - (& nicht Zivilrecht) -

    Mir aber in ca 30 Jährchen in verwaltungsgerichtlicher! Praxis -

    Nicht untergekommen ist (- Anerkenntnis schonn -;).

    Frage; Ist das "Hamburger Landrecht"? Einer aus der Lamäng?

    Oder einfach eine anerkennende Prozeßerklärung -

    Der Beklagten - also der Stadt Hamburg vertr. durch die zuständige Behörde?!

    Mit anschließendem Beschluß der Hauptsachenerledigung? (o.s.ä.?)

    Ich lern ja auf meine alten Tage immer gern dazu.;)

    Danke.