Sperre für Blatter und Platini: Acht Jahre raus
Fifa-Präsident Blatter und Uefa-Chef Platini werden für acht Jahre von allen Ämtern ausgeschlossen. Geschlagen geben sie sich aber noch nicht.
Die Affäre ist Teil eines großen Korruptionsskandals im Weltfußballverband. Der 79-jährige Blatter, der den Verband seit 17 Jahren führt, hatte sich nach umfangreichen Ermittlungen dieses Jahr widerwillig bereiterklärt, sein Amt als Fifa-Präsident abzugeben und im Februar einen Nachfolger wählen zu lassen. Platini, Mitglied im Fifa-Exekutiv-Komitee, wollte sich bewerben – was mit der Sperre nun aber vom Tisch sein dürfte.
Konkret ging es nun um die 2011 von Blatter veranlasste Zahlung von zwei Millionen Schweizer Franken an Platini. Beide stellen die Zahlung als rechtmäßige Überweisung eines verspäteten Honorars an Platini für eine Beratertätigkeit dar. Doch wurden beide Funktionäre im Oktober deswegen bereits für zunächst 90 Tage von ihren Ämtern suspendiert.
Am Montag legte das Ethik-Komitee nach und verlängerte die Sperre so lange, dass dies für beide das Karriereende bedeuten dürfte. Blatter habe als Fifa-Präsident die Ethik-Regeln des Verbands gebrochen, hieß es zur Begründung. Die Vorwürfe lauten auf Interessenkonflikte, Treuebruch und die Vergabe von Geschenken. Blatter wurde eine Strafe von 50.000 Schweizer Franken auferlegt, Platini soll 80.000 Franken zahlen.
Blatter legt Einspruch ein
„Weder in seiner schriftlichen Stellungnahme noch in seiner persönlichen Anhörung konnte Herr Blatter eine andere rechtliche Grundlage für diese Zahlung darlegen“, erklärte das Komitee. Blatter habe die Interessen der Fifa und damit seine Pflichten missachtet. Platini wiederum habe nicht glaubwürdig und integer gehandelt und die Bedeutung seiner Pflichten und Verantwortung nicht erkannt, hieß es weiter.
Joseph Blatter will gegen die Sperre vorgehen. Der Schweizer kündigte am Montag einen Einspruch beim Berufungskomitee des Weltverbands FIFA und beim Internationalen Sportgerichtshof CAS an. „Ich werde kämpfen, für mich, für die FIFA“, sagte Blatter. Auch ein Einspruch bei zivilen Schweizer Gerichten sei möglich, erklärte Blatter nach Beratung mit seinen Anwälten.
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