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Spaniens VergangenheitsbewältigungHaftbefehl gegen Franco-Verbrecher

Gegen argentinische und chilenische Militärs durfte der spanische Richter Garzón ermitteln. Gegen Franco-Generäle klagt nun eine argentinische Richterin.

Protest gegen die Suspendierung von Ermittlungsrichter Baltasar Garzón in Spanien, Frühjahr 2012. Bild: ap

MADRID taz | 38 Jahre nach Ende der spanischen Diktatur unter General Francisco Franco gibt es Hoffnung für die Opfer, doch noch Gerechtigkeit zu finden. Argentinien öffnet seit Montag weltweit die Konsulate für die Opfer und Angehörigen der Repression in der Zeit des Spanischen Bürgerkrieges 1936 bis 1939 und den sich anschließenden 36 Jahren der Gewaltherrschaft. Die Betroffenen können vor dem Konsularbeamten eine notariell beglaubigte Zeugenaussage abgeben.

Diese ungewöhnliche Initiative geht auf die Richterin María Servini vom 1. Föderalen Gerichtshof in Buenos Aires zurück. Sie ermittelt seit dem 14. April 2010, dem 79. Jahrestag der vom Franco-Putsch gestürzten Zweiten Spanischen Republik, wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“.

Die Richterin ließ die Klagen zu, nachdem in Spanien die Ermittlungen von Baltazar Garzón auf Druck der juristischen Hierarchie eingestellt werden mussten. Argentinien kennt seit der Verfassung von 1853 das Prinzip der universellen Gerichtsbarkeit.

Servini stützt sich teilweise auf die Arbeit von Richter Garzón, der mittlerweile aus dem Richterdienst verwiesen wurde. Er ging von mindestens 113.000 Verschwundenen aus. Es waren meist Anhänger der demokratischen Ordnung, Gewerkschafter und Linke, die während des Bürgerkriegs und in den ersten Jahren der Diktatur standrechtlich erschossen und irgendwo verscharrt wurden. Mindestens 2.200 Massengräber sollen sich in Spanien befinden. Rund 300 wurden bisher auf Initiative der Angehörigen exhumiert.

Anklagen in bislang 170 Fällen

Außerdem wurden mindestens 30.000 Neugeborene ihren Müttern entwendet und regimetreuen und reichen Familien überlassen. Zusammen mit der systematischen Folter von Inhaftierten sieht Richterin Servini „den grauenhaften Tatbestand des Völkermords und der Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ gegeben. Mittlerweile wurden bei ihr 170 konkrete Fälle angeklagt. Die Konsularkampagne dürfte Tausende weitere Aussagen bringen. 11 Opferorganisationen aus Spanien sowie mehrere Menschenrechtsorganisationen aus Argentinien haben sich der Klage angeschlossen.

Servinis Ermittlungen haben zu ersten Ergebnissen geführt. Am 18. September erließ sie internationale Haftbefehle gegen vier ehemalige Polizeibeamte und Angehörige der faschistischen Partei Falange im Alter von 66 bis 74 Jahren, die sich als Folterknechte der Diktatur besonders hervorgetan haben. Unter ihnen befindet sich ein ehemaliger Leibwächter von General Franco und König Juan Carlos.

Sobald die Haftbefehle in Spanien eingehen, hat Madrid zwei Möglichkeiten. Entweder werden die Beschuldigten, von denen wohl drei noch leben, verhaftet und ausgeliefert, oder die spanische Justiz nimmt sich selbst der Fälle an. Bislang haben die spanischen Behörden jedwede Zusammenarbeit verweigert.

„In Spanien haben sie uns eine Tür nach der anderen zugeschlagen, in der Hoffnung, dass wir mit der Zeit unser Anliegen vergessen“, erklärt Maria Garzón. Die Tochter von Richter Baltazar Garzón spricht im Namen der „Wahrheitskommission für die Francozeit“, ein Zusammenschluss aus Opferorganisationen, die in Argentinien als Kläger auftreten. Neben der juristischen Aufarbeitung will Garzón eine offizielle Kommission zur Vergangenheitsbewältigung durchsetzen, wie sie in über 40 Ländern bestand.

Mit ihrem Anliegen haben sich die spanischen Franco-Opfer bis hin zur UNO Gehör verschafft. Diese Woche besucht die UN-Arbeitsgruppe für zwangsweises oder unfreiwilliges Verschwinden (WGEID) Spanien. Sie wird sich mit Anwälten, Juristen und Organisationen treffen, um danach Empfehlungen abzugeben. „Spanien hat internationale Abkommen zum Thema unterzeichnet, die nicht erfüllt werden“, beschwert sich Garzón. Sie hofft, dass der internationale Druck Spanien endlich zum Einlenken zwingt.

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2 Kommentare

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  • L
    lowandorder

    "…Argentinien kennt seit der Verfassung von 1853 das Prinzip…"

     

    Ja - da haben unsere im Ergebnis so bewundernswert klugen, lebenserfahrenen und weitsichtigen Mütter und Väter des Grundgesetzes einfach was übersehen, vergessen, sich nicht getraut - was auch immer;

    jedenfalls fehlt's hier!

    ( und korrespondiert immer noch unmenschlich mit der

    Verweigerung von Entschädigung der Opfer und Nachkommen von SS-Massakern et al. in Italien,

    Griechenland usw & etc!!)

     

    Dieses Herausheben der Strafansprüche aus den national-eigensüchtigen Niederungen via Völkerrecht, UN und IGH - welch eine Entwicklung;

    ( einst verspottet als " Diplomaten-Kamin-Gewäsch" von Kiffnase Rudolf Augstein im Spiegel.)

     

    Auch wenn die Geschichte wohl nur gut erfunden ist:

    "… es gibt noch ein Kammergericht in Berlin…"

    Recht - zeigt sich hier, heute und erfreulich wieder mal - hat seine ganz eigene Dynamik;

     

    muß aber - wie alles andere auch - von

    unerschrockenen Menschen in die Hand genommen werden;

     

    gut, daß das hier wieder geschieht.

    Danke.

  • T
    Think

    "Außerdem wurden mindestens 30.000 Neugeborene ihren Müttern entwendet..." Man könnte sich bei den Urteilen ja an den Urteilen zum Sklavenhandel der DDR orientieren. In Spanien wäre es noch interessant zu wissen, inweiweit auch die Verbrechen der internationalen Brigaden oder der Volksfrontregierung verfolgt werden. Kirchen abfackeln mag verjährt sein, Mord ist´s nicht.