Sozialpolitik in Deutschland: Nahles für Hartz-Korrekturen

SPD-Chefin Andrea Nahles schlägt vor, Sanktionen für jüngere Hartz-IV-Empfänger abzuschaffen. Die Union ist aber dagegen.

Andrea Nahles

„Leistungskürzungen für jüngere Hartz-IV-Empfänger sollten abgeschafft werden“, meint Nahles Foto: dpa

BERLIN taz | SPD-Chefin Andrea Nahles hat sich für Korrekturen an den Hartz-IV-Gesetzen ausgesprochen. „Leistungskürzungen für jüngere Hartz-IV-Empfänger sollten abgeschafft werden“, sagte Nahles den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „Wir müssen grundlegende Fragen stellen. Wie wirken denn überhaupt Sanktionen bei Jüngeren? Kontraproduktiv! Die melden sich nie wieder im Jobcenter, um einen Ausbildungsplatz zu suchen.“

Unionsfraktionsvize Hermann Gröhe (CDU) wies den Vorstoß umgehend zurück. Gerade bei jungen Arbeitslosen müsse es die Möglichkeit geben, „bei Verweigerung auch Leistungen zu kürzen“, sagte er den am Sonntag erscheinenden Funke-Blättern. Ansonsten stünden deren Mitwirkungspflichten „nur auf dem Papier“. Verletzungen der Mitwirkungspflicht liegen vor, wenn ein Hartz-IV-Empfänger beispielsweise keine ausreichenden eigenen Bewerbungen um einen Job nachweist oder eine Fördermaßnahme grundlos abbricht.

Eine komplette Abschaffung aller Hartz-IV-Sanktionen forderten erneut der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die Linkspartei. Linken-Fraktionschef Dietmar Bartsch sagte: „Die Sanktionen müssen für alle weg, Hartz IV muss weg.“

Bisher sehen die Regelungen vor, dass bei Empfängern des Arbeitslosengeldes II im Alter von unter 25 Jahren bereits beim ersten Verstoß gegen Mitwirkungspflichten der komplette Regelsatz gestrichen werden kann, mit Ausnahme der Mietkosten. Die gesamte Leistung inklusive der Mietkosten kann schon beim zweiten Verstoß versagt werden. Bei älteren Hartz-IV-EmpfängerInnen hingegen werden bei einer ersten Pflichtverletzung nur 30 Prozent vom Regelsatz abgezogen, erst beim dritten Verstoß kann die gesamte Leistung inklusive der Wohnkosten gestrichen werden.

Bei drei Viertel der Sanktionen handelt es sich allerdings um Meldeversäumnisse, das heißt, jemand kam nicht zu einem festgelegten Termin. Dafür kann die Leistung vorübergehend um 10 Prozent gemindert werden. Die komplette Leistung wurde im Jahresdurchschnitt 2017 nur bei 7.228 Personen gestrichen, das sind 0,2 Prozent aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. (mit epd)

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