piwik no script img

Sorgerecht für Kinder nach TrennungVeraltetes Familienrecht

Gastkommentar von Andreas Gran

Das Familienrecht macht ein nicht-emanzipiertes Lebensmodell geradezu schmackhaft. Das Wechselmodell wäre ein gleichberechtigtes Konstrukt.

Das aktuelle Familienrecht ist veraltet und sollte reformiert werden Foto: R. Rebmann/imago

H ier geht es nicht etwa um „Machtdurchsetzung“ zwischen Müttern und Vätern auf dem Rücken von Kindern, sondern um Impulse für eine moderne Gesellschaft, denn tatsächlich existiert sie einfach nicht: die Gleichberechtigung der Frauen. Sie würde den Grundrechten entsprechen, soll durch das Antidiskriminierungsgesetz realisiert werden, Quotenregelungen sollen sie durchsetzen und Gerichte gleichen einiges aus, aber die Missstände sind beruflich und gesellschaftlich verfestigt. Warum nur?

Eine denkbare Ursache ist, dass Emanzipation die Überwindung veralteter konservativer Rollenbilder notwendig macht, insbesondere beim elterlichen Bezug zu Kindern – auch bei Trennungen. Das klassisch-konservative Familienrecht aus dem Jahr 1900 fördert Gleichberechtigung keineswegs. Es erscheint als kontraproduktiv, denn es entspringt einem Ideal, das „klassische Hausfrauenehe“ genannt wird.

Andreas Gran

ist Rechtsanwalt in Frankfurt am Main und Hochschullehrer an der privaten International School of Management (ISM) in Berlin und Frankfurt.

Die gesetzlichen Grundlagen im Bürgerlichen Gesetzbuch stammen nämlich noch aus der Kaiserzeit, bestanden im faschistischen Obrigkeitsdeutschland und sind bis heute nicht überwunden. So besteht über Generationen hinweg die Rollenverteilung „Kind und Küche für Mama, Arbeit und Geld für Papa“, konsequent konservativ konserviert. Damit Frauen und Männer sich gleichberechtigt entfalten können, sollte sich das endlich ändern.

Im Kern ist allerdings familienrechtlich vorgesehen, dass das Sorgerecht bei dem Elternteil liegt, das den intensiveren Kindesbezug und Zeit für elterliche Sorge hat. Zwangsläufig ist das zunächst regelmäßig die Mutter. Ohne Eheschließung weist das Gesetz dies sogar explizit zu. Wer vor diesem Hintergrund rein pragmatisch denkt, könnte auf berufliche und soziale Selbstverwirklichung verzichten, um familienrechtliche Chancen nicht zu verschlechtern.

Konservative Geschlechterklischees

Diese Lebensgestaltung ist Wasser auf die Mühlen für konservative Geschlechterklischees, die besonders von Männern gerne als Argument genutzt werden: Emanzipation sei allseits nicht gewollt, weil die althergebrachte „Normalität funktioniere“. Selbstverständlich sollte jede Frau und jeder Mann frei über die individuelle Lebensführung entscheiden dürfen, aber solange staatlich ein nicht-emanzipiertes Lebensmodell geradezu schmackhaft gemacht wird, ist das gesellschaftliche Ergebnis nicht verwunderlich.

Um dem zu begegnen, ist eine Änderung des Familienrechts oder zumindest der oft unflexiblen Routine überfällig. Kernproblem ist dabei, ob als Regelfall „Trennungskinder“ ganz überwiegend, wie bei dem sogenannten Residenzmodell, bei einem Elternteil bleiben, oder ob der Umgang, zumindest bis zu einvernehmlicher Einigung, entsprechend des sogenannten Wechselmodells hälftig geteilt wird.

Beim Wechselmodell ist auch die Ausgestaltung möglich, wonach der Umgang jeweils in derselben Wohnung stattfindet, was Kindern Geborgenheit geben kann, wenn es finanziell machbar ist. Beide Lebensmodelle stehen alternativ zueinander, sie haben Vor- und Nachteile. Gleichwohl überzeugt eher das gleichberechtigte Konstrukt. Alle hätten dann gleiche Umgangsrechte, und um Gleichberechtigung geht es.

Der oft leider monetäre Anreiz für Zerstrittene, Druck und Gegendruck auszuüben, würde vermindert. Beide Elternteile blieben für das Kind präsent. Dem entgegen fällt bislang nach mehr oder weniger jeder zweiten Trennung faktisch ein Teil komplett. Oft ist das der Vater, aber vermehrt auch die Mutter. „Besuch“ an nur jedem zweiten Wochenende reicht sicher nicht aus.

Nichts muss für immer gelten

Kindern wird noch immer der belastende interne „Loyalitätskonflikt“ aufgebürdet, weil sie den fehlenden Elternteil vermissen und vielleicht ihr Recht durch Auszug mit den Füßen durchsetzen, was staatlich kontrolliert, aber grundsätzlich nicht verhindert werden darf. Die hälftige Aufteilung des elterlichen Umgangs ist für Kinder gewiss nicht immer die beste Lösung, etwa bei Trennungen noch vor der Geburt oder bei Desinteresse eines Elternteils. Außerdem kann das Modell für zusätzliche Unruhe im Alltag sorgen.

Andererseits wirkt Abwechslung bisweilen durchaus bereichernd. All dies ist jedoch stets abhängig von der individuellen Lebenssituation. Wichtig ist deshalb, dass die hälftige Aufteilung keineswegs eine Dauerlösung sein muss und dass versöhnliche Eltern frei in ihrer Abstimmung bleiben. Wenn dann wieder eine Vertrauensgrundlage aufgrund der solidarischen Elternverantwortung aufgebaut wird, können konsensfähige Eltern individuell andere Modelle entwickeln, aber eben aus einer Position auf Augenhöhe.

Dabei sollte beratend unterstützt werden. Kommt es zu Reibereien, bleiben Gerichte und Behörden berechtigt, um zur Seite zu stehen oder auch um zu sanktionieren. Ein solches Einschreiten ist selbstverständlich geboten, wenn sich konkrete Risiken für das Kind abzeichnen, insbesondere wenn Gefahr von Gewalt droht. Für diese Abkehr von klassischer Rollenverteilung hat der Bundesgerichtshof schon vor Jahren die Weichen gestellt.

Familienrechtlich wurden die Vorteile paritätischer Einigungsbasis wissenschaftlich fundiert und empirisch wurde Datenmaterial beschafft. Die frühere Regierung lehnte es gleichwohl kurz vor ihrem Ende ab. Die Ampelkoalition kann nun gesellschaftlich verändern. Ein Weg zu mehr Kinderrechten in gleichberechtigter Gesellschaft mit authentischer Akzeptanz kann so geebnet werden. Das wäre in Deutschland ein überfälliger sozialer Fortschritt.

In nordeuropäischen Ländern sind die Altstrukturen lange überwunden. Zumindest bestünde dann die Chance, durch ein neues Konzept Vorteile für alle Menschen zu entwickeln, anstatt in nicht mehr zeitgemäßer Tradition zu verharren. Streit nicht zu begünstigen und reale Gleichberechtigung fördern wäre deshalb eine wünschenswerte solidarische Basis.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

28 Kommentare

 / 
  • War es in der Vergangenheit nicht so dass ausgerechnet die FDP für ein gleichberechtigtes Wechselmodell als default-Lösung war?

    taz.de/Wechselmode...skindern/!5569270/

  • ...in Zeiten, wo die Mehrheit noch irgendwelchen Kirchen angehörten - so erzählen die Vorfahren, gab es bei den Taufen der Kinder, Paten - wie wäre es - bei Geburt der Kinder heutzutage, ebensolche Paten bennen zu müssen, die sich mit den Kindern, im Falle einer Trennung der Eltern, in Absprache mit dem Patenkind, um- und für dessen Wohl eisetzen.

    • @Alex_der_Wunderer:

      Die Zahl der Streithähne erhöhen?

      Paten sind doch meist Angehörige oder gute Freunde der Eltern.

      • @warum_denkt_keiner_nach?:

        ...die Paten der Kinder sollen ja nicht streiten, sondern können objektiv - im Sinne/ Interesse der Kinder vermitteln.



        Wenn nötig mit den Kindern Rechtsberatung einholen und die Rechte, der oft unwissenden Kinder, gegenüber den Eltern durchsetzen.

        • @Alex_der_Wunderer:

          Da sind wir aber wieder beim gleichen Problem. Die Paten sind Angehörige/Freunde der Eltern. Diese verhalten sich bei einer Scheidung selten neutral, sondern sind selbst Partei. Sie taugen also wenig als neutrale Anwälte der Kinder.

  • Für mich wird hier viel zu sehr über die Eltern und zu wenig über die Kinder diskutiert. Ich habe Kinder in "Wechselmodellen" erlebt, die das sehr gestresst hat. Wenn beide Eltern erwerbstätig sind und weit entfernt voneinander leben, muss das Kind das Hin und Her übernehmen. Das kann es ja wohl nicht sein.

    • @resto:

      Es geht ja auch nicht um die Kinder, sondern um die Durchsetzung von Besitzrechten.

  • Da spricht der Jurist. Und ignoriert, dass Ehe und Beziehungen sehr gefühlsbelastete Sachen sind.

    Ja es gibt tatsächlich Paare, die sich trennen und danach super gut miteinander können. Diese regeln die Erziehung der Kinder dann auch im Interesse der Kinder einvernehmlich. Wechselmodelle sind ja nicht verboten.

    Die meisten Paare trennen sich aber nicht wirklich einvernehmlich. Es gibt ja Gründe, warum man nicht mehr zusammen kann. Und dann können alle Modelle, die Zuständigkeiten nicht klar regeln, nur bewirken, dass neue Kampffelder zu Lasten der Kinder eröffnet werden.

    Was in der Theorie sehr gut klingt, muss in der Praxis nicht gut sein.

    • @warum_denkt_keiner_nach?:

      Das Argemuent der nicht einvernehmlichen Trennung geht genau in die entgegen gesetzte Richtung. Es sind ja vor allem die Kinder, wegen der der Streit losgeht. Wenn klar ist, dass das Wechselmodell der Standard ist, würde dieser Streit gar nicht entstehen.

      • @Klaus42:

        "Es sind ja vor allem die Kinder, wegen der der Streit losgeht."

        Nein. Es geht um verletze Gefühle. Darum, dem Anderen einen mitzugeben. Die Kinder sind dabei hervorragend geeignet, um jemanden weh zu tun. Es könnte aber auch der Hund oder das Haus sein.

        • @warum_denkt_keiner_nach?:

          ...na ja, wenn beide Elternteile einen neuen Partner haben, und nun keiner die Kinder haben möchte, sind es ja wohl eher die Gefühle der Kinder - die verletzt werden...

          • @Alex_der_Wunderer:

            Natürlich werden die Gefühle der Kinder verletzt. Aber darum scheint sich kaum jemand Sorgen zu machen. Wie fühlt sich wohl ein Kind, das beim Wechselmodel als Wanderpokal ständig pendeln muss? Wo soll es sich zu Hause fühlen?

            Übrigens geht es nicht darum, das keiner die Kinder haben will. Eher darum, dass keiner dem anderen die Kinder gönnt. Sie kennen die Geschichte mit Salomon und dem Kind?

    • @warum_denkt_keiner_nach?:

      👍

  • Das Wechselmodell ist für Kinder absolut belastend wenn die Eltern mehr als 1 km auseinander wohnen. Oder sind die Eltern dann verpflichtet, bis zur Volljährigkeit ihre Wohnsitze gegenseitig abzustimmen?

    • @Horst Flugfeld:

      ...weniger als 1 km - ist doch keine wirkliche Trennung...



      Eine grundlegende Gesellschaftliche Frage wäre jedoch, wozu sollen zwei zeugungsfähige Menschen überhaupt unter einem Dach wohnen ? Wenn der Nachwuchs von Beginn an gewohnt ist, seine Erzeuger in einem jeweils eigenständigem Umfeld zu erleben, kann dies sogar, von allen involvierten Familienmitgliedern, als Bereicherung des eigenen ichs empfunden werden.

    • @Horst Flugfeld:

      Wir haben es jedenfalls so gemacht.4 Straßen weiter zum Glück eine bezahlbare Wohnung gefunden und ich ziehe auch nicht weg, bis die Kleine das Nest verlässt.Das sind wir ihnen schuldig.Keinernä könnte ausreichend arbeiten gehen ohne Wechselmodell.Und für die Kinder und ist es so ok. Mädelsabende oder Jungsabende mit dem Papa außerhalb des Betreuungsplans müssen aber auch drin sein.So sehr uns Eltern das auch ankotzt...Nein, wir haben uns nicht möglich cht im Guten getrennt.Aber für die Kinder muß man sich eben zusammen reißen.

      • @Ohnenickname23:

        Es können ja wohl auch schlecht die Kinder für unreifes Fehlverhalten ihrer Eltern verantwortlich gemacht werden...

  • Die "elterliche Sorge" verbleibt nach dem BGB grundsätzlich bei BEIDEN Eltern, darüber wird ausschließlich auf Antrag verhandelt und nur dann kann sie auf einen Elternteil allein übertragen werden, was in der Praxis fast nie vorkommt. Auch nichteheliche Eltern haben beide Anspruch auf gemeinsame elterliche Sorge. Die Mutter hat lediglich aus dem Grund bei unverheirateten Eltern zunächst allein die elterliche Sorge, weil die Mutter als die Person, die das Kind geboren hat, in so einem Fall leichter festzustellen ist als der rechtliche Vater - oder bringen heutzutage nun auch die Männer die Kinder auf die Welt, so aus Gründen der Gleichberechtigung??? Jedenfalls können diese Eltern mit einer Unterschrift beim Jugendamt ganz einfach gemeinsam die elterliche Sorge bekommen. Um 1900 hätte übrigens immer der Vater allein die elterliche Sorge...



    Der Autor kritisiert hier nicht die elterliche Sorge sondern die tatsächliche Sorge, dass Kinder nach der Scheidung immer noch häufig bei der Mutter bleiben. Auch das geht aber nicht aus dem Gesetz hervor und liegt auch nicht an unserer Justiz. Für Kinder gilt nach der Scheidung das Kontinuitätsprinzip: Für sie soll sich durch die Trennung der Eltern so wenig wie möglich ändern. Deshalb wird gefragt, wie die Betreuungssituation dieser konkreten Familie VOR der Trennung war. Und siehe da: In den meisten Familien ist es die Frau, die sich gekümmert hat. Und sie will das offenbar auch weiter tun, denn sonst stünde man ja gar nicht vor Gericht. Für mich ist daher eher die Frage, wieso Vätern immer erst bei der Scheidung einfällt, dass sie sich gern um ihre Kinder kümmern wollen?

  • Ich habe das Gefühl, dass es hier noch großen Handlungsbedarf gibt,



    beginnend mit überholten Denkmustern in Behörden und Gerichten. Psychische Gewalt und Schlechtmachen des Vaters wurden vom Jugendamt damit abgetan, dass nur bei physischer Gewalt eingeschritten werden kann. Vor Gericht zu gehen, um zum Beispiel die ärztliche Sorge oder das Sorgerecht einzuklagen, traue ich mich nicht, da es vom Jugendamt bisher keine Unterstützung oder auch nur Verständnis gab.

    Ich verstehe auch nicht, wieso beim Wechselmodell das Kindergeld nur an einen Elternteil gezahlt wird und nicht einfach von offizieller Seite aus geteilt wird. Das gibt dem einen Elternteil Macht über den anderen, zumindest wenn man nicht vor Gericht ziehen möchte, um den Konflikt nicht weiter zu eskalieren.

  • Der Autor übersieht, dass das Familien- und Kindschaftsrecht ungeachtet seiner Wurzeln in den Jahren oftmals abgeändert und modernisiert worden ist. Einer paritätischen Wechsellösung stehen oftmals die Eltern selbst im Wege. Wie soll diese funktionieren, wenn sich die Eltern nicht einigen oder ein Elternteil weg zieht? Wer soll z.b. entscheiden dürfen, welche Schule/Kita besucht wird, wenn sich die Eltern nicht einigen können? Wer entscheidet über Aufenthalts- und Urlaubstage?

    "Reibereien" sind doch eher die Regel als die Ausnahme und Behörden und Gerichte haben ganz sicher nicht die Kapazitäten, jede Einzelfrage zu entscheiden, zumal Verfahren oft ewig dauern können.

    • @DiMa:

      Das ist so nicht ganz richtig. Viele Eltern klären das untereinander und sind für ihr Kind fürsorglich und zu seinem besten Interesse aktiv, außergerichtlich. Nur die strittigen Fälle landen vor Gericht. Hier ist die Familienrechtspraxis in den meisten Fällen zum Nachteil des Kindes, mit der Folge, dass es auf ein Elternteil verzichten muss. Das Kind wird von allen Seiten dazu gedrängt, sich für ein Elternteil zu entscheiden; mit fatalen Folgen für seine soziale, gesundheitliche und persönliche Entwicklung.

      • @Felicitas Felicitas:

        Für verständige Eltern ist eine Reform auch nicht notwendig. Diese einigen sich bereits heute auf der Basis bestehender Regelungen.

    • @DiMa:

      Eltern, die nicht geschieden sind, müssen sich darüber ja auch einigen.

      Man könnte ja auch Geschiedene als Erwachsene behandeln, die grundsätzlich zu Kompromissen fähig sind.

      Erstrecht in Zeiten, wo der Wille des Kindes immer mehr zählt.

    • @DiMa:

      Das Kindergeld wird doch geteilt. Und zwar immer. Ausgezahlt wird es zwar an das betreuende Elternteil, aber beim unterhaltspflichtigen Elternteil wird es auf den zu zahlenden Unterhaltsbetrag angerechnet.



      Was übrigens sehr oft einfach unfair ist! Ich weiß nicht, warum ein Elternteil, der sich überhaupt nicht kümmert und auch keinen Unterhalt zahlt, Anspruch auf die Hälfte des Kindergeldes hat, obwohl alle Arbeit, Kosten und Nachteile, beim alleinerziehenden Elternteil, liegen, in der Regel die Mutter, der dann auch noch beim Unterhaltsvorschuss, ihre Hälfte vom Kindergeld angerechnet wird und sie dann den Unterhaltsvorschuß (der sowieso viel weniger ist als der vom Unterhaltspflichtigen zu zahlende Mindestunterhalt wäre) um den Betrag des Kindergeldes weniger bekommt.

  • "Dabei sollte beratend unterstützt werden. Kommt es zu Reibereien, bleiben Gerichte und Behörden berechtigt, um zur Seite zu stehen oder auch um zu sanktionieren. Ein solches Einschreiten ist selbstverständlich geboten, "...



    Und wer soll bitte kontrollieren und wer hört wirklich zu?



    Nach der Trennung der Eltern sollte das Kind weder Zankapfel noch Wechselpokal sein.



    Die Eltern sollten unter Anleitung eine für alle Seiten befriedigende Lösung finden.



    Dabei muß das Wohl des Kindes im Mittelpunkt stehen, nicht irgend ein ideologisches Modell - egal welches.



    Weder das Wechselmodell noch irgend ein anderes sollten bevorzugt werden, sondern einfach eine für alle tragbare Lösung gefunden werden.



    Und wenn Mißhandlungen ein Trennungsgrund waren und diese nachgewiesen wurden, dann sollte berücksichtigt werden, daß ein Elternteil durch (und auf) das Kind weiter Gewalt ausüben kann. Das sollte möglichst unterbunden werden.



    Dieser einseitige Appell für das Wechselmodell ist genau so ideologisch verblendet wie die einseitige Anwendung Residenzmodells.



    Gerade bei Fällen familiärer Gewalt, wäre das Wechselmodell eine Katastrophe.



    Leider werden diese beim Umgangsrecht oft gar nicht beachtet.



    DAS muß sich ändern!



    Dann gerne das Wechselmodell als Teil der Möglichkeiten.



    Das Nestmodell (die Elternteile wechseln sich im "Nest" ab) ist ja auch eine Alternative, die genauso Teil des Möglichkeitenstraußes sein sollte, wie alle möglichen Abstufungen.

    • @Teetrinker:

      Es wird oft so argumentiert, wie Sie das hier anbringen. Die Befürworter:innen des Doppelresidenzmodells/Wechselmodells präferieren dieses als gesetzliches Regelmodell, um das Recht des Kindes für beide Eltern lebbar zu machen. Es ist eine Fehlvorstellung, dass Straftaten gegen das Kind unberücksichtigt bleiben sollen. Eigentlich selbstverständlich, dass Ausnahmen davon Kindesmissbrauch, Kindesmisshandlung und Vernachlässigung sind als auch dass $ 1666 BGB dabei nicht abgeschafft werden soll.

    • @Teetrinker:

      Das "Nestmodell" nehme ich immer wieder schmunzelnd zur Kenntnis. Ist Ihnen bewusst, dass es dafür dann bei lebenaher Betrachtung drei Wohnungen braucht?

    • @Teetrinker:

      All ihre Einwaende sollten mehr als alles andere dafuer sprechen den Status Quo NICHT beizubehalten. Dass outet sie aber dass sie gerade fuer genau das nur herangezogen werden dass sie nur als Alibi herhalten und nicht etwa um Inhaltliches geht. Sonst wuerde man auch wissen, dass letztendlich eine Loesung stehen muss die eine Seite gnadenlos uebervorteilt so dass die andere wissen kann, sollte sie nur dekadent genug sein in ihrer Blockadehaltung kann ihr keiner was . Und dass ist ein gnadenloser Affront gegen das Grundgesetz not that anybody gives a f