: Sonderermittler hat Probleme bei Akteneinsicht
AUFKLÄRUNG Ermittlungen zum Terroranschlagam Breitscheidplatz stoßen auf Hindernisse
Der Sonderermittler des Senats für den Terroranschlag auf dem Breitscheidplatz ist zu Beginn seiner Tätigkeit auf Probleme gestoßen. Die Einsicht in Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaften gestalte sich „nicht ganz einfach“, berichtete der frühere Bundesanwalt in Karlsruhe, Bruno Jost, am Montag im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses. Das liege an den strikten Vorschriften und engen Regularien, die gerade für diese Ermittlungsakten gelten würden. Jost betonte aber auch, er sei durchaus optimistisch, Lösungen zu finden.
Der neben Jost in den Ausschuss eingeladene Karlsruher Bundesanwalt Thomas Beck, Leiter der Abteilung Terrorismus beim Generalbundesanwalt, kam am Montag nicht, weil sein Flug ausgefallen war.
Jost, 68, hatte Mitte April seine Arbeit für den Senat im Rahmen eines Werkvertrages begonnen. Bis zur Sommerpause will er einen Zwischenbericht zur Arbeit der Behörden und der Polizei in Berlin und NRW im Zusammenhang mit dem islamistischen Attentäter Anis Amri vorlegen. Bis Ende des Jahres soll der Abschlussbericht fertig sein. Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) hatte angekündigt, der Sonderermittler habe das Recht auf Einsicht in alle Akten und Daten, auch in geheime Unterlagen.
Das Problem mit der Einsicht in die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft betreffe nicht nur die Berliner Akten, sondern auch andere Bundesländer, sagte Jost in der Anhörung im Ausschuss. In Berlin habe er aber bereits mit dem Generalstaatsanwalt gesprochen und hoffe auf eine Lösung. „Ich sehe das im Augenblick noch nicht dramatisch, dass die Akten noch nicht vorliegen.“
Jost kündigte an, sein späterer Bericht werde aus drei Teilen bestehen: Erstens gehe es um die ausländerrechtlichen und asylrechtlichen Fragen, die den Attentäter Amri betrafen. Zweitens um die strafrechtliche Behandlung Amris, also um die Frage, ob die frühzeitige Zusammenfassung verschiedener Ermittlungen eine „effektivere Behandlung des Falls“ ermöglicht hätte und ob ein Haftbefehl gegen Amri möglich gewesen wäre.
Im dritten Teil soll es laut Jost um das Agieren der Behörden, also vor allem der Polizei und der Staatsanwaltschaften, gehen: um die Frage, „ob und wie weit die Zusammenarbeit mit NRW so erfolgt ist, wie sie hätte sein müssen“. (dpa)
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