Snowden-Vernehmung vor Bundestag: Gefahr der Festnahme
Der NSA-Untersuchungsausschuss möchte Edward Snowden befragen. Sein deutscher Anwalt ist jedoch skeptisch, was die Formalitäten angeht.
BERLIN dpa | Eine Vernehmung des US-Geheimdienstenthüllers Edward Snowden durch den Untersuchungsausschuss des Bundestages bleibt fraglich. Sein deutscher Anwalt Wolfgang Kaleck hält eine Aussage in Russland, wo Snowden nur vorläufig Asyl hat, für ein „Risiko“. Dies geht aus einem Schreiben des Anwalts an die Ausschuss-Obleute hervor, aus dem das Nachrichtenmagazin Spiegel zitiert.
Darin schreibt Kaleck: „Sowohl seine amerikanischen Anwälte als auch ich werden ihm davon abraten müssen, unter den derzeitigen aufenthaltsrechtlichen Bedingungen und Unsicherheiten sich in einer Weise von Moskau aus zu äußern, die seine Situation verschlechtert und seinen Aufenthaltsstatus möglicherweise gefährdet.“
In der Stellungnahme fragte der Anwalt dem Bericht zufolge auch nach Details einer möglichen Aussage Snowdens in Deutschland. Beispielsweise, ob sein Mandant bei seiner Ankunft mit einer Festnahme rechnen müsse und ob es ein „Auslieferungshindernis“ gebe, da Snowden in den USA eine politische Straftat vorgeworfen werde. Außerdem möchte Kaleck „die Zusicherung sicheren Geleites, die ungehinderte Anreise und die ungehinderte Abreise“.
Der NSA-Ausschuss hatte einstimmig beschlossen, Snowden zu vernehmen. Die Union will die bis 3. Juli geplante erste Vernehmung in Moskau durchführen – vor Ort oder per Video. Die SPD hingegen hält sich alle Varianten offen. Snowden hatte die massenhafte Datenspionage durch amerikanische und britische Geheimdienste publik gemacht.
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