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Snowden-Vernehmung in DeutschlandVerfassungsgericht weist Klage ab

Das Bundesverfassungsgericht lehnt die Anträge zur Vernehmung Snowdens ab. Damit sei diese faktisch unmöglich, hatte die Opposition bemängelt.

Edward Snowden: kein Urteil zur Befragung im Berliner NSA-Untersuchungsausschuss. Bild: reuters

KÖLN taz | Karlsruhe leistet vorerst keine Hilfe, den NSA-Whistleblower Edward Snowden als Zeugen nach Deutschland zu holen. Das Bundesverfassungsgericht lehnte jetzt entsprechende Anträge von Grünen und Linken als „unzulässig“ ab.

Konkret ging es um eine Befragung von Snowden im NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags. Der Ausschuss hat zwar einstimmig die Einladung Snowdens beschlossen. Allerdings lehnt Snowden eine Befragung in Moskau oder per Video ab. Grüne und Linke haben daher beantragt, Snowden in Berlin zu hören. Diesen Antrag lehnte aber die Mehrheit aus Union und SPD ab.

Hiergegen richtete sich im September eine Organklage der Opposition. Es verletze ihre parlamentarischen Minderheitsrechte, wenn die Mehrheit die Anhörung Snowdens faktisch verunmögliche. Das Verfassungsgericht definierte den Minderheitsschutz nun jedoch eng.

Die Opposition könne nur durchsetzen, dass Snowden angehört wird. Der Ort sei dagegen eine reine Verfahrensfrage, bei der es keinen Minderheitsschutz gebe. Zuständig dafür sei der Bundesgerichtshof (BGH). Dort hätte eine Klage aber auch keine Chance.

Genauso erfolglos war eine zweite Klage der Opposition, diesmal gegen die Bundesregierung. Diese hatte im Mai in einem Gutachten erklärt, dass sie Snowden für eine Aussage im Untersuchungsausschuss kein Aufenthaltsrecht geben werde. Sie wolle das Verhältnis zu den USA nicht gefährden.

Karlsruhe hielt die Klage für unzulässig, weil diese Äußerungen der Bundesregierung „nur vorläufiger Natur“ waren. Diese Klage war eh wenig erfolgsversprechend, weil Karlsruhe in der Außenpolitik traditionell die Gestaltungsfreiheit der Regierung betont.

(Az.: 2 BvE 3/14)

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4 Kommentare

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  • vs. http://www.taz.de/!150876/

     

    Dort war das angebliche faktische "Berufsverbot" plötzlich ausschlaggebend...

  • Diese Klage war eh wenig erfolgsversprechend, weil Karlsruhe in der Außenpolitik traditionell die Gestaltungsfreiheit der Regierung betont.

     

    Angelas Wille hebelt die Grundgesetze aus , da kann man sich nur an den Kopf fassen oder auf die Schenkel klopfen, aber mein Kopf ist mir zu schade und die Schenkel tun mir noch weh vom letzten mal .

     

    Und wehe es behauptet jemand , das Urteil wurde schon lange vorher , im Hinterzimmer von Angela und ihrer Rumpelmannschaft beschlossen und abgesegnet .

  • Hallo?! Spinnen die? Das ist doch keine reine Verfahrensfrage, ob Snowden hier angehört wird oder in Moskau. Bei der Frage geht es darum, wieviel er aussagen kann, und damit wie gut die Affäre aufgeklärt werden kann!!!

     

    Ich würde vorschlagen, jetzt eine Befragung per Videoschalte zu machen und Snowdens Aussagen aufzunehmen. Alle möglichen detaillierten Fragen zu stellen. Und bei denjenigen Fragen, die er von Moskau aus nicht beantworten kann, über die er in Deutschland aber schon Auskunft geben würde, da muss er das explizit sagen. Und wenn er diese Aussage "Das kann ich Ihnen in Deutschland beantworten, hier aber nicht" während der Befragung mindestens hundertmal gemacht hat, dann geht man mit dem Videoband nochmal nach Karlsruhe.

    • @Smaragd:

      Solche Fragen kann sein Anwalt ja auch gemeinsam mit ihm im Voraus vorbereiten und dann den Oppositions-Ausschussmitgliedern unauffällig zukommen lassen... Ziel sollte sein, dass er den Satz oben mindestens hundertmal sagen muss...