Skandal um Bundesamt für Migration: Bremen darf nicht mehr entscheiden
Die Affäre um Asylbescheide in Bremen hat weitere Konsequenzen. Nun verbietet Innenminister Seehofer der Bremer Bamf-Außenstelle vorerst Asylentscheidungen.
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epd/dpa | In der Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) in Bremen dürfen bis zum Abschluss der Ermittlungen um mutmaßlich unrechtmäßig erteilte Bescheide keine Asylentscheidungen mehr getroffen werden. Wie das Bundesinnenministerium am Mittwoch in Berlin mitteilte, hat Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) dies entschieden. Er wolle das Vertrauen in die Qualität der Asylverfahren auf diese Weise wieder herstellen, erklärte Seehofer. Dies sei durch die Vorgänge in Bremen „massiv geschädigt“ worden.
Asylverfahren, die derzeit im Ankunftszentrum Bremen anhängig sind, werden den Angaben zufolge mit sofortiger Wirkung von anderen Außenstellen des Bundesamts übernommen. Seehofer kündigte zudem an, dass künftig zusätzlich zu bestehenden Qualitätssicherungsmaßnahmen nach dem Zufallsprinzip zehn Prozent aller Asylentscheidungen vor Zustellung an die Betroffenen überprüft werden sollen.
In Bremen sollen mehr als 1100 positive Asylbescheide ohne Rechtsgrundlage ergangen sein. Die Interne Revision stellte bei einer Überprüfung fest, dass in Bremen überdurchschnittlich häufig unplausible Entscheidungen ergingen. Das Bundesamt hatte in der vergangenen Woche umfangreiche Überprüfungen angekündigt. Unter anderem sollen alle seit 2000 in Bremen erteilten positiven Asylbescheide erneut geprüft werden. Auch weitere Außenstellen werden überprüft.
In der nächsten Woche beschäftigt sich eine Sondersitzung des Innenausschusses des Bundestags mit der Affäre. Nach Angaben des Innenministeriums werden Minister Seehofer und Bamf-Präsidentin Jutta Cordt daran teilnehmen.
Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth geht unterdessen einer Strafanzeige gegen Behördenchefin Jutta Cordt und weitere Mitarbeiter nach. Förmliche Ermittlungen seien jedoch nicht eingeleitet worden, sagte eine Sprecherin am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. Bislang sei routinemäßig lediglich ein Aktenzeichen vergeben worden. Geprüft werde nun der in der Anzeige aufgeworfene Verdacht einer Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt im Bundesgebiet.
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