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„Sippenhaft unüblich“

■ Ex-Statt-Abgeordnete soll Bürgerschaft nur 9000 Mark Mietzuschuß zurückzahlen

Die Bürgerschaft zahlte für ihre politische Arbeit, doch die Statt-Partei-Abgeordnete Rotraut Meyer-Verheyen nutzte Büro und Assistenten auch für Privatgeschäfte. Seit Wochen prüft die Bürgerschaftskanzlei die rechtmäßige Nutzung der geflossenen Mittel. Nun soll die inzwischen partei- und mandatslose Politikerin zur Kasse gebeten werden. In einem Brief wird Meyer-Verheyen mitgeteilt, man habe die Absicht, die Mietzuschüsse von 9000 Mark zurückzufordern. Dazu kann die Ex-Volksvertreterin nun Stellung nehmen.

Die rund 50.000 Mark, die sie für ihren Abgeordneten-Mitarbeiter erhalten hat, wird sie dem Steuerzahler nicht zurückgeben müssen. Und das, obwohl eine Vermischung von Mandat und beruflichen Interessen laut Abgeordnetengesetz nicht gestattet ist.

Zwar wird Rotraut Meyer-Verheyen auf den Briefköpfen der „Hausmeyer Hausverwaltung“geführt, hat Arbeitsverträge unterschrieben und spricht im Schriftverkehr von „meiner Firma“, offiziell sei der Betrieb jedoch auf ihren Mann eingetragen, begründet die Bürgerschaftskanzlei, warum sie wegen ihres Assistenten nicht belangt wird. „Formaljuristisch“läge keine Verquickung vor, so Sprecher Karl Stellmacher, denn „Sippenhaft“sei „nicht üblich“. Zu der „moralischen Einschätzung des Vorgangs“könne die Kanzlei „keinen Kommentar“abgeben. sim

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