Silvesterparty am Brandenburger Tor: Der Senat darf feiern
Ein Kultur-Bündnis hat gegen eine vom Senat geplante Silvesterfeier geklagt, um eine eigene Versammlung durchzuführen. Das Gericht lehnte die Klage ab.
dpa Der Berliner Senat hat sich mit seiner geplanten Silvesterfeier am Brandenburger Tor zunächst vor Gericht gegen eine Demonstration von Kulturorganisationen durchgesetzt. Das Bündnis wollte die Feier des Senats mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht stoppen. Das Gericht lehnte ihn bereits am Freitag ab, wie jetzt mitgeteilt wurde. Dagegen kann Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) hatte im November angekündigt, eine Party mit Berliner DJs und Feuerwerk zu veranstalten. Sie soll die traditionelle, im ZDF übertragene Silvesterfeier am Brandenburger Tor ersetzen, die in diesem Jahr erstmals in Hamburg geplant ist. Sie soll um 22 Uhr beginnen. Ab Mitternacht ist ein siebeneinhalbminütiges Feuerwerk geplant, das live im Ersten übertragen werden soll. Kostenlose Tickets für rund 20.000 Gäste sollen ab Dezember erhältlich sein. 590.000 Euro stellt Berlin für die Party zur Verfügung.
Ende Juli war bekannt geworden, dass es für die bisher übliche Silvesterfeier am Brandenburger Tor keine Zuschüsse mehr vom Land geben werde. Der private Veranstalter hatte die Show daraufhin abgesagt.
Ein Bündnis von Kulturschaffenden hatte daraufhin eine als Kundgebung angemeldete Veranstaltung geplant und war gegen die späteren Pläne des Senats vor Gericht gezogen. Doch das urteilte nun, die Silvesterfeier des Senats würde die Rechte des Bündnisses und ihrer Demonstration nicht einschränken. Im Bereich zwischen dem Brandenburger Tor und der Yitzhak-Rabin-Straße gebe es bei einer öffentlichen Demonstration in der Silvesternacht „ernsthafte Sicherheitsbedenken“.
Demo oder Party?
Die Versammlungsbehörde der Polizei habe „nachvollziehbar dargelegt“, dass bei einer nach außen nicht abgegrenzten Demonstration die Gefahr bestehe, „dass es zu Gedränge, Panik und erheblichen Verletzungen durch Pyrotechnik komme“. Auch für den Bereich westlich der Yitzhak-Rabin-Straße habe die Demonstration nicht uneingeschränkten Vorrang gegenüber der Veranstaltung des Senats. Angesichts „der nicht unerheblichen Unterhaltungselemente wie Riesenrad, Feuerwerk sowie Versorgungsständen“ stelle sich die Frage, ob es sich überhaupt um eine Demonstration handele.
Bei normalen Unterhaltungsveranstaltungen und Partys auf Straßen ist der Veranstalter für Sicherheit und Organisation verantwortlich und muss auch für Absperrungen und Zäune und Taschenkontrollen sorgen, wie früher bei der Silvesterfeier. Bei politischen Demonstrationen ist die Polizei deutlich mehr beteiligt, anderseits gibt es öffentlichen Zugang und keine Absperrungen und Kontrollen durch den Veranstalter.
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