Sieben Jahre nach dem G20-Gipfel: Polizeigewalt wird amtlich
Die Hamburger Polizei muss Schadensersatz an drei Attac-Aktivist*innen zahlen. Sie waren beim G20-Gipfel Opfer von Polizeigewalt geworden.
![Polizei prügelt bei G20 in Hamburg auf Demonstranten ein. Polizei prügelt bei G20 in Hamburg auf Demonstranten ein.](https://taz.de/picture/6947577/14/BlockG20-ColourtheRedZone-002-1.jpeg)
Geklagt hatten die drei von Polizeigewalt betroffenen Attac-Mitglieder schon im Januar 2018, ein halbes Jahr nach den Gipfelprotesten. Im Juli 2017 waren sie als Teil des „Roten Fingers“ Opfer massiver Polizeigewalt geworden, als sie versucht hatten, die Protokollstrecken der Staatschef*innen zu blockieren und in die Demoverbotszone zu gelangen.
Polizist*innen hatten die Demonstrant*innen ohne Vorwarnung angegriffen und mit Schlagstöcken auf sie eingeprügelt. Videos dokumentieren den Gewaltausbruch und die zum Teil schweren Verletzungen. Die drei Kläger*innen mussten im Krankenhaus behandelt werden.
Als das Gericht seine Arbeit im Jahr 2018 aufnahm, weigerte sich die Polizei zunächst, eine Stellungnahme abzugeben. Stattdessen ermittelte die polizeiinterne Ermittlungsstelle gegen die Kolleg*innen, und auch die Staatsanwaltschaft wurde wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt tätig.
Rechtmäßigkeit der Gewalt bezweifelt
Das Verwaltungsgericht wurde im Gegenzug untätig, weil es die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft abwarten wollte, bevor es die Rechtswidrigkeit der Einsätze und mögliche Schadensersatzansprüche prüfte.
Doch dann passierte drei Jahre lang nichts. Schließlich stellte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen ein: Die Täter, die auf den Videos zu sehen sind, hätten nicht ermittelt werden können. Auch das Verwaltungsgericht erwachte nicht aus seiner Untätigkeit, bis Attac im August 2022 eine Untätigkeitsbeschwerde einlegte. Daraufhin schlug das Gericht einen Vergleich vor.
Das Gericht äußerte „erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit“ der Gewaltanwendung ohne Vorwarnung. In einer Stellungnahme signalisierte es, dass es die Gewalt als unverhältnismäßig bewerten würde und es dann auf die Frage ankäme, warum es der Polizei nicht möglich gewesen sei, die Demonstration auf friedlichem Wege aufzulösen, bevor sie losprügelte.
„Eine Gewaltanwendung durch Polizeibeamte kann nicht als verhältnismäßig zu werten sein, soweit ihre Erforderlichkeit auf Mängel in der polizeilichen Einsatzplanung zurückzuführen sind“, findet das Gericht.
Prozess jahrelang verschleppt
Die Polizei hatte argumentiert, eine Androhung von Gewalt sei aufgrund der Dynamik der Situation nicht möglich gewesen, deshalb habe sie die Demo mit Gewalt „aufstoppen“ müssen.
Die Frage zu klären, ob die Überforderung der Polizei selbst verschuldet war, würde ein riesiges Fass aufmachen. Die Hamburger Polizei müsste ihre gesamte Einsatzplanung zum G20-Gipfel offenlegen. Für so ein umfangreiches Verfahren seien in absehbarer Zeit allerdings keine Termine frei, habe der Richter den Betroffenen signalisiert. So berichtet es die Klägerin Sabine Lassauer der taz.
Angesichts des schon jahrelang verschleppten Prozesses entschieden sich die Kläger*innen jetzt, den Vergleich anzunehmen. „Es ist ein Schuldeingeständnis von Stadt und Polizei, sich auf den Vergleich und die Schadensersatzzahlung einzulassen“, sagt Laussauer. Deshalb sei das Ergebnis ein Erfolg.
Die Polizei habe den Eindruck erweckt, unter allen Umständen verhindern zu wollen, dass es zur Verhandlung samt Offenlegung der Einsatzplanung komme. „Aber die jahrelange Verschleppung hat auch bei uns Spuren hinterlassen“, sagt Lassauer. Die Motivation sei sieben Jahre nach den Ereignissen nicht mehr die gleiche, die Lebensumstände hätten sich verändert. Ihre Narbe, die sie von der vier Zentimeter großen Platzwunde am Hinterkopf hat, sei jedoch geblieben.
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