Sicherheitspaket der Bundesregierung: Kommt da noch was?
Die Union will im Vermittlungsausschuss Verschärfungen beim Sicherheitspaket erreichen. Aber vielleicht wird es diesen gar nicht geben.
Die Koalition hatte das Sicherheitspaket in zwei Teile aufgesplittet: Ein Gesetzentwurf war zustimmungsfrei, der andere Gesetzentwurf benötigte die Zustimmung des Bundesrats. Im Bundestag bekamen beide Gesetzentwürfe am vergangenen Freitag die Mehrheit der Ampel-Koalition. Jedoch scheiterte der zustimmungspflichtige Teil des Sicherheitspakets am selben Tag im Bundesrat, weil hier auch Enthaltungen von Ländern wie ein Nein wirken. Schwarz-grün- oder schwarz-rot-regierte Länder enthalten sich bei solchen Fragen in der Regel.
Damit ist der zustimmungsfreie Teil des Sicherheitspakets nun Gesetz. Die Verschärfungen des Waffenrechts und die Streichung der Sozialleistungen für Dublin-Flüchtlinge werden kommen (wenn nicht noch Gerichte die Reform stoppen). Im blockierten Teil des Sicherheitspakets ging es nur noch um die geplante Befugnis der Polizei zum biometrischen Abgleich von Fahndungsfotos mit allen frei verfügbaren Fotos des Internets.
Die Bundesregierung hat noch nicht entschieden, ob sie zum blockierten Teil des Sicherheitspakets den Vermittlungsausschuss anruft. Wenn sie dies unterlässt, ist dieser Teil des Sicherheitspakets – das „Gesetz zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung“ – gestorben. Es spricht einiges dafür, dass die Bundesregierung nicht den Vermittlungsausschuss anruft, denn sie weiß noch gar nicht, wie sie die biometrische Gesichtserkennung überhaupt rechtmäßig umsetzen kann und will.
Union fordert Einführung der Vorratsdatenspeicherung
Auch deshalb haben die Ampel-Fraktionen vorige Woche noch einen Passus in das Gesetz aufgenommen, dass die Polizei die Gesichtserkennung mit Internetfotos erst ausführen kann, wenn die Bundesregierung per Rechtsverordnung bestimmt, wie dies technisch ablaufen soll. Solange es diese Rechtsverordnung nicht gibt, hat die Polizei auch keine Befugnis zur Gesichtserkennung. Da wäre es geradezu bequem, wenn die Bundesregierung darauf verweisen könnte, dass ja leider die CDU/CSU-regierten Länder das Gesetz im Bundesrat gestoppt haben.
Der SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese deutete am Montag schon einmal an, wie so etwas aussehen könnte. „Die Ablehnung der zusätzlichen Befugnisse unserer Sicherheitsbehörden im Bundesrat durch die CDU/CSU birgt ein erhöhtes Sicherheitsrisiko“, sagte Wiese mit Blick auf den vereitelten Anschlag auf die israelische Botschaft in Berlin. Der Anschlagsplan hätte wohl auch mit Gesichtserkennung kaum verhindert werden können, aber so etwas spielt in der aktuellen Diskussion ja meist keine Rolle mehr.
Sollte es doch einen Vermittlungsausschuss zum offenen Rest des Sicherheitspakets geben, will sich die Union, so Alexander Throms, vor allem für die Einführung einer Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen und die Ausweitung bei der Gesichtserkennung starkmachen. Die Foto-Fahndung soll nicht nur bei „besonders schweren“ Straftaten wie Mord und Totschlag, sondern auch zum Beispiel zur Aufklärung von Vergewaltigungen und Kindesmissbrauch erlaubt werden.
Bereits am Freitag stellte die Union in einem Entschließungsantrag mehrere Dutzend sicherheits- und migrationspolitische Vorschläge zur Abstimmung.
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