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Vorwurf der sexuellen BelästigungÜbergriffe vom Überwacher

Schleswig-Holsteins Verfassungsschutz-Präsident Büddefeld ist beurlaubt. Mitarbeiterinnen werfen ihm sexuelle Belästigung vor.

Beurlaubt: Schleswig-Holsteins Verfassungsschutz-Chef Dieter Büddefeld. Foto: dpa

Kiel taz | Viele Fragen, wenige Antworten: Er verstehe, dass „Personalangelegenheiten immer äußerst interessant sind: Da geht es um hoch dotierte Mitarbeiter, und man stellt sich die Frage, was die tun und was sie dürfen“, sagte Schleswig-Holsteins Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) am Dienstag bei einer Pressekonferenz in Kiel. Dennoch müsse er als Arbeitgeber die Persönlichkeitsrechte seiner Mitarbeiter schützen. Der Mitarbeiter, um dessen Rechte es geht, heißt Dieter Büddefeld und war bis Montag Chef des Schleswig-Holsteinischen Verfassungsschutzes. Aktuell ist der 58-Jährige beurlaubt. Im Raum stehen Vorwürfe sexueller Belästigung von Mitarbeiterinnen.

Verraten wollte Grote immerhin, dass sein Ministerium ein Disziplinarverfahren gegen Büddefeld eingeleitet hat. Der Kriminalpolizist und studierte Jurist steht seit Oktober 2011 an der Spitze des Landesamts für Verfassungsschutz in Schleswig-Holstein, zuvor hatte er das Landeskriminalamt in Brandenburg geleitet. Ein externer „Verfahrensbeauftragter“ wird die Ermittlung leiten, das sei in solchen Fällen üblich, so Grote. Während das Verfahren läuft, ist Büddefeld von allen Aufgaben entbunden. Ob er ins Amt zurückkehrt, ist unklar – „es ist ein offenes Verfahren, was bedeutet, dass es so oder so ausgehen kann“, sagte Grote auf Nachfrage. Bis die Untersuchungen abgeschlossen sind, übernimmt Dieter Büddefelds Stellvertreter Joachim Albrecht, Jurist und Fachmann für Rechtsextremismus und islamischen Extremismus, die Leitung der Behörde mit ihren rund 100 Beschäftigten.

Auch ob sich die Staatsanwaltschaft einschaltet, ist zurzeit noch ungewiss. Es gebe ein „Zeitfenster von drei Monaten“, um Strafanzeige zu erstatten. Das Ministerium habe am 17. Juli von den Vorwürfen erfahren, so Grote. Laut dem NDR, der zuerst über den Fall berichtete, hatte sich eine Mitarbeiterin des Verfassungsschutzes an die Spitze des Ministeriums gewandt und von einem ungebührlichen Verhalten des Vorgesetzten berichtet. Offenbar kein Einzelfall, ist im Kieler Landeshaus zu erfahren. So wird von ungewöhnlich vielen Wechseln in der Abteilung und insbesondere im Vorzimmer des Chefs berichtet. Die auffallende Fluktuation begann demnach 2012, also kurz nach Büddefelds Amtsantritt.

Als Folge der internen Untersuchungen hat das Ministerium laut NDR dem Verfassungsschutz-Chef vorläufig seinen Geheimhaltungs-Status entzogen. Er hätte damit keinen Zugang mehr zu den wichtigsten Akten und Vorgängen. Zu diesem Detail wollte Grote sich nicht öffentlich äußern.

In Organisationen wie Polizei, Militär und anderen, in denen die Führungsspitzen noch stark von Männern dominiert sind, ist es für untergebene Frauen schwer, sich aufzulehnen.

Burkhard Peters, Grünen-Abgeordneter

Schon früher zweifelhaftes Material entdeckt

Der Fall sei deshalb relevant, weil „Personen in sensiblen Bereichen wie Polizei oder eben hier Verfassungsschutz nicht erpressbar werden dürfen“, sagt Burkhard Peters. Der Landtagsabgeordnete der Grünen ist Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums. Details aus einer Sitzung dieses Ausschusses, bei dem es um den Fall Büddefeld ging, nannte Peters nicht, gab nur eine allgemeine Einschätzung ab: „In Organisationen wie Polizei, Militär und anderen, in denen die Führungsspitzen noch stark von Männern dominiert sind, ist es für untergebene Frauen schwer, sich aufzulehnen.“ Daher sei es nicht ungewöhnlich, wenn es lange dauert, bis Belästigungen bekannt werden. Hinzu komme, dass sexuelle Belästigung erst seit 2016 als Straftat gelte.

Dennoch hätten die Alarmglocken früher läuten können: Nach Medienberichten war bereits vor einigen Jahren bei einer Routineüberprüfung von Dienstcomputern „zweifelhaftes Material“ – gemeint sind pornografische Inhalte – auf Büddefelds Rechner gefunden worden. Doch selbst wenn sich solche Vorwürfe bestätigen sollten, sieht Grünen-Innenexperte Burkhard Peters keinen Grund für Kritik am Verfassungsschutz als Ganzem oder dem Innenministerium: „Der Vorwurf betrifft ein individuelles Fehlverhalten, kein Versagen der Institution in ihren Kernbereichen.“

Die Mitarbeiterin, deren Hilferuf das Verfahren in Gang setzte, soll sich zunächst außerhalb des Ministeriums Rat geholt haben. Auch das wollte das Ministerium nicht bestätigen. Ein Sprecher verwies aber darauf, dass es im Haus zahlreiche Stellen und Personen gibt, an die sich die Beschäftigten wenden können. So gibt es unter anderem eine Gleichstellungsbeauftragte und eine Zuständige für die Einhaltung des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes.

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2 Kommentare

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  • "Ein Sprecher verwies aber darauf, dass es im Haus zahlreiche Stellen und Personen gibt, an die sich die Beschäftigten wenden können."

    Das scheint ja in den letzten Jahren gut funktioniert zu haben!

  • Wenn's irgendwo nach Schmuddel stinkt, die taz weiß es zuerst!