Senat beschließt Mietendeckel: Jetzt ist Zeit für Detailfragen

Der Mietendeckel ist beschlossen, der Kampf um ihn aber nicht abgeschlossen. Ein Blick in die Vergangenheit und in die Zukunft. Ein Wochenkommentar.

Senatorin Katrin Lompscher auf dem Weg zur Pressekonferenz zum beschlossenen Mietendeckel

Mietdendeckel kommt: Senatorin Lompscher (Die Linke) macht sich auf dem Weg zur Verkündigung Foto: dpa

Am Dienstag rang sich der rot-rot-grüne Senat nach einer – euphemistisch ausgedrückt – kurzfristigen innerkoalitionären Verunsicherung doch noch dazu durch, ein Eckpunktepapier zu beschließen. In den Wochen zuvor hatten sich Eigentümerverbände, Mietervertreter und Politiker über Ausnahmen für gemeinwohlorientierte Vermieter wie Genossenschaften, energetische Sanierungen, eine noch zu bestimmende Mietobergrenze und viel mehr gestritten.

An diesem Punkt lohnt sich ein Blick in die Vergangenheit und einer in die Zukunft.

Der Blick in die Vergangenheit: Dass der Mietendeckel polarisiert, seit er als Idee im Raum steht, überrascht kein bisschen. So wie das Enteignungsvolksbegehren geht es auch beim Mieten­deckel, wenn auch mittelbarer, um knallharte materielle Interessen, um Geld, um Profite.

Bei aller differenzierter Betrachtung der Vermieterschaft: Ihre Hysterie und öffentliche Empörung über den Mietendeckel war und ist so verständlich wie erwartbar. In einem strukturellen Interessenkonflikt – Mieter gegen Vermieter – hat sich das politische Machtverhältnis dieses Mal gegen diejenigen entschieden, die besitzen, nämlich Wohnungen, und für diejenigen, die nicht besitzen. Das zeigt: Geld und politische Macht sind nicht deckungsgleich, Politik kann sich auch mal für die Abhängigen lohnen.

Plan der nächsten Monate

Der Blick in die Zukunft: Damit ist die Auseinandersetzung aber noch nicht zu Ende. Denn jetzt beginnt ein Prozess, der nicht minder entscheidend ist: das Ringen um die konkrete Ausgestaltung des Mietendeckels – und letztendlich um seine finale Wirksamkeit. Damit ist der richtige Zeitpunkt für Detaileinwände gekommen, etwa durch gemeinwohlorientierte Vermieter mit Verweis auf ihre Instandhaltungskosten, aber auch für Streit um die konkrete Ausgestaltung der Härtefallregelung oder um die konkrete Mietobergrenze. Vor Senatsbeschluss waren sie fehl am Platz, weil das Papier viel zu allgemein formuliert war, um dafür als Diskussionsgrundlage zu dienen.

Der Plan der nächsten Monate: Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung legt einen Gesetzesentwurf vor, Fachkreise und Verbände werden angehört, dann beginnt das sogenannte Mitzeichnungsverfahren, die involvierten Senatsverwaltungen der Justiz, Finanzen, Wirtschaft und Umwelt positionieren sich, im Oktober beschließt der Senat den Entwurf – der dann im Abgeordnetenhaus gelesen und dort wiederum am 12. Dezember beschlossen wird. Anfang Januar 2020 soll er in Kraft treten.

Auch diejenigen Vermieter, die immerzu beteuerten, dass sie nicht zu den Bösen gehören und die Nöte betroffener Mieter verstehen, die den Mietendeckel aber mit Verweis auf ihre eigene Wirtschaftlichkeit kritisiert haben, können sich an diesem Prozess konstruktiv beteiligen. Am Ende werden dann einmal mehr die politischen Machtverhältnisse darüber entscheiden, wie der Deckel am Ende aussieht und ob er tatsächlich hält, was er verspricht.

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