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Sein oder Nichtsein, das ist hier die Frage

Kultur Kein Vorhang im Gerichtsstreit um die Räumungklage gegen die Ku’damm-Bühnen

von Rolf Lautenschläger

Schulterklopfen, Händeschütteln, aufmunternde Worte. Einen gefühlten Sieg demonstrierten am Dienstag zahlreiche Schauspieler, Theaterfreunde und Kulturpolitiker vor dem Saal 142 des Berliner Landgerichts. Dort hatte der Vorsitzende Richter Siegfried Sommerfeld zwar das Urteil in der Verhandlung über die Räumungsklage gegen die beiden Ku’damm-Bühnen auf Oktober 2016 vertagt. Dennoch ließ das Gericht in seinem „Beschluss“ durchblicken, dass es „Bedenken“ gegen die Klage des Investors – eine Luxemburger Firma Mars Propco 1 –, habe und erwägen könnte, diese Klage abzuweisen, sollte Propco 1 bis nach der Sommerpause nicht „seine Anschrift und Rechtsfähigkeit begründen können“. Es sei zudem zweifelhaft, so das Landgericht weiter, dass ein Unternehmen, von dem es bis dato keine richtige Geschäftsadresse, keine Urkunden und offizielle Unterlagen an einer Niederlassung in einem EU-Land gebe, überhaupt berechtigt sei zu klagen.

Während sich die anwesenden Vertreter des Investors bei dem Termin am Dienstag nicht äußerten, fühlte sich Reiner Geulen, Rechtsbeistand der Ku’damm-Bühnen, „von dem Gerichtsbeschluss voll und ganz bestätigt“. Dem Investor seien „eine Vielzahl von Auflagen gemacht worden nachzuweisen, ob die von ihm behauptete Firma in Luxemburg überhaupt gegründet wurde und existiert“.

Geulen zeigte sich gegenüber der taz sicher, dass der Kläger die nötigen Beweise und Dokumente nicht beibringen werde. Das Unternehmen habe nach wie vor keine Geschäftsadresse, sondern sei eine „nichtexistente Scheinfirma“, die das Ziel verfolge, die Spielstätten loszuwerden. Er sei daher zuversichtlich, „dass die Klage in dem nunmehr anberaumten neuen Verhandlungstermin im Oktober abgewiesen wird“.

Der Streit um die Bühnen hatte sich entzündet, als der neue Investor Mars Propco 1 und Mitgesellschafter 2015 angekündigt hatten, das Ku’damm-Karree mitsamt den beiden traditionsreichen Theatern – der Komödie und dem Theater am Kurfürstendamm – neu bebauen zu wollen. Die Theater sollten hierfür abgerissen werden. Geplant war, eine neue Spielstätte im Untergeschoss auf dem rückseitigen Ku’damm-Karree zu errichten. Dies lehnte Martin Woelffer, Intendant der beiden Boulevardbühnen, ab. Der Investor kündigte daraufhin Woelffer und klagte auf Räumung mit dem Verweis auf ausstehende Betriebskosten und Mieten in Höhe von 600.000 Euro.

Vor Gericht geht es seither aber um die Frage, ob der Investor des Ku’damm-Karrees überhaupt berechtigt ist zu klagen. Ku’damm-Bühnen-Anwalt Geulen warf von Beginn an dem Investor vor, an der Firmenadresse in Luxemburg gar nicht existent zu sein.

Martin Woelffer fühlte sich durch den gestrigen Gerichtsbeschluss bestätigt. Es sei gut gewesen, „sich zu wehren und die Räumungsklage nicht tatenlos hinzunehmen“. Man sehe dem „neuen Termin gelassen entgegen“. Er hoffe nun, „dass die Politik die Zeit nutzt, die Komödie langfristig zu erhalten, damit die jahrelange Unsicherheit zu einem guten Ende kommt“.

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