Seenotrettung im Mittelmeer: „Lifeline“-Kapitän darf ausreisen

Der Kapitän des auf Malta liegenden Rettungsschiffs „Lifeline“ darf nach Deutschland reisen. Zum nächsten Prozesstag am 30. Juli muss er wieder zurück.

Seenotrettung: Lifeline-Kapitän Claus-Peter Reisch schaut erfreut in die Kamera

Lifeline-Kapitän Claus-Peter Reisch darf Malta verlassen und seine Mutter besuchen Foto: reuters

Dresden/Valletta epd/ap | Der in Malta angeklagte deutsche Kapitän der Seenotretter „Mission Lifeline“, Claus-Peter Reisch, darf das Land zeitweise verlassen. Er habe am Mittwoch seinen Pass zurückbekommen, sagte „Lifeline“-Sprecher Axel Steier dem Evangelischen Pressedienst in Dresden. Das Gericht habe Reisch eine Ausreise nach Deutschland vom 16. bis 29. Juli gewährt, um seine kranke Mutter besuchen zu können.

Reisch steht seit 2. Juli vor Gericht. Dem Kapitän aus Landsberg droht im Falle einer Verurteilung eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr. Der Prozess soll Steier zufolge am 30. Juli fortgesetzt werden. Für die Ausreise habe er eine Kaution von 5.000 Euro hinterlegen müssen, hieß es. Nach seiner Rückkehr müsse er sich in Malta bei der Justiz melden und die Flugtickets vorweisen.

Maltesische Justizbehörden hatten am Dienstag das deutsche Rettungsschiff „Lifeline“ durchsucht. Laut Zeitungsberichten ging es bei der Inspektion vor allem um die Daten der an Bord befindlichen Computer. Den Einspruch von Reischs Anwälten, die Durchsuchung sei für die Vorwürfe im Zusammenhang mit der Registrierung des Schiffs in den Niederlanden nicht relevant, wies das Gericht in Valletta zurück.

Laut maltesischer Schifffahrtsbehörde ist das deutsche Rettungsschiff in den Niederlanden nur über einen Yachtclub angemeldet und damit staatenlos. Ein Schiff, das nicht unter der Flagge eines Staates fahre, darf demnach nicht in internationalen Gewässern fahren. Die „Lifeline“ wurde von den Behörden beschlagnahmt.

Keine sicheren Häfen

Das deutsche Rettungsschiff hatte vor knapp zwei Wochen erst nach mehreren Tagen die Erlaubnis zum Einlaufen in den Hafen von Malta erhalten. Zuvor hatten sich acht EU-Staaten zur Aufnahme der an Bord befindlichen 234, vor der libyschen Küste geretteten Flüchtlinge bereiterklärt. Italien und Malta hatten ihre Häfen im Juni für Rettungsschiffe geschlossen.

Italien will erreichen, dass allein die libysche Küstenwache Flüchtlinge abfängt, die versuchen, von dem nordafrikanischen Land aus Europa zu erreichen. Die libysche Küstenwache bringt von ihr aufgesammelte Flüchtlinge nach Libyen zurück; private Rettungsschiffe haben sie dagegen an die europäische Küste, meistens nach Italien, gefahren.

Die Verantwortlichen für die privaten Rettungsschiffe sagen, Schiffbrüchige müssten nach internationalem Recht in sichere Häfen gebracht werden – und die gebe es im instabilen Libyen nicht.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.