Seegerichtshof in Hamburg: Greenpeace siegt
Der Seegerichtshof verlangt von Russland die Freigabe der „Arctic Sunrise“ und die Freilassung der Aktivisten. Sie sollen das Land verlassen können.
FREIBURG taz | Russland muss alle verhafteten Greenpeace-Aktivisten und das Schiff „Arctic Sunrise“ freigeben und deren Ausreise aus Russland erlauben. Diese einstweilige Anordnung verkündete am Freitagnachmittag der Internationale Seegerichtshof in Hamburg. Im Gegenzug müssen die Niederlande eine Kaution von 3,6 Millionen Euro bei russischen Banken hinterlegen.
Die Greenpeace-Aktivisten hatten Anfang Oktober versucht, an einer russischen Bohrinsel gegen die Ölförderung in der Arktis zu protestieren. Dort wurden sie von der russischen Küstenwache festgenommen und mit ihrem Schiff nach Murmansk gebracht. Sie wurden mehrere Wochen zunächst in Murmansk, später in St. Petersburg festgehalten. Vorgeworfen wurde ihnen zunächst Piraterie, später kam der Vorwurf des Rowdytums dazu.
In den letzten Tagen hatte die russische Justiz begonnen, die Aktivisten gegen Zahlung einer Kaution von je 45 000 Euro freizulassen.
Russland erkennt das Urteil des Internationalen Seegerichtshofs in Hamburg im Fall Greenpeace nicht an. Das Tribunal sei nach Ansicht Moskaus nicht zuständig, teilte das Außenministerium am Freitag mit. Russland habe 1997 das UN-Seerechtsübereinkommen nur teilweise ratifiziert und betont, keine Entscheidungen anzuerkennen, welche die nationale Souveränität einschränkten. Zudem habe die Besatzung der „Arctic Sunrise“ gegen internationale und russische Gesetze verstoßen, hieß es weiter. Moskau werde das Urteil prüfen und eine Antwort formulieren, kündigte das Ministerium an. (dpa)
Die Niederlande, unter deren Flagge die „Arctic Sunrise“ fuhr, warf Russland vor, sie hätten das Recht des Greenpeace-Schiffes zur freien Fahrt auf den Weltmeeren verletzt. Auf hoher See und in der 200-Seemeilen-Wirtschaftszone dürften russische Beamte nicht ohne Genehmigung ein holländisches Boot betreten und kontrollieren. Russland lehnte jedoch ein entsprechendes Schiedsverfahren zur Lösung des Konfliktes ab.
Russische Vertreter waren nicht da
Deshalb beantragten die Niederlande am 22. Oktober eine einstweilige Anordnung durch den Seegerichtshof. Die Aktivisten und das Schiff sollten sofort freigegeben werden. „Es ist ein Streit zwischen zwei Staaten, unter dem keine Menschen leiden sollten“, sagte ein niederländischer Vertreter bei der Verhandlung Anfang November. Russland blieb der Verhandlung fern.
Der 21-köpfige Seegerichtshof, der die Seerechts-Konvention von 1982 auslegt, folgte nun weitgehend dem niederländischen Antrag. Er wich nur insofern ab, als er eine Kaution in Höhe von 3,6 Millionen Euro verlangte. Sie soll fällig werden, wenn das von den Niederlande angerufene Schiedsgericht gegen die Niederlande entscheidet.
Die Richter sagten zur Begründung, das angerufene Schiedsgericht sei wohl für den Konflikt zuständig. Eine Freilassung der Personen sei dringend, da jeder Tag in Haft unumkehrbar sei. Die Entscheidung für die Freilassung fiel mit 19 zu 2 Richterstimmen. „Diese Anordnung ist bindend“, sagte der japanische Gerichtspräsident Shunji Yanai.
Am Freitag wurde Peter Willcox, der Kapitän der „Arctic Sunrise“, und 12 weitere Besatzungsmitglieder aus dem Gefängnis in St. Petersburg entlassen. Inzwischen sind 24 von 30 im September festgenommenen Greenpeace-Aktivisten auf freiem Fuß. Sie durften bisher allerdings das Land nicht verlassen.
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