Lösung für Streit um Online-Plattformen: Ende der Grauzone

Justizministerium plant Umsetzung der EU-Urheberrechtsreform: Youtube braucht Lizenzen oder Filter.

Foto: Christian Mang

BERLIN taz | „Uploadfilter werden weithin überflüssig.“ Das verspricht Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) für die jetzt anstehende Umsetzung der EU-Urheberrechtsnovelle. Lambrecht legte am Mittwoch einen „Diskussionsentwurf“ für die Behandlung von Plattformen wie Youtube vor, der einige innovative Ideen enthält.

Bei der vor einem Jahr beschlossenen EU-Urheberrechtsnovelle geht es vor allem um die Einnahmen von Youtube und ähnlichen Plattformen, auf die die Nutzer Musik und Filme hochladen.

Bisher kassiert im Wesentlichen die Plattform die Werbeeinnahmen, während die Kreativwirtschaft nach ihrer Ansicht viel zu wenig abbekommt. Künftig wird Youtube nicht mehr als neutraler Dritter behandelt, sondern als „Dienste­anbieter“, der selbst dafür verantwortlich ist, dass nur noch urheberrechtlich zulässige Inhalte angeboten werden.

Damit wird die Verhandlungsposition der Musikwirtschaft verbessert. Wenn Youtube weiter Musik anbieten will, muss der Anbieter angemessene Lizenzverträge mit den Plattenfirmen und der Urhebervertretung Gema abschließen.

Wer kostenlos parodieren will, muss das anzeigen

Diese Lizenzen nutzen indirekt auch den Nutzern, die Musik hochladen. Was bisher in einer Grauzone war, ist künftig legal. Wenn Youtube für einen Lady-Gaga-Song eine Lizenz hat, kann jeder Schüler und jede Großmutter diesen Song so oft hochladen, wie er oder sie mag.

Anders als die Musikwirtschaft ist aber die Filmbranche nicht daran interessiert, dass ihre Filme bei Youtube laufen. Die Filme sollen vielmehr in Kinos oder auf Plattformen wie Netflix exklusiv angeboten werden. Youtube muss künftig verhindern, dass solche Filme hochgeladen werden. Hier kommen also doch Uploadfilter zum Einsatz.

Damit die Uploadfilter aber keine legalen Nutzungen von geschütztem Material blockieren, haben sich Lambrechts Experten etwas Innovatives überlegt. Wer einen Song oder Film parodieren oder zitieren will, kann dazu auch geschütztes Material nutzen, muss es aber Youtube anzeigen (pre-flaggen).

Dann lässt der Filter das Material erst mal durch und blockt es nicht ab. So soll die Meinungsfreiheit geschützt werden. Nur „offensichtlich rechtswidrige“ Uploads sollen trotz Flag geblockt werden, etwa wenn jemand einen vollen Kinofilm als „Zitat“ ausgibt.

Grundsatz: Vergüten statt verbieten

Außerdem sollen die Filter so eingestellt werden, dass Bagatellnutzungen von nicht lizensiertem Material möglich bleiben. Jeder kann so für eigene Inhalte (user generated content) bis zu 20 Sekunden eines Songs oder eines Films sowie bis zu 1.000 Zeichen eines Textes verwenden, ohne dass der Filter den Upload des neuen Contents verhindert.

Die Idee für diese Bagatellgrenze kam ursprünglich von der CDU. Sie soll allerdings nur für nichtkommerzielle Zwecke gelten, also zum Beispiel nicht für Profi-Youtuber. Nach dem Motto „Vergüten statt verbieten“ erhalten die Urheber des Bagatellmaterials einen finanziellen Ausgleich, der über Verwertungsgesellschaften wie die Gema erhoben und verteilt wird.

Auch für kleine Upload-Plattformen gibt es gute Nachrichten. Kleinstplattformen (etwa für Kochrezepte) mit Umsatz bis 1 Million Euro pro Jahr, müssen keine Filtertechnik anwenden. Sie müssen sich also nicht bei den Branchengrößen teure Software einkaufen.

Aus Angst vor Uploadfiltern, die die Meinungsfreiheit behindern, waren bei der Verabschiedung der EU-Urheberrechtsnovelle Zehntausende auf die Straße gegangen. Die damalige Wortführerin, die Ex-Piratin Julia Reda, arbeitet jetzt für die Gesellschaft für Freiheitsrechte und bewertet den Entwurf Lambrechts vorsichtig positiv: „Der Vorschlag will große Teile der Netzkultur legalisieren.“

Lambrecht will die Neuerungen nicht ins traditionelle Urheberrechtsgesetz einbauen, sondern ein neues Gesetz schaffen, das Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz, kurz „UrhDaG“. Bis Ende Juli sollen nun die relvanten Verbände angehört werden.

Bis 7. Juni 2021 muss das Gesetz dann beschlossen sein, so die EU-Vorgabe. Einen ersten Diskussionsentwurf zum Leistungsschutzrecht für Zeitungsverleger hatte Lambrecht bereits im Januar diesen Jahres vorgestellt.

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