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Schwarz-rote Koalition beendet StreitKompromiss bei der Bezahlkarte

Der Senat beschließt eine 50-Euro-Obergrenze für Barabhebungen bei Asylsuchenden. Sie soll aber nur jeweils 6 Monate gelten.

Die Bezahlkarte für Asylsuchende, die es in 14 von 16 Bundesländern geben soll, wird nach Senatsangaben eine Visa-Debitkarte sein Foto: Andreas Arnold/dpa

Berlin taz | Der schwarz-rote Senat hat sich am Dienstag nach monatelanger Diskussion auf die Modalitäten bei der Bezahlkarte für Asylsuchende festgelegt. Es soll zwar eine Obergrenze von 50 Euro für Bargeldabhebungen geben. Sie soll aber jeweils nur 6 Monate gelten. Karteninhaber, deren Asylverfahren dann noch nicht abgeschlossen ist, können die ihnen zustehenden Leistungen dann komplett abheben. Regierungschef Kai Wegner (CDU) sprach nach der Senatssitzung vor Journalisten von einem Kompromiss in der schwarz-roten Koalition. Die Karte soll eine Visa-Debit-Karte sein und „schnellstmöglich“ vom Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten ausgegeben werden.

Die nun beschlossene Regelung sieht nach Senatsangaben vor, „dass zunächst jede Erwachsene und jeder Erwachsene und jedes Kind“ bis zu 50 Euro monatlich mit der Karte abheben können. Grundsätzliches Argument für die Karte war, damit Verwaltungsabläufe zu erleichtern. Auf die Obergrenze hatten Wegner und die CDU in der Koalition gedrängt, um Überweisungen von staatlichen Leistungen in Herkunftsländer von Asylsuchenden zu verhindern. Diese Sichtweise soll auch in Absprachen unter allen 16 Ministerpräsidenten Konsens gewesen sein.

Wegner hielt zwar die Steuerung der Migration „für dringend erforderlich“, was ebenfalls seit über einem Jahr Konsens unter den Ministerpräsidenten sei – „von Bodo Ramelow (Donnerstag als thüringischer Landes­chef von Mario Voigt, CDU, abgelöst, d. Red.) bis Markus Söder“. Die Karte ist für ihn dabei aber nicht zentral: „Ich glaube nicht, dass die Bezahlkarte die Migration nach Deutschland steuern wird.“

Zum Ende der Obergrenze nach 6 Monaten Leistungsbezug sagte Wegner: „Für mich ist klar, dass Asylverfahren nicht länger als 6 Monate dauern sollen.“ Andere Bundesländer seien da weiter als Berlin, deshalb sollte die 6-Monate-Regelung aus seiner Sicht „Ansporn sein, schneller zu werden“.

Evaluation nach einem halben Jahr

Ebenfalls nach einem halben Jahr soll es eine Überprüfung der jetzt beschlossenen Regelung geben, eine sogenannte Evaluierung. Da werde man laut Wegner schauen: „Wo bringt sie Erleichterung, wo wird sie missbraucht?“

Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe (SPD) hatte sich in der Vergangenheit gegen das 50-Euro-Limit ausgesprochen. Sie legte den Senatsbeschluss als „guten Kompromiss“ aus. Aus ihrer Sicht entsteht „ein tatsächlicher Mehrwert für die Geflüchteten und die Verwaltung“. Wegner sagte zu der Einigung zwischen den Koalitionspartnern CDU und SPD: „Der einen Seite war der Betrag wichtig, der anderen Zeiträume.“

Mehrfach betonte Wegner, dass ihm daran liege, einen bundesweiten Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen zu verhindern. Dabei hob er Brandenburg hervor. Doch ausgerechnet die dortige Landeshauptstadt Potsdam will die Bezahlkarte nach einem Bericht der Potsdamer Neuesten Nachrichten nicht einführen. Hintergrund soll sein, dass es bislang keine Weisung des Innenministeriums zu einheitlichem Handeln der Landkreise und kreisfreien Städte gibt.

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