Schwangerschaftsberatung per Telefon: Abtreibung jetzt mit Datenschutz
Niedersachsens Sozialministerin reagiert auf Kritik an ihren strengen Regelungen zur Pflichtberatung vor Abtreibungen während der Pandemie.
Foto: Daniel Reinhardt / dpa
HANNOVER taz | Auch in Niedersachsen ist es jetzt möglich, während der Pandemie die Pflichtberatung vor Abtreibungen per Telefon durchzuführen. Ein entsprechender Erlass sei vor zwei Wochen ergangen, sagte nun eine Sprecherin des niedersächsischen Sozialministeriums der taz. Damit hat das rot-schwarz regierte Bundesland seine Regelungen korrigiert, die bis dahin die strengsten in ganz Deutschland waren.
Danach musste das Beratungsgespräch, wenn es aufgrund von Quarantänemaßnahmen nicht persönlich vor Ort stattfinden konnte, mit einem Bildmedium, also per Video, geführt werden. In anderen Ländern, selbst im CSU-regierten Bayern, war es erlaubt, auch zu mailen, zu chatten oder zu telefonieren.
Zudem hatte Niedersachsen die Übersendung des Originalberatungsscheins per Post verlangt – während andere die Übermittlung per Fax oder Mail zuließen. Auch dies hat das Land jetzt geändert.
Damit reagiert Niedersachsens Sozialministerin auf die Kritik von Beratungsstellen und der frauenpolitischen Sprecherin der Grünen im niedersächsischen Landtag, Imke Byl. Letztere hatte darauf hingewiesen, dass im schlimmsten Fall ein Partner den Brief öffnet, ohne von dem geplanten Abbruch zu wissen.
Während Niedersachsens Datenschutzbeauftragte keine Einwände gegen das Verfahren hatte, hatte eine Mitarbeiterin des Hamburger Datenschutzbeauftragten in der taz zudem auf die Gefahren der Nutzung von Medien wie Whatsapp und Skype hingewiesen, die Niedersachsen und auch andere Länder exemplarisch vorgeschlagen hatten.
Im niedersächsischen Erlass heißt es dazu jetzt: „Die Beratungsstelle hat geeignete, digitale Übertragungskanäle mit Bild und Ton auf ihrer Homepage bereitzustellen. Die Übertragungskanäle sollen den Anforderungen an die besondere Vertraulichkeit der Beratungssituation genügen.“
Schwangerschaftsabbrüche gelten in Deutschland als Straftat und werden nicht verfolgt, wenn vorher eine Beratung stattgefunden hat, eine Bedenkfrist eingehalten und seit der Empfängnis nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sind.
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