Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.
Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?
Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.
Schön un ward ja ook bi lütten Tid - wa.*
“ Man kann fragen, ob es überhaupt notwendig ist, interne Meldestellen per Gesetz vorzuschreiben. Es ist doch im Interesse der Unternehmen, dass sich Mitarbeiter:innen vertraulich ans eigene Haus wenden können und nicht gleich Behörden oder gar die Medien einschalten müssen. Wer das Risiko ignoriert, um Kosten zu sparen, muss dann eben mit den Konsequenzen leben.“
Aber Herr Rath - selbst im öffentlichen Dienst - wo es traditionell schonn die ein oder andere vergleichbare Stelle gibt - ist schnell von “Laus im Pelz“ etc die Rede!
& nur zB
Typischerweise in der Justiz - wählen die übrigen Bediensteten gerne Richter auf derartige Stellen Get it? Fein & Däh ! - die dann aber ein breites Kreuz brauchen!
Was Behördenleiter (vulgo Präsis) & Adlati da alles - versuchen durchzudrücken!
Nich to glöben & als mehr als 10Jährchen LPVG-Richter könnt ich darüberhinaus noch reichlich illustrierendes beifügen!
(Ja ja - die Niederungen des Rechts - woll!)
unterm—— servíce —
Schade - es hätte ihn gefreut - daß der “Vater“ des Whistleblowingschutzes -
Dr. Dieter Deiseroth - obiges nicht mehr erleben durfte.
betrifftjustiz.de/...te/Deiseroth04.pdf
&
betrifftjustiz.de/...xte/deiseroth.html
&
de.wikipedia.org/wiki/Dieter_Deiseroth
(Ja. Dieter - du fehlst & das sehr)
Klimaaktivist:innen besprühen die Innenräume einer Bar. Sie wollen darauf aufmerksam machen, dass Reichtum und CO2-Ausstoß miteinander zu tun haben.
Schutz von Whistleblower:innen: Mit Luft nach oben
Whistleblower:innen werden in der eigenen Firma künftig besser geschützt. Gut so. Doch der Gesetzentwurf nimmt noch zu viel Rücksicht auf die Unternehmen.
Die Rechtssicherheit für Whistleblower:innen soll geschaffen werden – der Entwurf hat jedoch Lücken Foto: Thomas Trutschel/photothek/imago
Der Schutz von Whistleblower:innen ist nicht unternehmensfeindlich. Im Gegenteil: Es kann für die Verantwortlichen im Unternehmen sehr hilfreich sein, wenn sie frühzeitig auf Missstände aufmerksam gemacht werden, bevor es den ganz großen Skandal gibt und die Reputation der Marke ramponiert ist.
Insofern ist der Gesetzentwurf konsequent, den FDP-Justizminister Marco Buschmann jetzt vorgelegt hat. Whistleblower:innen, die auf Gesetzesverstöße hinweisen, werden vor Kündigung und anderen Nachteilen geschützt. Gleichzeitig werden die Unternehmen verpflichtet, interne Meldestellen einzurichten, die vertraulich mit Hinweisen auf Missstände umgehen.
Man kann fragen, ob es überhaupt notwendig ist, interne Meldestellen per Gesetz vorzuschreiben. Es ist doch im Interesse der Unternehmen, dass sich Mitarbeiter:innen vertraulich ans eigene Haus wenden können und nicht gleich Behörden oder gar die Medien einschalten müssen. Wer das Risiko ignoriert, um Kosten zu sparen, muss dann eben mit den Konsequenzen leben.
Gut ist jedenfalls, dass Whistleblower:innen nicht nur geschützt sind, wenn sie Verstöße gegen EU-Recht aufdecken. Dies hätte aber zu absurden Ergebnissen geführt. Wer in einem Pflegeheim Verstöße gegen EU-Datenschutzrecht aufdeckt, wäre vor Kündigung geschützt gewesen. Wer aber Alarm schlägt, weil viel zu wenig Personal eingesetzt wird, hätte gekündigt werden können, weil es hier um deutsche Vorgaben geht.
Ein Punkt in Buschmanns Gesetzentwurf ist aber noch disfunktional: Whistleblower:innen, die sich nicht an die Meldestelle ihres Unternehmens wenden wollen, können zwar das Bundesamt für Justiz als externe Meldestelle einschalten, nicht aber die fachlich zuständige Behörde, zum Beispiel die Heimaufsicht oder das Umweltamt. Buschmann übertreibt hier den Schutz von Unternehmen, die sich möglicherweise illegal verhalten. Wer der zuständigen Behörde ein illegales Verhalten des eigenen Arbeitgebers meldet, muss ebenfalls vor Kündigung geschützt sein.
Fehler auf taz.de entdeckt?
Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!
Inhaltliches Feedback?
Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.
Kommentar von
Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1995 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
Themen
Harald Welzer über Wirtschaft und Zukunft
It's the Economy, Ökos.
Wir müssen das Ökonomische ins Zentrum der Transformation stellen. Denn dort entscheidet sich Zukunft.
Wir würden Ihnen hier gerne einen externen Inhalt zeigen. Sie entscheiden, ob sie dieses Element auch sehen wollen.
Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.