: Schrecklich nette Familien
Obwohl vom Verfassungsgericht angemahnt, verhinderte die Lobby der Familienunternehmen 2016 eine echte Erbschaftsteuerreform. Wie sieht das heute aus?
Von Anna Lehmann (Text) und Anny Peng (Illustrationen)
Als Christian von Stetten am 29. September 2016 im Bundestag ans Rednerpult tritt, ist er alarmiert und zufrieden zugleich. „Wenn in Zukunft Familienunternehmen bei der Preiskalkulation einen Erbschaftsteueraufschlag berücksichtigen müssten, würde dies deren Wettbewerbsfähigkeit massiv verschlechtern“, ruft der Berichterstatter der Union. Aber gottlob: „Ich bin froh, dass das verhindert worden ist.“
Seit 2009 können Firmenerbschaften komplett von der Steuer befreit werden. 2014 beanstandete das Bundesverfassungsgericht diese Privilegierung von Betriebsvermögen. Der höchstrichterliche Auftrag an die damalige Große Koalition aus Union und SPD war es, das Gesetz zu reformieren. Doch an jenem Donnerstag 2016 verabschiedete der Bundestag eine Reform, die dazu führte, dass multimillionenschwere Firmen weiterhin praktisch steuerfrei übergeben werden können.
Heute nennen Sozialdemokraten wie Carsten Sieling dieses Ergebnis eine „Verschlimmbesserung“. Sieling verhandelte damals als Bürgermeister Bremens für die Bundesländer mit. Er erlebte, wie die Reform durch Lobbyarbeit und Erpressung weichgespült wurde. Die gesellschaftliche Stimmung drehe sich heute zwar, sagt Sieling. Er erwarte aber wieder heftigen Gegenwind, wenn es darum gehe, die Erbschaftsteuer gerechter zu machen: „Mein Optimismus gegenüber schnellen Lösungen ist eher gering.“
Vermögen ist in kaum einem anderen europäischen Land so ungleich verteilt wie in Deutschland. Während die ärmere Hälfte der Gesellschaft kaum etwas hat, besitzt das obere Prozent ein Drittel vom Gesamtvermögen. Umverteilung hat in den letzten Jahrzehnten von unten nach oben stattgefunden, und das liegt auch an der ungerechten Besteuerung von Erbschaften.
Schätzungsweise 300 bis 400 Milliarden Euro werden in Deutschland jährlich verschenkt oder vererbt, der Großteil wird steuerlich nicht erfasst. Im Jahr 2024 kassierte der Staat gerade mal 13,3 Milliarden Euro aus Erbschaften und Schenkungen.
Ausgerechnet auf große Vermögen fällt fast keine Steuer an, was daran liegt, dass diese in der Regel als Betriebsvermögen gebunden sind. Erbt jemand eine Wohnung im Wert von 1 Million Euro, werden oberhalb des Freibetrags 30 Prozent Erbschaftsteuer fällig. Erbt jemand ein Wohnungsunternehmen mit 30 Wohnungen im Wert von 30 Millionen Euro, muss man mit einem guten Steuerberater gar nichts zahlen.
Auf Unternehmenssteuerrecht spezialisierte Anwälte wie Christoph Juhn erklären in Servicevideos, „wie große Vermögen komplett ohne Erbschaft- und Schenkungsteuer übertragen werden können“ – mit der Verschonungsbedarfsprüfung nämlich –, und fragen am Ende selbst: „Finden Sie das gerecht?“
Die Verschonungsbedarfsprüfung gibt es seit der genannten Reform von 2016, sie gilt für große Vermögen ab 26 Millionen Euro. Wer nachweisen kann, zum Zeitpunkt der Übertragung kein privates Kapital zu haben, um die Steuerschuld zu begleichen, dem wird sie erlassen.
45 Personen nahmen 2024 diese Prüfung in Anspruch. Wie das Netzwerk Steuergerechtigkeit zeigt, erbten sie Unternehmensanteile im Wert von durchschnittlich 260 Millionen Euro und gaben davon lediglich 1,5 Prozent in Form von Steuern ab. Durch diese und andere Ausnahmen entgehen Deutschland jährlich 8,8 Milliarden Euro, laut Bundesregierung die größte staatliche Steuersubvention.
Aktuell prüft das Bundesverfassungsgericht erneut Ausnahmen für Betriebsvermögen, speziell die Verschonungsbedarfsprüfung. Selbst Unternehmer:innen und deren Lobbyist:innen glauben nicht, dass sie wirklich verfassungsmäßig ist.
Zwei Haltungen in der Union
2025 bezeichnete der Fraktionsvorsitzende der Union im Bundestag, Jens Spahn, die Vermögensverteilung in Deutschland als Problem und zeigte sich offen für eine wirkliche Reform der Erbschaftsteuer. Die Stimmung in der CDU sei zweigeteilt, heißt es aus der Fraktion, die eine Hälfte teile Spahns Auffassung, die andere Hälfte wolle, dass sich nichts ändert.
Die SPD hat in der zweiten Januarwoche schon mal vorgelegt. Ihr Konzept sieht vor, dass jede Firmenerbin für 5 Millionen Euro steuerfrei erben kann. Alle sonstigen Ausnahmen, auch die Verschonungsbedarfsprüfung, sollen gestrichen werden. Die Reaktion der Union: Geht gar nicht! Leistungsfeindlich! Gefährlich für die Wirtschaft! Sozialismus! Klassenkampf! Spahn selbst wies das „Gesprächsangebot“ der SPD zurück: Falscher Zeitpunkt, falsches Signal.
Lediglich der Vorsitzende des CDU-Arbeitnehmerflügels, Dennis Radtke, fordert seine Partei über den Tagesspiegel auf, „nicht immer nur beim Bürgergeld, sondern auch mal an anderer Stelle nach Gerechtigkeitslücken zu suchen“. Beim Thema Erbschaften verschenke der Staat wissentlich und willentlich Milliarden. Doch die Parteispitze will wenige Wochen vor der Landtagswahl in Baden-Württemberg keine Steuerdebatte.
Der SDPler Norbert Walter-Borjans, der 2016 als Vorsitzender der Finanzministerkonferenz die Erbschaftsteuerreform mitverhandelte, sagt: „Es begann damals genauso wie heute.“ Kaum wolle man die größten Erbschaften – wie von Karlsruhe verlangt – einbeziehen, „gehen die auf die Barrikaden“. Mit „die“ meint er die hochvermögenden Familienunternehmer:innen und ihre Vertreter:innen im Bundestag.
Etwa den Parlamentskreis Mittelstand (PKM), die größte Abgeordnetengruppe der Unionsfraktion. Christian von Stetten, der damals wie heute als PKM-Vorsitzender spricht und den Wirtschaftsausschuss des Bundestags leitet, will eine Besteuerung von Betriebsvermögen unbedingt verhindern. Zum SPD-Konzept sagt von Stetten: „Am Vormittag wurde das vorher nicht abgestimmte Konzept von der SPD vorgestellt, am Nachmittag haben wir es diskutiert und am Abend beerdigt.“ Von Stetten darf sich Freiherr nennen, ein Titel, auf den er im Gespräch im italienischen Restaurant neben dem Brandenburger Tor aber keinen Wert legt. Er bestellt Pizza und Cola und redet wie ein bodenständiger Geschäftsmann.
Von Stettens Lebenslauf auf der Bundestagswebsite zeigt eine lange Liste von Funktionen in Unternehmen und von Beteiligungen an ihnen: von Immobilien bis zum Bürgerenergiepark. Man kann sagen, dass er auch im eigenen Interesse spricht, wenn er sich für Unternehmenserb:innen einsetzt.
Der Adelsspross ist aber auch stellvertretender Bürgermeister von Künzelsau, dem Hauptsitz der Würth-Gruppe. Firmenpatriarch Reinhold Würth, der den einstigen Schraubengroßhandel 1954 von seinem Vater erbte, ist laut Business Insider mit einem Vermögen von über 33 Milliarden Euro der drittreichste Mann Deutschlands. Im Durchschnitt besitzen die Deutschen 163.000 Euro, Würth besitzt 200.000-mal so viel.
Von Stetten sieht darin kein Problem. „Es ist besser, wir haben diese großen Familienunternehmen bei uns in Baden-Württemberg, als wenn sie an die Chinesen oder eine amerikanische Aktiengesellschaft verkauft werden.“ Der Familienunternehmer, das betonte er auch schon 2016 im Bundestag, sei längst nicht bloß Arbeitgeber, „sondern er kümmert sich auch um das Soziale und die privaten Probleme“. Da schimmert ein feudales Verständnis durch, das dann doch zum Stammbaum passt.
Seine Aufgabe sieht von Stetten damals wie heute darin, „die besonderen Bedürfnisse der großen deutschen Familienunternehmen“ zu berücksichtigen. So betonte er schon 2016, dass er viele Briefe der betreffenden Unternehmer:innen bekomme, „die jetzt auf die katastrophalen Folgen hinweisen, die eintreten, wenn wir im Gesetzgebungsverfahren einen Fehler machen. Deswegen ist das kein verbotener Lobbyismus.“
Von „knüppelharter Lobbyarbeit“ der Familienunternehmen spricht Norbert Walter-Borjans. „Da wurden Betriebsräte vor den Karren gespannt, die wunschgemäß sagten: Wenn eine Erbschaftsteuer kommt, sind unsere Arbeitsplätze weg.“
Dass Firmenerben den Betrieb aufgeben oder verkaufen müssen, um die Steuer zu bezahlen, ist ein häufig ins Feld geführtes Argument. Die SPD hat in ihrem Konzept schon mal präventiv jeder Firmenerb:in den Freibetrag von 5 Millionen Euro eingeräumt und will die restliche Steuerschuld auf 20 Jahre strecken.
Das Märchen vom Steuerruin
Dabei dürfte die Erzählung von den Firmenerb:innen, die abwandern oder verkaufen, ein Märchen sein. Als CDU-Finanzminister Wolfgang Schäuble 2015 einen Gesetzentwurf zur verfassungskonformen Besteuerung von Erbschaften vorlegte, malten die Wirtschaftsverbände ein Horrorszenario an die Wand: Firmenpleiten und der Verlust von Arbeitsplätzen seien unausweichlich. Als sich die taz damals auf die Suche nach Mittelständler:innen machte, die die Erbschaftsteuer in den Ruin getrieben hätte, endete die Recherche im Nichts.
Im Bundestag wurde das Gesetz seinerzeit mit den Stimmen der SPD beschlossen. Aber die SPD-regierten Länder und das von der Linkspartei geführte Thüringen stimmten im Bundesrat nicht zu, das Gesetz ging in den Vermittlungsausschuss.
„Das allein war schon ein Erfolg“, erzählt Sieling, der ehemalige Bremer Bürgermeister. „Aber die Union war weiterhin geschlossen gegen schärfere Regeln und hat uns im Vermittlungsausschuss erpresst – entweder dieses Gesetz, oder die Erbschaftsteuer wird ganz ausgesetzt.“ Das Bundesverfassungsgericht hatte eine Frist bis zum Jahresende 2016 gesetzt. Sollte bis dahin keine neue Regelung vorliegen, so die Befürchtung, würde die Steuer, deren Erträge an die Länder gehen, ganz wegfallen.
Walter-Borjans, damals Finanzminister in Nordrhein-Westfalen, sagt: „Das war die Drohkulisse, aber dass es tatsächlich so kommt, war gar nicht ausgemacht.“ Mit einigen Amtskollegen war er der Meinung, man solle es drauf ankommen lassen. „Weil das Verfassungsgericht ohne eine Einigung nicht die Steuer insgesamt, sondern die kritisierten Privilegien für Größterbschaften streichen würde. Damit konnten wir uns aber nicht durchsetzen.“ Auch nicht gegen den damaligen Ersten Bürgermeister Hamburgs, Parteikollege Olaf Scholz.
Im Oktober 2016 stimmten die SPD-Länder dem Gesetz samt Verschonungsbedarfsprüfung dann doch zu, wider besseres Wissen. „Die hemmungslose Art, mit der die Lücken genutzt und alles zu Betriebsvermögen erklärt wurde, was nicht niet- und nagelfest war“, sagt Walter-Borjans, „hat dafür gesorgt, dass die Steuer jetzt erst recht nicht verfassungskonform ist.“
Falls Karlsruhe die Erbschaftsteuer also erneut beanstandet, muss der Gesetzgeber wieder ran. Auf das Urteil warten und dann mal schauen, heißt es in der Union. Christian von Stetten sagt: „Wenn eine Reform kommt, dann darf sie die deutschen Familienunternehmen nicht gegenüber Aktiengesellschaften und ausländischen Konzernen benachteiligen.“ Auch eine Flat Tax, eine Regionalisierung oder Abschaffung würden dann diskutiert. Szenarien, die weniger oder gar keine Steuereinnahmen bedeuten würden.
Doch die Geschichte zeigt: Höhere Steuern auf Vermögen wurden immer in Krisenzeiten erhoben. Und es waren dann Konservative, die sie durchsetzten.
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