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Schnellere EndlagersucheNicht bis 2071 warten

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung will die Suche beschleunigen. Atomgegner sind skeptisch und befürchten die Beschränkung von Mitspracherechten.

Schacht Konrad: Könnte zumindest als Lagerstätte für schwach und mittelradioaktiven Atommüll in Betrieb gehen Foto: Rust/imago

Berlin taz | Geht es nach dem Gesetz, soll der Standort für ein Atommüllendlager in Deutschland bis 2031 feststehen. Doch längst ist längst klar, dass dieser Termin nicht zu halten ist. Ein von der Bundesregierung beauftragtes publiziertes Gutachten nannte im vergangenen Sommer eine Verzögerung bis mindestens 2071. Jetzt will die mit der Suche beauftragte Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) den Vorgang beschleunigen.

Es sei immer noch möglich, dass bis Mitte dieses Jahrhunderts ein Standort festgelegt werde, sagte BGE-Geschäftsführerin Iris Graffunder am Freitag. Bis 2027 ist der Zeitplan fix. In dem Jahr will die BGE fünf bis maximal zehn Regionen für die überirdische Untersuchung vorschlagen. Eine Beschleunigung könnte im Anschluss durch die Zusammenlegung der folgenden Phasen II und III, also der über- und untertägigen Erkundung erfolgen, so Graffunder.

Auch durch die Entrümpelung von Vorschriften und Genehmigungen sieht die BGE-Chefin erhebliches Zeitsparpotential: „Bleibt es bei den aktuellen Regeln, dann könnte schon die Verweigerung des Betretungsrechts für ein einziges Grundstück, auf dem Erkundungsmaßnahmen erforderlich sind, die Standortauswahl insgesamt um Jahre verzögern.“ Ein weiterer Faktor seien die „heterogenen Zuständigkeiten“.

Atomkraftgegner skeptisch

Bei der jetzigen Regelung müsste die BGE in mehreren Bundesländern die inhaltlich gleichen Anträge stellen, ohne zu wissen, wann die jeweils zuständigen Landesregierungen ihre Genehmigungen erteilen – oder eben auch nicht. Bei einem Wechsel der Zuständigkeit auf eine Bundesbehörde sei ein einheitliches Verfahren garantiert.

Atomkraftgegner äußerten sich skeptisch. „Die Vorschläge der BGE sehen wir äußerst kritisch“, sagte Wolfgang Ehmke von der Bürgerinitiative (BI) Umweltschutz Lüchow-Dannenberg. Zwar erscheine eine Zusammenlegung der Phasen II und III hinsichtlich der Betretungsrechte auf den ersten Blick logisch. Tatsächlich würden dabei aber Beteiligungsrechte der Kommunen, Gebietskörperschaften und Umweltverbände sowie deren Klagemöglichkeiten tangiert.

„Wir wissen aus der Gorleben-Geschichte, welche Auswirkungen Ohnmachtsgefühle und fehlende Beteiligungsrechte haben.“ Einen ganz gewichtigen Kritikpunkt sieht die BI zudem darin, „dass die BGE nicht geklärt hat, wonach sie letztlich suchen muss“. Auch wenn Schacht Konrad als Lagerstätte für schwach und mittelradioaktiven Atommüll in Betrieb gehen sollte, bleibe ein riesiger Berg dieser Abfälle zurück, der endgelagert werden müsse. Ehmke: „Solange die BGE sich weigert, ein einheitliches Suchverfahren für alle Arten von Atommüll zu implementieren, weiß man auch nicht, welche geowissenschaftlichen Anforderungen gefordert sind – Beschleunigung hin oder her.“

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