Schiedsgericht zu Grenzstreit in der Adria: Eine Bucht für Slowenien

Kroatien erkennt den Schlichtungsprozess nicht an. Ein jahrzehntelanger Konflikt zwischen Kroatien und Slowenien geht damit in die nächste Runde.

Blick über rote häuserdächer aufs Meer

Das malerische Fischerstädtchen Piran Foto: dpa

Den Haag/Berlin taz/dpa | Das internationale Schiedsgericht hat Slowenien im mehr als 25 Jahre dauernden Grenzstreit mit Kroatien den größten Teil der Piran-Bucht in der nordöstlichen Adria zugesprochen. Außerdem müsse Kroatien dem Nachbarstaat über einen Korridor den Zugang zu internationalen Gewässern im Dreiländereck mit Italien gewähren, urteilte das Gericht am Donnerstag in Den Haag. Die beiden EU-Staaten streiten seit ihrer Unabhängigkeit vom früheren Jugoslawien 1991 über den Grenzverlauf.

Es ist allerdings zweifelhaft, ob der Schiedsspruch den Streit beenden wird. Kroatien hatte das Verfahren 2015 wegen eines Verstoßes Sloweniens gegen die Schiedsgerichtsregeln verlassen und will den Spruch nicht akzeptieren. Kroatische Medien veröffentlichten damals den Mitschnitt eines Telefongespräches zwischen einer Vertreterin Sloweniens und einem der Richter. Darin gab der Richter Interna der Überlegungen des Kollegiums weiter und deutete bereits den nun erfolgten Schiedsspruch an.

Der Grenzstreit selbst ist mehr als eine kleine Provinzposse um wenige Küstenkilometer, sondern für Slowenien von großer wirtschaftlicher Bedeutung, da das Land nur über die Bucht von Piran Zugang zu internationalen Gewässern hat. Slowenien blockierte wiederholt die EU-Beitrittsverhandlungen Koratiens wegen des Konflikts. Deshalb hatte die EU 2009 das Schiedsverfahren vermittelt.

Für eine Vielzahl von Grenzdisputen zwischen den Nachfolgestaaten Jugoslawiens würde die Nichtanerkennung des Schiedspruches ein schwieriges Signal sein. Sowohl die Unregelmäßigkeiten im Verfahren, als auch die nachfolgende Nichtanerkennung des gesamten Prozesses durch eine Partei dürfte die Legitimität ähnlicher Schlichtungsversuche gefährden.

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