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Sammeldeportation nach KabulEiner bleibt, 21 werden abgeschoben

In Nürnberg demonstrierten am Dienstag Hunderte gegen die Ausweisung eines 26-Jährigen. Er gehörte zu einer Sammelabschiebung nach Kabul.

Vollzugshilfe bekommt das Landesamt für Asyl und Rückführungen in Bayern von der Polizei Foto: dpa

Berlin taz | In Nürnberg gingen am Dienstagabend mehrere hundert Menschen gegen die Abschiebung eines 26-jährigen Afghanen auf die Straße. Der Geflüchtete hatte sich zuvor gegen seine Gewahrsamnahme widersetzt.

Jan Ali H. sollte am Dienstagvormittag gegen 10:30 Uhr in Gewahrsam genommen werden, schaffte es aber, sich aus der Wohnung in den Hof zu flüchten. Dort habe der 26-Jährige gedroht, sich selbst zu verletzen, sagte Robert Sandmann, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Mittelfranken, gegenüber der taz. Zu seinem eigenen Schutz habe man ihn schließlich zur ärztlichen Begutachtung in ein Krankenhaus gebracht. Neben der Schutzpolizei kamen dabei auch ein Unterstützungskommando (USK) und ein Sondereinsatzkommando (SEK) zum Einsatz. Der Polizeieinsatz sei „völlig unverhältnismäßig“ gewesen, sagte Johanna Böhm vom Bayerischen Flüchtlingsrat der taz.

Nach der Versorgung seiner Wunden sei der 26-Jährige aus dem Krankenhaus entlassen und zur Abschiebung zum Flughafen Halle/Leipzig gebracht worden, so Böhm. Nachdem es erste Medienberichte zu dem Fall gab, habe man aber die Abschiebung abgebrochen. Jan Ali H. sei nun auf der psychiatrischen Station in einem Krankenhaus, sagte Böhm.

Die Sammelabschiebung von Leipzig nach Kabul hatte 21 afghanische Geflüchtete an Bord. Zehn davon wurden aus Bayern abgeschoben, bestätigte das bayerische Innenministerium der taz. Schon im Jahr 2018 kam der Großteil der nach Afghanistan Abgeschobenen aus Bayern: von insgesamt 281 Abschiebungen waren es 165. Im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern gibt es dort keine Einschränkung, wer nach Afghanistan abgeschoben werden darf.

„Gedränge und Gerangel“

Während des Polizeieinsatzes im Stadtteil Gostenhof in Nürnberg hatten sich bereits „mehrere Personen“ versammelt, die „ihre Meinung spontan kundtaten“, führte Polizeipressesprecher Robert Sandmann aus. Im Anschluss sei eine Eilversammlung für den gleichen Abend um 19 Uhr angemeldet worden. Mehrere hundert Demonstrant*innen kamen, es sei ein „erkennbarer Aufzug“ gewesen, so Sandmann. Bengalfeuer wurden gezündet, aber nach einem Gespräch mit dem Versammlungsleiter wieder gelöscht.

Im Laufe der Demonstration sei die Streckenführung von der angemeldeten Route abgewichen. Die Abschlusskundgebung sei vorverlegt und der Aufzug wieder in Richtung Ausgangspunkt gelenkt worden. Dabei sei es zu einem „Gedränge und Gerangel“ gekommen, sagte Sandmann.

Jan Ali H. ist bereits seit 2010 mit seiner Familie in Deutschland. Der Vater des 26-Jährigen war von Taliban ermordert worden, berichtete der Bayerische Flüchtlingsrat. Er habe eine Duldung und keinen Pass, so Johanna Böhm vom Bayerischen Flüchtlingsrat. „Rechtlich gesehen ist eine Duldung nur die Aussetzung der Abschiebung“, erklärte Böhm. „Es kann aber durch den Gesundheitszustand zu einer Reiseunfähigkeit kommen. Die Atteste lagen dem Amt in diesem Fall vor.“ Offenbar seien sie aber nicht mehr ausreichend gewesen.

Bereits im Mai 2017 wurde in Nürnberg die Abschiebung eines afghanischen Schülers verhindert. Der 22-Jährige wurde wegen des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung, Sachbeschädigung und unerlaubten Aufenthalts ohne Pass zu 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt.

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5 Kommentare

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  • Ich finde es schlimm, daß der Staat geltendes Recht nicht mehr durchsetzt.

    • @Wellmann Juergen:

      Der Unmut ist auf dem ersten Blick nachvollziehbar. Für mich wird es jedoch dadurch komplizierter, dass manchmal das geltende Recht gegen ethische Prinzipien verstößt. Wie z.B. wenn eine Person gegen ihren Willen und dem Willen der Menschen unmittelbar um sie herum in ein gefährliches Gebiet abgeschoben wird. Oder wenn im Winter eine obdachlose Person aus dem Bahnhof rausgefordert wird, da sie ja offensichtlich nicht auf den Zug wartet.

  • 9G
    93779 (Profil gelöscht)

    ... Der 22-Jährige wurde wegen des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung, Sachbeschädigung ...

    Kann man mehr Werbung für die AFD machen, als gegen die Abschiebung solche Personen zu demonstrieren?

    • @93779 (Profil gelöscht):

      Was würden Sie denn machen, wenn Sie gegen Ihren Willen in ein Bürgerkriegsland abgeschoben werden sollen, wo für Sie die einzige Perspektive darin besteht, bei irgendeiner der Kriegspartei als Söldner anzuheuern? Brav mitgehen, wie ein Schaf zur Schlachtbank, um der AFD zu gefallen?

    • @93779 (Profil gelöscht):

      Also, der Typ hat sich widersetzt und ist dem Beamten auf den Fuß getreten. Daraus resultieren Körperverletzung und Schuh/Sachbeschädigung. Dass er ohne Pass ist kann immer wieder in die Waagschale geworfen werden.