Das Gelsenkirchener Verwaltungsgericht sieht den mutmaßlichen Gefährder in Tunesien ausreichend vor Folter geschützt. Das Abschiebeverbot bleibt aufgehoben.
Als islamistischer Gefährder wurde Sami A. abgeschoben – nun hat ein Gericht entschieden: Er muss zurückgeholt werden. Ob und wie das klappt, ist offen.
Der Anwalt des abgeschobenen Tunesiers Sami A. erhebt schwere Vorwürfe gegen Deutschland. Es gebe inoffizielle Absprachen mit Tunesien, vermutet Seif Eddine Makhluf.
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