piwik no script img

Salomonische SprücheVerwirrung um die Vertiefung

Die Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts zur Elbvertiefung liegt jetzt vor. Sie beseitigt die vermeintliche Klarheit

Idyllische Baggerarbeiten in der Elbe: Wer will da etwas dagegen haben Foto: Jens Kalane (dpa)

HAMBURG taz | Fast vier Monate nach dem Urteilsspruch des Bundesverwaltungsgerichts zur Elbvertiefung liegt nun die schriftliche Urteilsbegründung vor – und verwirrt die Lage zusätzlich. „Die Fahrrinnenanpassung wird kommen“, behauptete am Montag Hamburgs Wirtschaftssenator Frank Horch (parteilos). „Die rechtlichen Maßstäbe für einen angemessenen Ausgleich sind noch strenger geworden“, kommentieren hingegen die Umweltverbände BUND, Nabu und WWF. Und aus Schleswig-Holstein verlautet, Hamburg habe auf das Angebot einer Ausgleichsfläche nicht einmal geantwortet.

Am 9. Februar hatte das Bundesverwaltungsgericht in letzter Instanz die Pläne von Bund und Hamburg zur Ausbaggerung der Unterelbe gestoppt. Der Planfeststellungsbeschluss in seiner jetzigen Form sei „rechtswidrig und nicht vollziehbar“. Allerdings könnten die Mängel nachträglich behoben werden und das Projekt damit grundsätzlich zulässig sein, so der Richterspruch.

Wesentlicher Mangel sind fehlende Ausgleichsflächen für den Schierlings-Wasserfenchel. Diese bedrohte Pflanze kommt weltweit nur in den Tidegebieten an der Unterelbe vor, Umweltschützer nennen sie deshalb „unseren Pandabären“.

Vier mögliche Ausgleichsmaßnahmen auf dem niedersächsischen Ufer akzeptiert das Gericht aus fachlichen Gründen nicht, eine auf Hamburger Gebiet haute es den Planern als „Etikettenschwindel“ um die Ohren, weil das Areal bereits zuvor verplant worden war. Dennoch sei es „eine nicht zu große Aufgabe“, eine naturschutzrechtlich geeignete Fläche am Fluss zu finden, beteuerte Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) – und lieferte sie bis heute nicht.

Und das, obwohl unmittelbar nach dem Leipziger Urteil die schleswig-holsteinische Landesregierung Hamburg als Ausgleich geeignete Flächen angeboten hatte. Darauf sei die Stadt „aber nicht eingegangen“, wie jetzt aus Kreisen der gerade in Auflösung befindlichen Noch-Regierung in Kiel verlautete.

Horch beteuerte gestern, schon seit Februar „mit Hochdruck an den letzten gerichtlichen Beanstandungen zu arbeiten“. Die Generaldirektion Wasserstraßen, Planungsbehörde des Bundes, wies allerdings darauf hin, dass dafür ein langwieriges „ergänzendes Verfahren“ notwendig sei. „Binnen Monaten“, wie Horch im Februar behauptet hatte, werde keine Lösung gefunden werden können.

Das schwant auch der um den Hafenstandort bangenden Hamburger CDU: „In dieser Legislaturperiode wird mit der Elbvertiefung nicht mehr begonnen werden.“

40.000 mal Danke!

40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

1 Kommentar

 / 
  • "Herr - dunkel war der Rede Sinn........." -

    Friedrich Schiller - "Der Gang zum Eisenhammer"

    (kl Tipp - Es auch mal mit faulen Äpfeln versuchen -

    vllt hilft´s - kerr?!